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Bürgergeld und Hartz IV Urteile

Bürgergeld und Hartz IV Urteile – Entscheidungen zum SGB II

Jobcenter muss Nachhilfe für Kinder zahlen

Kleiner Junger lernt
Lernschwierigkeiten betreffen Kinder aus allen gesellschaftlichen Schichten. Die Kosten für einen Nachhilfelehrer sind jedoch nicht für jeden zu stemmen. Aus diesem Grund entschied das Sozialgericht...

Hartz IV: 1.200 € Schadenersatz bei zu langem Gerichtsverfahren

Richterhammer Geld Schadenersatz

Im Regelfall dauern Verfahren vor dem Sozialgericht rund 2 Jahre. Kommt es auf Grund eines Richterwechsels oder etwaigen unvorhergesehen Gründen zu einer unangemessenen Verlängerung des Verfahrens, haben die Verfahrensteilnehmer in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von Seiten des Staates. Dies gilt auch für Hartz IV Empfänger.

Kein Meldeversäumnis: Sozialgericht urteilt über Hartz IV Sanktion

Hände brechen Ketten

Wer nicht zum Temin beim Jobcenter erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese Regelung dürfte jedem Hartz IV Empfänger bekannt sein. In manchen Fällen reagieren die Behörden sogar mit Kürzungen des Hartz IV Regelbedarfs. Allerdings sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen nicht immer rechtens, wie ein Sozialgericht in Berlin kürzlich in einem Urteil hervorhob, das Buergergeld.org vorliegt.

Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

Mann hält leere Geldbörse und sitzt an einem Tisch

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.

Urteil: EU Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben

Gärtner schneidet Hecker

Menschen aus der ganzen Welt kommen in die Bundesrepublik, um Arbeit zu finden und gemeinsam zur stabilen wirtschaftlichen Lage Deutschlands beizutragen. EU-Bürger, die ohne Arbeit nach Deutschland kommen, haben jedoch keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Im Falle eines bulgarischen Einwanderers entschied das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil jedoch anders.