Bürgergeld Leistungen sehen auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vor. Der Strom muss aus dem Regelbedarf bestritten werden. Zu beachten ist, dass nur die angemessenen Kosten für eine Wohnung übernommen werden – welche Kosten als angemessen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Inhaltsverzeichnis
Miete und Heizkosten – Kosten der Unterkunft und Heizung
Neben dem Bürgergeld Regelsatz und möglichen Mehrbedarfen übernehmen die Jobcenter die Kosten der gesamten Bedarfsgemeinschaft für Wohnen. Hierzu zählen Miete sowie Nebenkosten inklusive der Heizkosten. Strom müssen Betroffene hingegen aus dem Regelsatz selbst zahlen.
Stromkosten sind keine KdU
Stromkosten sind Teil des Regelsatzes und werden nicht vom Jobcenter gezahlt – mit Ausnahme der Kosten für Allgemeinstrom über die Nebenkostenabrechnung. Wird Warmwasser dezentral erwärmt über einen Durchlauferhitzer oder Boiler, zahlt das Jobcenter als Ausgleich einen Mehrbedarf für Warmwasser.
Nur in den Fällen, in denen den Hilfebedürftigen eine Stromsperre durch den Energieversorger droht oder der Strom bereits abgestellt wurde, hilft das Jobcenter aus und gewährt für die Nachzahlung der ausstehenden Stromrechnung als zinsloses Bürgergeld Darlehen, welches dann vom Regelbedarf abgetragen werden muss.
Angemessene Wohnung
Bei den Wohnkosten übernehmen die Jobcenter nur die Kosten, die angemessen sind. Hierbei richtet sich die Angemessenheit des Wohnraums und der Miete nach den örtlichen Richtlinien bzw. Mietspiegeln. Leider werden diese Richtlinien nicht regelmäßig angepasst, so dass die steigenden Mietpreise nicht entsprechend bei den Jobcentern berücksichtigt werden und viele Bürgergeld Betroffene Differenzen bei den Mietzahlungen aus dem Regelsatz dazusteuern müssen.
Unangemessene Wohnkosten
Sind nach Ablauf der Karenzzeit von 12 Monaten ab Bürgergeld-Erstantrag die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht angemessen oder in Teilen nicht angemessen, werden Betroffene zur Senkung der Wohnkosten auf eine angemessenes Maß – bspw. Umzug – aufgefordert. Können die KdU nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten gesenkt werden, müssen Bürgergeld Bezieher den unangemessenen Teil der Wohnkosten aus dem Regelsatz selbst zahlen.
Nebenkosten bei Bürgergeld
Die Nebenkosten sind fester Bestandteil der Wohnkosten. Da es hier um ein ziemlich komplexes Thema handelt, haben wir dieses der Übersicht halber in einzelnen Artikeln abgehandelt.
- Welche Nebenkosten werden vom Bürgergeld gedeckt?
- Heizkosten
- Brennstoffbeihilfe (bei Heizung mit Öl, Holz, Kohle etc.)
- Nebenkostennachzahlung
- Nebenkostenerstattung
Grundlegende Informationen zu Nebenkosten sowie Fristen etc. finden Sie auf unserer Partnerseite mietrecht.de. Hier werden alle Informationen rund um die Neben- und Heizkosten bei Mietwohnungen erschöpfend und detailliert behandelt. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/
Mietkaution bei Bürgergeld Bezug
Die Mietkaution ist meist fester Bestandteil zur Erfüllung des Mietvertrages weshalb Jobcenter eine darlehensweise Mietkaution gewähren müssen – sofern die zu anmietende Wohnung vom Jobcenter als angemessen anerkannt und genehmigt wurde. Lesen Sie hier bitte weiter:
Umzug bei Bürgergeld
Bei Bezug von Bürgergeld Leistungen muss ein Umzug vom Jobcenter im Vorfeld immer genehmigt werden. Wird dies nicht getan bzw. genehmigt das Jobcenter einen Umzug nicht, werden auch die Folgekosten nicht übernommen. Aber auch das Jobcenter selbst kann Leistungsbezieher zu einem Umzug auffordern, um die Kosten der Unterkunft und Heizung zu senken.
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