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Bürgergeld Mietobergrenzen – So hoch darf die Miete 2026 sein

Mietobergrenzen der Jobcenter bei Bürgergeld
Wie hoch darf die Miete mit Grundsicherung (Bürgergeld) sein?

Wer Grundsicherungsgeld bezieht (bis Juni 2026: Bürgergeld), bekommt vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf auch die Kosten der Unterkunft (KdU) in angemessener Höhe bezahlt. Doch wie groß darf eine Wohnung sein und wie hoch die Miete, damit das Jobcenter beides anerkennt? Die Frage nach den Angemessenheitsgrenzen lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Mieten in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden. Die einzelnen Jobcenter setzen für die Wohnkosten jeweils eigene regionale Richtwerte an.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Jobcenter übernimmt neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft (KdU), also die Bruttokaltmiete (Miete plus kalte Nebenkosten). Heizkosten werden separat berücksichtigt.
  • Die Kostenübernahme ist begrenzt: Anders als der Regelsatz ist die KdU keine feste Pauschale, sondern wird nur bis zur regionalen Angemessenheitsgrenze anerkannt, die sich nach Wohnort und Haushaltsgröße richtet.
  • Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die Wohnkosten bis zum 1,5-Fachen der Angemessenheitsgrenze übernommen.
  • Nach der Karenzzeit muss die Bruttokaltmiete angemessen sein. Ist sie es nicht, leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein.
  • Solange die Miete die Angemessenheitsgrenze überschreitet, muss der nicht anerkannte Teil der Unterkunftskosten aus dem Regelsatz selbst gezahlt werden

Wie groß darf die Wohnung mit Grundsicherungsgeld sein?

Zwar spielt die Wohnungsgröße bei der Angemessenheit der Wohnkosten für Empfänger von Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) eine Rolle, jedoch eine eher untergeordnete, und ist als grober Richtwert zu verstehen. Hier hat jede Region eigene Vorgaben zur Größe der Wohnung, aber insgesamt liegen diese nicht sehr weit auseinander.

Haushaltsgröße (Personen)Angemessene Wohnfläche (m²)
1 Person45–50 m²
2 Personen60–65 m²
3 Personen75–80 m²
4 Personen85–95 m²
5 Personen95–110 m²
6 Personen105–125 m²
je weitere Person+ 10–15 m²
Zulässige Wohnungsgröße beim Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) nach Personenanzahl – Richtwerte August 2026

Liegt die Wohnungsgröße ein paar Quadratmeter über dem Richtwert, ist die Miete aber insgesamt angemessen, wird das Jobcenter Betroffenen deshalb weder die Wohnung verwehren noch sie zum Umzug auffordern. Entscheidend ist vor allem die Höhe der Unterkunftskosten, denn hier prüfen Jobcenter besonders genau.

Bei einem geplanten Umzug kann auch die andere Richtung eine Rolle spielen: Einzelne Jobcenter geben für Haushalte mit Kindern Mindestwohnflächen vor. Damit soll verhindert werden, dass Familien nur wegen einer niedrigen Miete in eine dauerhaft zu kleine Wohnung ziehen.

Wie hoch darf die Miete mit Grundsicherung (Bürgergeld) sein?

Wie hoch die Miete beim Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) sein darf, haben wir für 20 ausgewählte deutsche Städte ausgewertet und in den weiter unten stehenden Tabellen für 2026 aufbereitet. Maßgeblich sind Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der Personen). Um das landesweite Gefälle aufzuzeigen, nachfolgend auszugsweise Werte zur angemessenen Miete im Grundsicherungs-Bezug:

Stadt / Miete1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
Berlin449 €543 €669 €752 €904 €
Dortmund610 €740 €910 €1.110 €1.340 €
Dresden451 €558 €716 €814 €963 €
Essen483 €628 €772 €917 €1.062 €
Frankfurt (Main)786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Hamburg574 €698 €860 €1.037 €1.481 €
Hannover499 €634 €755 €901 €1.022 €
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Leipzig358 €466 €603 €690 €802 €
München911 €1.108 €1.286 €1.569 €1.939 €
Grundsicherungsgeld (Bürgergeld): Angemessene Miete nach Anzahl der Personen, Stand August 2026

Manche Jobcenter begrenzen zusätzlich den Quadratmeterpreis, um überhöhte Mieten für besonders kleine Wohnungen auszuschließen. In Dortmund liegt diese Grenze beispielsweise bei 12,39 € Nettokaltmiete je m².

Bürgergeld & Miete: Jobcenter zahlt systematisch 116 € zu wenig

Die Tabellen spiegeln die aktuellen Mietobergrenzen für 2026 wider. Heizkosten bleiben dabei ohne Berücksichtigung, da es für das Heizen wiederum eigene Angemessenheitsgrenzen gibt. Es macht schließlich einen Unterschied, ob eine Wohnung z. B. mit Gas, Öl oder Strom geheizt wird. Aussagen zur Warmmiete bei der Grundsicherung (Bürgergeld) können daher nicht pauschal getroffen werden. Wie hoch das Grundsicherungsgeld aus Regelbedarf und Mehrbedarfen ausfällt, zu dem die Miete noch zusätzlich gezahlt wird, lässt sich mit dem Bürgergeld-Rechner direkt online ermitteln.

Karenzzeit: In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs gilt für die Unterkunftskosten eine höhere Grenze. Seit der Reform zum 01.07.2026 – mit der das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt wurde – übernimmt das Jobcenter die Bruttokaltmiete in dieser Zeit bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Heizkosten müssen unabhängig davon angemessen sein.

Beispiel: Für einen Single in Berlin liegt die Angemessenheitsgrenze bei 449 € / Monat, die neue Karenzzeit-Grenze beim Grundsicherungsgeld damit bei 673 €. Wer aber 750 € Miete zahlt, muss die Differenz von 77 € selbst aus dem Regelsatz tragen.

Jobcenter berücksichtigt auch die Mietpreisbremse

Seit Juli 2026 spielt bei den Unterkunftskosten zusätzlich die Mietpreisbremse eine Rolle. Gilt sie am Wohnort und liegt die vereinbarte Miete über der mietrechtlich zulässigen Grenze, kann das Jobcenter Betroffene auffordern, die überhöhte Miete gegenüber dem Vermieter zu rügen. Das gilt auch während der Karenzzeit.

Die Mietpreisbremse ersetzt die örtlichen Mietobergrenzen nicht. Sie ist eine zusätzliche Prüfung: Eine Wohnung kann also unter der für das Bürgergeld geltenden Bruttokaltmietgrenze liegen und trotzdem mietrechtlich zu teuer sein.

Mietobergrenzen in Aachen

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für Aachen gelten seit dem Januar 2026. Sie sind Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen der Miete (KdU) in Aachen.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²543,00 €
2 Personen65 m²657,15 €
3 Personen80 m²782,40 €
4 Personen95 m²955,70 €
5 Personen110 m²1.122,10 €
6 Personen125 m²1.275,10 €
jede weitere Person+15 m² +153,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Aachen – Quelle: Jobcenter Aachen · gültig seit: 01/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Aachen verzeichnet etwa 262.000 Einwohner und 24.171 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung (Bürgergeld). Für jede Bedarfsgemeinschaft fallen durchschnittlich 500 € Wohnkosten im Monat an, die das Jobcenter Aachen im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Aachen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 407 € für 1-Personen-BGs (13.808 / 57,13 %)
  • 488 € für 2-Personen-Haushalte (4.339 / 17,95 %)
  • 599 € für 3-Personen-Haushalte (2.673 / 11,06 %)
  • 714 € für 4-Personen-Haushalte (1.722 / 7,12 %)
  • 927 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.629 / 6,74 %)

Mietobergrenzen in Berlin

Die Mietobergrenzen für Berlin in der nachfolgenden Tabelle gelten seit dem 01.10.2023, wurden zum 1. Januar 2026 vom Senat überprüft und als weiterhin angemessen bestätigt.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²449,00 €
2 Personen65 m²543,40 €
3 Personen80 m²668,80 €
4 Personen90 m²752,40 €
5 Personen102 m²903,72 €
6 Personen114 m²1.010,04 €
jede weitere Person+12 m²+106,32 €
Angemessene Miete (KdU) in Berlin – Quelle: Jobcenter Berlin · gültig seit: 10/2023 · zuletzt geprüft: 08/2026

Berlin hat ca. 3,8 Millionen Einwohner und verzeichnet 237.974 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld-Bezug (Bürgergeld). Je Bedarfsgemeinschaft zahlt das Jobcenter in Berlin durchschnittlich 601 € im Monat für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Berlin aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 477 € für 1-Personen-BGs (143.151 Haushalte / Anteil 60,15 %)
  • 577 € für 2-Personen-Haushalte (37.523 / 15,77 %)
  • 709 € für 3-Personen-Haushalte (24.011 / 10,09 %)
  • 864 € für 4-Personen-Haushalte (17.147 / 7,21 %)
  • 1.323 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (16.142 / 6,78 %)

Mietobergrenzen in Bochum

Die aktuellen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) in Bochum wurden zuletzt im Mai 2025 geprüft und im Zuge dessen kurzfristig zum 01.07.2025 angehoben. Bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen entscheidet das Jobcenter Bochum über die angemessene Miete im Einzelfall, weil große, bezahlbare Wohnungen in Bochum oft Mangelware sind.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²439,25 €
2 Personen65 m²546,26 €
3 Personen80 m²654,88 €
4 Personen95 m²791,16 €
5 Personen110 m²964,30 €
6 Personen125 m²1.081,30 €
jede weitere Person+15 m²+117,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Bochum – Quelle: Jobcenter Bochum · gültig seit: 07/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Bochum hat ca. 360.000 Einwohner und 20.305 gemeldete Haushalte mit Grundsicherungs-Bezug (Bürgergeld). Je Bedarfsgemeinschaft in Bochum zahlen Jobcenter durchschnittlich 505 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Bochum (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 404 € für 1-Personen-BGs (11.780 / 58,02 %)
  • 503 € für 2-Personen-Haushalte (3.493 / 17,20 %)
  • 601 € für 3-Personen-Haushalte (2.114 / 10,41 %)
  • 716 € für 4-Personen-Haushalte (1.515 / 7,46 %)
  • 981 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.403 / 6,91 %)

Mietobergrenzen in Bremen

Die Mietobergrenzen für Bremen wurden zuletzt zum 01.03.2026 erhöht. Nachfolgend die aktuell gültigen KdU Richtwerte, die 2026 maßgebend für die Höhe der angemessenen Miete in Bremen sind.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²568,00 €
2 Personen60 m²593,00 €
3 Personen75 m²731,00 €
4 Personen85 m²833,00 €
5 Personen95 m²1.027,00 €
6 Personen105 m²1.245,00 €
jede weitere Person+10 m²+114,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Bremen – Quelle: Jobcenter Bremen · gültig seit: 03/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Bremen hat ca. 580.000 Einwohner und einen Bestand von 38.257 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld (Bürgergeld). Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Bremen durchschnittlich 545 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Bremen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 453 € für 1-Personen-BGs (21.735 Haushalte / Anteil 56,81 %)
  • 544 € für 2-Personen-Haushalte (6.323 / 16,53 %)
  • 623 € für 3-Personen-Haushalte (4.246 / 11,10 %)
  • 703 € für 4-Personen-Haushalte (3.071 / 8,03 %)
  • 951 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.882 / 7,53 %)

Mietobergrenzen in Chemnitz

Die KdU Richtwerte für die angemessene Miete in Chemnitz sind auf dem Stand vom 01.09.2025 und auch in 2026 maßgeblich.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person48 m²313,44 €
2 Personen60 m²388,20 €
3 Personen75 m²465,00 €
4 Personen85 m²531,25 €
5 Personen95 m²600,40 €
6 Personen105 m²663,60 €
jede weitere Person+10 m²+63,20 €
Angemessene Miete (KdU) in Chemnitz – Quelle: Jobcenter Chemnitz · gültig seit: 09/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Chemnitz hat ca. 251.000 Einwohner und einen Bestand von 12.644 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld). Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter Chemnitz durchschnittlich 384 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Chemnitz nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 329 € für 1-Personen-BGs (7.567 / 59,85 %)
  • 387 € für 2-Personen-Haushalte (2.207 / 17,45 %)
  • 444 € für 3-Personen-Haushalte (1.335 / 10,56 %)
  • 522 € für 4-Personen-Haushalte (762 / 6,03 %)
  • 674 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (773 / 6,11 %)

Mietobergrenzen in Dortmund

Die Mietobergrenzen für Dortmund wurden im Zuge der Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld zum 01.07.2026 angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Dortmund nach Haushaltsgröße.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²610,00 €
2 Personen65 m²740,00 €
3 Personen80 m²910,00 €
4 Personen95 m²1.110,00 €
5 Personen110 m²1.340,00 €
6 Personen125 m²1.500,00 €
jede weitere Person+15 m²individuell
Angemessene Miete (KdU) in Dortmund – Quelle: Jobcenter Dortmund · gültig seit: 07/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Zusätzlich gilt in Dortmund: Die Nettokaltmiete darf höchstens 12,39 € je m² betragen. So sollen überhöhte Quadratmeterpreise bei besonders kleinen Wohnungen ausgeschlossen werden.

Dortmund hat ca. 600.000 Einwohner. Im Jobcenter-Leistungsbezug stehen 45.275 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt zahlt das Jobcenter Dortmund durchschnittlich 585 € monatlich für die Wohnkosten. Durchschnittliche KdU in Dortmund je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 460 € für 1-Personen-BGs (25.097 Haushalte / Anteil 55,43 %)
  • 580 € für 2-Personen-Haushalte (7.956 / 17,57 %)
  • 703 € für 3-Personen-Haushalte (5.082 / 11,22 %)
  • 804 € für 4-Personen-Haushalte (3.554 / 7,85 %)
  • 1.083 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.586 / 7,92 %)

Mietobergrenzen in Dresden

Die Mietobergrenzen für die KdU in Dresden in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem aktuellen Stand vom 01.01.2025 und für 2026 weiterhin maßgeblich zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person45 m²450,50 €
2 Personen60 m²557,64 €
3 Personen75 m²715,73 €
4 Personen85 m²813,85 €
5 Personen95 m²962,50 €
6 Personen105 m²1.079,10 €
jede weitere Person+10 m²+116,60 €
Angemessene Miete (KdU) in Dresden – Quelle: Jobcenter Dresden · gültig seit: 01/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Dresden zählt ca. 570.000 Einwohner und 21.757 Haushalte im Grundsicherungs-Leistungsbezug (Bürgergeld). Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Dresden entfallen durchschnittlich 493 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Dresden (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 416 € für 1-Personen-BGs (14.021 Haushalte / Anteil 64,44 %)
  • 514 € für 2-Personen-Haushalte (3.609 / 16,59 %)
  • 605 € für 3-Personen-Haushalte (2.044 / 9,39 %)
  • 694 € für 4-Personen-Haushalte (1.118 / 5,14 %)
  • 1.074 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (965 / 4,44 %)

Mietobergrenzen in Duisburg

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für die KdU in Duisburg sind seit dem 01.08.2025 – auch in 2026 – weiterhin gültig und bilden die Grundlage für die Angemessenheit der Miete.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²446,00 €
2 Personen65 m²538,20 €
3 Personen80 m²644,00 €
4 Personen95 m²776,15 €
5 Personen110 m²947,10 €
6 Personen125 m²1.076,25 €
jede weitere Person+15 m²+129,15 €
Angemessene Miete (KdU) in Duisburg – Quelle: Jobcenter Duisburg · gültig seit: 08/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Duisburg verzeichnet etwa 504.000 Einwohner und 34.412 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld). Für jeden bedürftigen Haushalt in Duisburg fallen durchschnittlich 497 € monatliche Wohnkosten an, die das Jobcenter im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Duisburg nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 398 € für 1-Personen-BGs (17.853 Haushalte / Anteil 51,88 %)
  • 476 € für 2-Personen-Haushalte (6.240 / 18,13 %)
  • 566 € für 3-Personen-Haushalte (4.074 / 11,84 %)
  • 671 € für 4-Personen-Haushalte (3.190 / 9,27 %)
  • 846 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.055 / 8,88 %)

Mietobergrenzen in Düsseldorf

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge sind die derzeitigen Mietobergrenzen für die KdU in Düsseldorf bei Umzug / Neuanmietung (gültig seit 01.07.2026) und maßgeblich zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen.

Das Jobcenter Düsseldorf stellt einen eigenen Mietkostenrechner zur Verfügung, mit dem Interessenten die angemessene Miete berechnen können.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²565,00 €
2 Personen65 m²654,00 €
3 Personen80 m²803,00 €
4 Personen95 m²1.038,00 €
5 Personen110 m²1.363,00 €
6 Personen125 m²1.549,00 €
jede weitere Person+15 m²+186,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Düsseldorf – Quelle: Jobcenter Düsseldorf · gültig seit: 07/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Düsseldorf mit seinen ca. 630.000 Einwohnern zählt 26.185 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld-Leistungen (Grundsicherungsgeld) in Düsseldorf fallen für das Jobcenter durchschnittlich 537 € an monatlichen Wohnkosten an. Durchschnittliche KdU in Düsseldorf aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 436 € für 1-Personen-BGs (15.893 Haushalte / Anteil 60,70 %)
  • 539 € für 2-Personen-Haushalte (4.406 / 16,83 %)
  • 668 € für 3-Personen-Haushalte (2.664 / 10,17 %)
  • 830 € für 4-Personen-Haushalte (1.723 / 6,58 %)
  • 1.028 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.499 / 5,72 %)

Mietobergrenzen in Essen

In Essen wurden die Mietobergrenzen letztmalig zum 01.05.2025 erhöht, jedoch nur geringfügig im Bereich der Betriebskosten. Die angemessene Miete in Essen für eine 1 Person stieg um 4,50 €, für einen 2-Personen Haushalt um 5,85 €, bei 3 Personen in der Wohnung sind es 7,20 € und für einen 5 Personen-Haushalt stieg die angemessene Bruttokaltmiete in Essen um 9,70 € im Monat.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²482,50 €
2 Personen65 m²627,25 €
3 Personen80 m²772,00 €
4 Personen95 m²917,00 €
5 Personen110 m²1.061,50 €
6 Personen120 m²1.158,00 €
jede weitere Person+10 m²+96,50 €
Angemessene Miete (KdU) in Essen – Quelle: Jobcenter Essen · gültig seit: 04/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Essen zählt ca. 597.000 Einwohner und ca. 42.578 Haushalte mit Grundsicherungs-Leistungen (Bürgergeld). Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Essen entfallen durchschnittlich 556 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Essen (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 430 € für 1-Personen-BGs (23.735 Haushalte / Anteil 55,74 %)
  • 571 € für 2-Personen-Haushalte (7.081 / 16,63 %)
  • 680 € für 3-Personen-Haushalte (4.773 / 11,21 %)
  • 785 € für 4-Personen-Haushalte (3.505 / 8,23 %)
  • 979 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.484 / 8,18 %)

Mietobergrenzen in Gelsenkirchen

Die Mietobergrenzen für Gelsenkirchen wurden zuletzt zum 01.01.2025 angepasst. Nachfolgend die aktuell gültigen KdU Richtwerte, die 2026 maßgebend für die Höhe der angemessenen Miete in Gelsenkirchen sind.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²424,00 €
2 Personen65 m²525,00 €
3 Personen80 m²636,00 €
4 Personen95 m²787,00 €
5 Personen110 m²928,00 €
6 Personen125 m²1..032,00 €
jede weitere Person+15 m²+104,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Gelsenkirchen – Quelle: Jobcenter Gelsenkirchen · gültig seit: 01/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Gelsenkirchen hat ca. 266.200 Einwohner und einen Bestand von 23.854 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld (Bürgergeld). Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Gelsenkirchen durchschnittlich 504 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Gelsenkirchen (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 398 € für 1-Personen-BGs (12.424 / 52,08 %)
  • 488 € für 2-Personen-Haushalte (4.227 / 17,72 %)
  • 574 € für 3-Personen-Haushalte (2.689 / 11,27 %)
  • 681 € für 4-Personen-Haushalte (2.116 / 8,87 %)
  • 849 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.398 / 10,05 %)

Mietobergrenzen in Frankfurt am Main

Die KdU-Mietobergrenzen für Frankfurt am Main sind gültig seit 01.06.2024 und auch in 2026 weiterhin maßgeblich für die angemessene Miete.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²786,00 €
2 Personen60 m²903,00 €
3 Personen75 m²1.078,00 €
4 Personen87 m²1.219,00 €
5 Personen99 m²1.360,00 €
6 Personen111 m²1.501,00 €
jede weitere Person+12 m²+158,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Frankfurt a. M. – Quelle: Jobcenter Frankfurt · gültig seit: 06/2024 · zuletzt geprüft: 08/2026

Frankfurt am Main hat ca. 780.000 Einwohner und im Bürgergeld-Bezug (Grundsicherungsgeld seit Juli 2026) stehen 32.277 Haushalte. Je Bedarfsgemeinschaft in Frankfurt zahlt das Jobcenter durchschnittlich 608 € monatliche Wohnkosten (KdU). Durchschnittliche KdU in Frankfurt aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 506 € für 1-Personen-BGs (18.616 Haushalte / Anteil 57,68 %)
  • 596 € für 2-Personen-Haushalte (5.485 / 16,99 %)
  • 688 € für 3-Personen-Haushalte (3.660 / 11,34 %)
  • 814 € für 4-Personen-Haushalte (2.474 / 7,66 %)
  • 1.173 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.042 / 6,33 %)

Mietobergrenzen in Hamburg

Die Grenzen für die angemessene Miete (KdU) in Hamburg 2026 basieren auf dem Mietspiegel 2025 und wurden zuletzt im April 2026 vom Jobcenter Hamburg bestätigt.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²574,00 €
2 Personen60 m²697,80 €
3 Personen75 m²860,25 €
4 Personen90 m²1.036,80 €
5 Personen105 m²1.480,50 €
6 Personen120 m²1.668,00 €
jede weitere Person+15 m²+208,50 €
Angemessene Miete (KdU) in Hamburg – Quelle: Jobcenter Hamburg · gültig seit: 04/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Hamburg zählt ca. 1,91 Millionen Einwohner und 98.656 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Grundsicherungsgeld (das bisherige Bürgergeld) in Hamburg fallen für das Jobcenter im Durchschnitt 733 € für die monatlichen Wohnkosten an. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hamburg (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 525 € für 1-Personen-BGs (57.693 Haushalte / Anteil 58,48 %)
  • 684 € für 2-Personen-Haushalte (16.664 / 16,89 %)
  • 881 € für 3-Personen-Haushalte (10.707 / 10,85 %)
  • 1.133 € für 4-Personen-Haushalte (7.237 / 7,34 %)
  • 2.041 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (6.355 / 6,44 %)

Mietobergrenzen in Hannover

Die Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten in Hannover wurden letztmalig im Juli 2026 angepasst und dabei deutlich erhöht im Vergleich zu den KdU vom 01.06.2024. So stieg die Mietobergrenze für einen 2-Personen-Haushalt in Hannover (Stadt) von 587 auf 634 €, bei drei Personen von 697 auf 755 € und bei einer Bedarfsgemeinschaft mit fünf Personen von 946 auf nun 1.022 €. Für 2026 gilt in Hannover somit folgende Miete als angemessen:

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²499,00 €
2 Personen60 m²634,00 €
3 Personen75 m²755,00 €
4 Personen85 m²901,00 €
5 Personen95 m²1.022,00 €
6 Personen105 m²1.147,00 €
jede weitere Person+10 m²+125,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Hannover – Quelle: Jobcenter Hannover · gültig seit: 07/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Die Region Hannover zählt ca. 1,20 Millionen und die Stadt Hannover selbst ca. 548.000 Einwohner, dabei 54.446 Haushalte mit Bürgergeld-Bezug (nun Grundsicherungsgeld). Auf jede Bedarfsgemeinschaft in der Region Hannover entfallen durchschnittlich 537 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hannover (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 439 € für 1-Personen-BGs (31.902 Haushalte / Anteil 58,59 %)
  • 536 € für 2-Personen-Haushalte (8.875 / 16,30 %)
  • 643 € für 3-Personen-Haushalte (5.875 / 10,79 %)
  • 760 € für 4-Personen-Haushalte (4.067 / 7,47 %)
  • 969 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.727 / 6,85 %)

Mietobergrenzen in Köln

Die Mietobergrenzen für Köln wurden zuletzt zum 01.01.2025 angehoben. Nachfolgend die aktuell gültigen KdU Richtwerte, die 2026 maßgebend für die Höhe der angemessenen Miete in Köln sind.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²677,00 €
2 Personen65 m²820,00 €
3 Personen80 m²976,00 €
4 Personen95 m²1.139,00 €
5 Personen110 m²1.302,00 €
6 Personen125 m²1.466,00 €
jede weitere Person+15 m²+164,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Köln – Quelle: Jobcenter Köln · gültig seit: 01/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Köln hat ca. 1,09 Millionen Einwohner und einen Bestand von 57.086 Grundsicherungs-Bedarfsgemeinschaften (Bürgergeld). Je hilfebedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Köln durchschnittlich 611 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Köln aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 498 € für 1-Personen-BGs (33.585 Haushalte / Anteil 58,83 %)
  • 626 € für 2-Personen-Haushalte (9.746 / 17,07 %)
  • 758 € für 3-Personen-Haushalte (6.126 / 10,73 %)
  • 880 € für 4-Personen-Haushalte (4.210 / 7,37 %)
  • 1.071 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.419 / 5,99 %)

Mietobergrenzen in Leipzig

Die Mietobergrenzen für Leipzig sind auf dem Stand vom 01.12.2025 und auch in 2026 maßgebend für die KdU.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person45 m²357,62 €
2 Personen60 m²466,30 €
3 Personen75 m²602,60 €
4 Personen85 m²689,67 €
5 Personen95 m²802,48 €
6 Personen105 m²886,96 €
jede weitere Person+10 m²+84,48 €
Angemessene Miete (KdU) in Leipzig – Quelle: Jobcenter Leipzig · gültig seit: 12/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Leipzig hat ca. 632.000 Einwohner und einen Bestand von 30.594 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsgeld (Bürgergeld). Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Leipzig durchschnittlich 421 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Leipzig (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 348 € für 1-Personen-BGs (20.090 Haushalte / Anteil 65,67 %)
  • 441 € für 2-Personen-Haushalte (4.800 / 15,69 %)
  • 516 € für 3-Personen-Haushalte (2.729 / 8,92 %)
  • 624 € für 4-Personen-Haushalte (1.550 / 5,07 %)
  • 981 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.425 / 4,66 %)

Mietobergrenzen in München

Die nachfolgend genannten KdU Richtwerte für die angemessene Miete in München sind seit Januar 2026 gültig.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²911,00 €
2 Personen65 m²1.108,00 €
3 Personen75 m²1.286,00 €
4 Personen90 m²1.569,00 €
5 Personen105 m²1.939,00 €
6 Personen120 m²2.188,00 €
jede weitere Person+15 m²+310,00 €
Angemessene Miete (KdU) in München – Quelle: Jobcenter München · gültig seit: 01/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

München hat ca. 1,6 Millionen Einwohner und im Bürgergeld-Bezug (Grundsicherung für Arbeitsuchende) stehen 40.212 Haushalte. Durchschnittlich 692 € monatlich zahlt das Jobcenter München an Wohnkosten für jede Bedarfsgemeinschaft. Durchschnittliche, monatliche KdU in München nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 565 € für 1-Personen-BGs (24.468 Haushalte / Anteil 60,85 %)
  • 680 € für 2-Personen-Haushalte (6.627 / 16,48 %)
  • 804 € für 3-Personen-Haushalte (4.081 / 10,15 %)
  • 1.018 € für 4-Personen-Haushalte (2.580 / 6,42 %)
  • 1.461 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.456 / 6,11 %)

Mietobergrenzen in Nürnberg

Die Richtwerte für die angemessene Miete in Nürnberg sind seit dem 01.07.2024 auch in 2026 gültig.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²522,00 €
2 Personen65 m²649,00 €
3 Personen75 m²747,00 €
4 Personen90 m²917,00 €
5 Personen105 m²1.065,00 €
6 Personen115 m²1.167,00 €
jede weitere Person+10 m²+102,00 €
Angemessene Miete (KdU) in Nürnberg – Quelle: Jobcenter Nürnberg · gültig seit: 07/2024 · zuletzt geprüft: 08/2026

Nürnberg hat ca. 548.000 Einwohner und 24.205 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld-Bezug (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Je Bedarfsgemeinschaft in Nürnberg zahlen Jobcenter durchschnittlich 517 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Nürnberg (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 438 € für 1-Personen-BGs (14.121 Haushalte / Anteil 58,34 %)
  • 514 € für 2-Personen-Haushalte (4.508 / 18,62 %)
  • 603 € für 3-Personen-Haushalte (2.684 / 11,09 %)
  • 728 € für 4-Personen-Haushalte (1.611 / 6,66 %)
  • 948 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.281 / 5,29 %)

Mietobergrenzen in Recklinghausen

Die KdU-Richtwerte für die angemessene Miete in Recklinghausen wurden zuletzt im Juli 2026 aktualisiert und sind maßgeblich für die Mietobergrenzen des Jobcenters Recklinghausen.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²460,50 €
2 Personen65 m²563,65 €
3 Personen80 m²696,80 €
4 Personen95 m²859,95 €
5 Personen110 m²1.003,10 €
6 Personen115 m²1.136,25 €
jede weitere Person+10 m²+133,15 €
Angemessene Miete (KdU) in Recklinghausen – Quelle: Jobcenter Recklinghausen · gültig seit: 07/2026 · zuletzt geprüft: 08/2026

Recklinghausen zählt etwa 110.000 Einwohner und 31.898 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld-Bezug (Grundsicherungsgeld). Je Bedarfsgemeinschaft in Recklinghausen zahlt das Jobcenter durchschnittlich 497 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Recklinghausen (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 389 € für 1-Personen-BGs (17.159 Haushalte / Anteil 53,79 %)
  • 490 € für 2-Personen-Haushalte (6.101 / 19,13 %)
  • 582 € für 3-Personen-Haushalte (3.590 / 11,25 %)
  • 705 € für 4-Personen-Haushalte (2.414 / 7,57 %)
  • 912 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.634 / 8,26 %)

Mietobergrenzen in Stuttgart

Das Jobcenter Stuttgart veröffentlicht die Mietobergrenzen lediglich auf Basis der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten und Heizkosten. Die nachfolgenden Grenzwerte für die angemessene Miete in Stuttgart sind auf dem Stand vom 01.01.2025 und auch in 2026 weiterhin Grundlage der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU) in Stuttgart.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Kaltmiete
1 Person45 m²563,00 €
2 Personen60 m²665,00 €
3 Personen75 m²788,00 €
4 Personen90 m²940,00 €
5 Personen105 m²1.104,00 €
6 Personen120 m²1.450,00 €
jede weitere Person+15 m²+181,20 €
Angemessene Miete (KdU) in Stuttgart – Quelle: Jobcenter Stuttgart · gültig seit: 01/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Stuttgart hat ca. 633.000 Einwohner und einen Bestand von 23.424 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt im Bürgergeld-Bezug (Grundsicherung für Arbeitsuchende) in Stuttgart zahlen Jobcenter durchschnittlich 650 € für die Kosten der Unterkunft im Monat. Durchschnittliche KdU in Stuttgart aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 522 € für 1-Personen-BGs (14.839 Haushalte / Anteil 63,35 %)
  • 684 € für 2-Personen-Haushalte (3.602 / 15,38 %)
  • 822 € für 3-Personen-Haushalte (2.226 / 9,50 %)
  • 991 € für 4-Personen-Haushalte (1.461 / 6,24 %)
  • 1.336 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.296 / 5,53 %)

Mietobergrenzen in Wuppertal

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für die KdU in Wuppertal gelten seit dem 01.01.2025 auch weiterhin in 2026.

Haushaltangemessene
Wohnfläche
angemessene
Bruttokaltmiete
1 Person50 m²466,00 €
2 Personen65 m²568,10 €
3 Personen80 m²699,20 €
4 Personen95 m²830,30 €
5 Personen110 m²933,90 €
6 Personen125 m²1.061,25 €
jede weitere Person+15 m²+127,35 €
Angemessene Miete (KdU) in Wuppertal – Quelle: Jobcenter Wuppertal · gültig seit: 01/2025 · zuletzt geprüft: 08/2026

Wuppertal zählt ca. 365.000 Einwohner und ca. 22.256 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen (Grundsicherungsgeld). Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Wuppertal entfallen durchschnittlich 511 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Wuppertal (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis April 2026):

  • 403 € für 1-Personen-BGs (12.493 Haushalte / Anteil 56,13 %)
  • 522 € für 2-Personen-Haushalte (3.618 / 16,26 %)
  • 611 € für 3-Personen-Haushalte (2.593 / 11,65 %)
  • 713 € für 4-Personen-Haushalte (1.774 / 7,97 %)
  • 906 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.778 / 7,99 %)

KdU: Bürgergeld-Empfänger werden systematisch benachteiligt

Nebenkosten müssen angemessen sein

Im Rahmen der KdU prüft das Jobcenter nicht nur Miete und Heizkosten, sondern auch die kalten Nebenkosten. Dabei achtet es darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen nicht ungewöhnlich niedrig angesetzt sind. Der Grund: Die Miete einer Wohnung könnte auf den ersten Blick angemessen wirken – die eigentlichen Kosten aber erst mit der Jahresabrechnung in Form einer hohen Betriebskostennachzahlung sichtbar werden. Das Jobcenter will verhindern, dass die Mietobergrenze so durch die Hintertür umgangen wird.

Kostensenkungsverfahren – wenn die Wohnung zu teuer ist

Wohnung zu teuer – was nun?

Liegt die Bruttokaltmiete über der örtlichen Mietobergrenze, bedeutet das nicht automatisch, dass umgehend ein Umzug ansteht. Nach Ablauf der Karenzzeit fordert das Jobcenter zunächst dazu auf, die Wohnkosten zu senken – und nennt in diesem Kostensenkungsverfahren auch den Betrag, den es künftig noch als angemessen ansieht.

Auf welchem Weg die Kosten gesenkt werden, bleibt dabei offen. Ein Umzug ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Ebenso denkbar sind die Untervermietung eines Zimmers, eine niedrigere Miete nach Absprache mit dem Vermieter oder – sofern die Voraussetzungen vorliegen – eine Rüge nach der Mietpreisbremse. Entscheidend ist am Ende, was der örtliche Wohnungsmarkt überhaupt hergibt. Wer nachweislich nach einer günstigeren Wohnung sucht, innerhalb der angemessenen Kosten aber schlicht nichts Passendes findet, darf nicht allein deshalb auf den niedrigeren Betrag gesetzt werden, weil die Frist verstrichen ist.

Als Zeitraum für die Kostensenkung räumt das Jobcenter in der Regel sechs Monate ein. Ein harter Schnitt ist diese Frist jedoch nicht. Ist eine günstigere Wohnung nicht zu bekommen oder die Kostendenkung aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar, können die tatsächlichen Unterkunftskosten auch darüber hinaus berücksichtigt werden. Erst wenn eine Senkung realistisch machbar wäre und trotzdem ausbleibt, begrenzt das Jobcenter seine Zahlung auf den angemessenen Betrag – die Differenz muss der Betroffene dann selbst aufbringen.