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Bürgergeld Mietobergrenzen – So hoch darf die Miete 2026 sein

Mietobergrenzen der Jobcenter bei Bürgergeld
Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein?

Für Bürgergeld Leistungsempfänger übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf auch die Kosten der Wohnung (Miete, Nebenkosten und Heizkosten) in angemessener Höhe. Doch wie groß darf eine Wohnung und wie hoch darf die Miete sein, damit das Jobcenter diese bei Bürgergeld als angemessen erachtet? Die Frage nach den Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Mieten in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden. Die einzelnen Jobcenter haben hier jeweils eigene Richtwerte für die Angemessenheit der Mieten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Jobcenter übernimmt neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft (KdU), also die Bruttokaltmiete (Miete plus kalte Nebenkosten). Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Die Übernahme der Wohnkosten ist jedoch begrenzt: Anders als der Regelsatz sind die Kosten der Unterkunft keine feste Pauschale, sondern werden nur bis zur regionalen Obergrenzen als angemessen anerkannt.
  • Diese Angemessenheitsgrenzen richten sich nach Wohnort und Haushaltsgröße.
  • Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs, der sogenannten Karenzzeit, werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in der Regel vollständig übernommen.
  • Nach der Karenzzeit muss die Bruttokaltmiete angemessen sein. Ist sie es nicht, leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein.
  • Solange die Miete die Angemessenheitsgrenze überschreitet, muss der nicht anerkannte Teil der Unterkunftskosten aus dem Regelsatz selbst gezahlt werden

Wie groß darf die Wohnung mit Bürgergeld sein?

Zwar spielt die Wohnungsgröße bei der Angemessenheit der Wohnkosten im Bürgergeld Bezug eine Rolle, jedoch eine eher untergeordnete und ist als grober Richtwert zu verstehen. Hier hat jede Region eigene Vorgaben zur Größe der Wohnung, aber insgesamt liegen diese nicht sehr weit auseinander.

Haushaltsgröße (Personen)Angemessene Wohnungsgröße (m²)
1 Person45–50 m²
2 Personen60–65 m²
3 Personen75–80 m²
4 Personen85–95 m²
5 Personen95–110 m²
6 Personen105–125 m²
je weitere Person+ 10–15 m²
Zulässige Wohnungsgröße beim Bürgergeld (m²) nach Personenanzahl – Richtwerte 04/2026

Liegt die Wohnungsgröße ein paar m² über dem Richtwert, die Miete aber ist allgemein angemessen hoch, wird das Jobcenter Bürgergeld Empfängern weder eine Wohnung verwehren noch sie zum Umzug bewegen. Schwerer wiegt tatsächlich die Höhe der Miete, denn bei den Unterkunftskosten schauen Jobcenter sehr genau hin.

Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein?

Wie hoch die Miete beim Bürgergeld sein darf, haben wir für 20 ausgewählte deutsche Städte ausgewertet und in den weiter unten stehenden Tabellen für 2026 aufbereitet. Maßgeblich sind Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der Personen). Um das landesweite Gefälle aufzuzeigen, nachfolgend auszugsweise Werte zur angemessenen Miete im Bürgergeld Bezug:

Stadt1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
Berlin449 €543 €669 €772 €904 €
Dresden451 €558 €716 €814 €963 €
Düsseldorf546 €632 €776 €1.003 €1.317 €
Essen476 €619 €762 €904 €1.047 €
Frankfurt (Main)786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Hamburg573 €694 €813 €980 €1.362 €
Hannover499 €587 €697 €834 €946 €
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Leipzig358 €466 €603 €690 €802 €
München911 €1.108 €1.286 €1.569 €1.939 €
Bürgergeld 2026: Angemessene Bruttokaltmiete nach Personenanzahl

Leider veröffentlichen Jobcenter die Daten nicht einheitlich, wir konnten jedoch für die meisten Städte die relevanten Bruttokaltmieten (Miete inkl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) ermitteln. Stuttgart z.B. gibt lediglich die Nettokaltmiete basierend auf dem Mietspiegel, ohne Umlagen für Betriebs- und Heizkosten, bekannt.

Bürgergeld & Miete: Jobcenter zahlt systematisch 116 € zu wenig

Die Tabellen spiegeln die aktuellen Mietobergrenzen für 2026 wieder. Heizkosten bleiben dabei ohne Berücksichtigung, da es für das Heizen wiederum eigene Angemessenheitsgrenzen gibt. Es macht ja ein Unterschied, ob eine Wohnung mit z.B. Gas, Öl oder Strom geheizt wird. Aussagen zur Warmmiete bei Bürgergeld können nicht pauschal getroffen werden. Wie hoch das Bürgergeld aus Regelbedarf und Mehrbedarfen ist, zu dem die Miete noch zusätzlich gezahlt wird, können Sie mit dem Bürgergeld Rechner direkt online ermitteln.

In der Karenzzeit (12 Monate ab erstmaliger Bürgergeld Beantragung) prüft das Jobcenter nicht, ob Miete und kalte Nebenkosten angemessen hoch sind. Die Heizkosten müssen aber in jedem Fall angemessen sein.

Neue Grundsicherung: Die Wohnkostenübernahme während der Karenzzeit wird eingeschränkt. Bisher wird die Bruttokaltmiete beim Bürgergeld in tatsächlicher Höhe übernommen – beim neuen Grundsicherungsgeld ist sie ab dem 01.07.2026 auf das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt.

Beispiel: Für einen Single in Berlin liegt die Angemessenheitsgrenze bei 449 € / Monat, die neue Karenzzeit-Grenze beim Grundsicherungsgeld damit bei 673 €. Wer 750 € Miete zahlt, muss die Differenz von 77 € selbst aus dem Regelsatz tragen.

Mietobergrenzen in Aachen

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für Aachen gelten seit dem März 2024. Sie sind auch in 2026 Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen der Miete in Aachen.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Aachen – Quelle: Jobcenter Aachen · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 512,00 € 404,00 € 108,00 €
2 Personen 65m² 598,00 € 477,10 € 120,90 €
3 Personen 80m² 748,80 € 617,60 € 131,20 €
4 Personen 95m² 851,20 € 668,80 € 182,40 €
5 Personen 110m² 1.046,10 € 852,50 € 193,60 €
6 Personen 125m² 1.188,75 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 142,65 € k. A. k. A.

Aachen verzeichnet etwa 262.000 Einwohner und 24.216 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld. Für jeden bedürftigen Haushalt fallen durchschnittlich 506 € monatliche Wohnkosten an, die das Jobcenter Aachen im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Aachen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 410 € für 1-Personen-BGs (13.765 / 56,84 %)
  • 497 € für 2-Personen-Haushalte (4.420 / 18,25 %)
  • 607 € für 3-Personen-Haushalte (2.654 / 10,96 %)
  • 718 € für 4-Personen-Haushalte (1.742 / 7,19 %)
  • 959 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.635 / 6,75 %)

Mietobergrenzen in Berlin

Die Mietobergrenzen für Berlin in der nachfolgenden Tabelle gelten seit dem 01.10.2023, wurden zum 1. Januar 2026 vom Senat überprüft und als weiterhin angemessen bestätigt.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Berlin – Quelle: Jobcenter Berlin · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 449,00 € 360,50 € 88,50 €
2 Personen 65m² 543,40 € 428,35 € 115,05 €
3 Personen 80m² 668,80 € 527,20 € 141,60 €
4 Personen 90m² 772,40 € 593,10 € 159,30 €
5 Personen 102m² 903,72 € 723,18 € 180,54 €
6 Personen 114m² 1.010,04 € 808,26 € 201,78 €
jede weitere 12m² 106,32 € 85,08 € 21,24 €

Berlin hat ca. 3,8 Millionen Einwohner und verzeichnet 237.838 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft zahlt das Jobcenter in Berlin durchschnittlich 626 € im Monat für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Berlin aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 485 € für 1-Personen-BGs (142.429 Haushalte / Anteil 59,88 %)
  • 599 € für 2-Personen-Haushalte (37.528 / 15,78 %)
  • 747 € für 3-Personen-Haushalte (24.194 / 10,17 %)
  • 903 € für 4-Personen-Haushalte (17.255 / 7,25 %)
  • 1.447 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (16.432 / 6,91 %)

Mietobergrenzen in Bochum

Die aktuellen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) in Bochum wurden zuletzt im Mai 2025 geprüft und im Zuge dessen kurzfristig zum 01.07.2025 angehoben. Bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen entscheidet das Jobcenter Bochum über die angemessene Miete im Einzelfall, weil große, bezahlbare Wohnungen in Bochum oft Mangelware sind.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Bochum – Quelle: Jobcenter Bochum · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 439,25 € k. A. k. A.
2 Personen 65m² 546,26 € k. A. k. A.
3 Personen 80m² 654,88 € k. A. k. A.
4 Personen 95m² 791,16 € k. A. k. A.
5 Personen 110m² 1.001,70 € k. A. k. A.
6 Personen 125m² 1.123,10 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 121,40 € k. A. k. A.

Bochum hat ca. 360.000 Einwohner und 20.300 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Bochum zahlen Jobcenter durchschnittlich 509 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Bochum (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 409 € für 1-Personen-BGs (11.679 / 57,53 %)
  • 501 € für 2-Personen-Haushalte (3.497 / 17,23 %)
  • 601 € für 3-Personen-Haushalte (2.157 / 10,63 %)
  • 717 € für 4-Personen-Haushalte (1.565 / 7,71 %)
  • 995 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.402 / 6,91 %)

Mietobergrenzen in Bremen

Die Mietobergrenze für Bremen 2026 wurde zum 01.03.2025 neu festgesetzt. Für Bedarfsgemeinschaften mit bis zu fünf Personen steigen die angemessenen Wohnkosten (KdU) nur minimal – höchstens um 0,5 %. Große Haushalte hingegen profitieren stärker: Für sechs Personen klettert die angemessene Bruttokaltmiete von 1.074,00 € auf 1.181,40 € (+ 10,0 %), jede weitere Person erhält nun 107,40 € statt 101,00 € (+ 6,6 %). Der bisherige „Wohnzuschlag“ für einzelne Stadtteile entfällt – im gesamten Stadtgebiet Bremen gelten jetzt einheitliche Mietobergrenzen.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Bremen – Quelle: Jobcenter Bremen · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 538,50 € 433,50 € 105,00 €
2 Personen 60m² 562,20 € 444,00 € 118,20 €
3 Personen 75m² 696,00 € 547,50 € 148,50 €
4 Personen 85m² 790,50 € 599,25 € 191,25 €
5 Personen 95m² 973,75 € 760,00 € 213,75 €
6 Personen 105m² 1.181,40 € 951,45 € 229,95 €
jede weitere 10m² 107,40 € 85,50 € 21,90 €

Bremen hat ca. 580.000 Einwohner und einen Bestand von 38.270 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Bremen durchschnittlich 543 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Bremen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 451 € für 1-Personen-BGs (21.608 Haushalte / Anteil 56,46 %)
  • 535 € für 2-Personen-Haushalte (6.296 / 16,45 %)
  • 624 € für 3-Personen-Haushalte (4.360 / 11,39 %)
  • 708 € für 4-Personen-Haushalte (3.113 / 8,13 %)
  • 950 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.893 / 7,56 %)

Mietobergrenzen in Chemnitz

Die KdU Richtwerte für die angemessene Miete in Chemnitz sind auf dem Stand vom 01.09.2025 und auch in 2026 maßgeblich.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Chemnitz – Quelle: Jobcenter Chemnitz · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 48m² 313,44 € k. A. k. A.
2 Personen 60m² 388,20 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 465,00 € k. A. k. A.
4 Personen 85m² 531,25 € k. A. k. A.
5 Personen 95m² 600,40 € k. A. k. A.
6 Personen 105m² 663,60 € k. A. k. A.
jede weitere 10m² 63,20 € k. A. k. A.

Chemnitz hat ca. 251.000 Einwohner und einen Bestand von 12.524 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter Chemnitz durchschnittlich 397 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Chemnitz nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 337 € für 1-Personen-BGs (7.448 / 59,47 %)
  • 402 € für 2-Personen-Haushalte (2.175 / 17,37 %)
  • 474 € für 3-Personen-Haushalte (1.352 / 10,80 %)
  • 536 € für 4-Personen-Haushalte (777 / 6,20 %)
  • 690 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (772 / 6,16 %)

Mietobergrenzen in Dortmund

Die Mietobergrenzen für Dortmund sind auf dem Stand vom 01.04.2024, wurden. Die nächste Überprüfung der angemessenen Miete in Dortmund ist für 2026 vorgesehen.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Dortmund – Quelle: Jobcenter Dortmund · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 570 € 410 € 160 €
2 Personen 65m² 690 € 500 € 190 €
3 Personen 80m² 850 € 610 € 240 €
4 Personen 95m² 1.080 € 830 € 250 €
5 Personen 110m² 1.260 € 1.000 € 260 €
6 Personen 125m² 1.480 € 1.200 € 280 €
jede weitere individuell individuell individuell individuell

Dortmund hat ca. 600.000 Einwohner. Im Bürgergeld Bezug stehen 44.830 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt zahlt das Jobcenter Dortmund durchschnittlich 599 € monatlich für die Wohnkosten. Durchschnittliche KdU in Dortmund je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 467 € für 1-Personen-BGs (24.551 Haushalte / Anteil 54,76 %)
  • 592 € für 2-Personen-Haushalte (7.963 / 17,76 %)
  • 722 € für 3-Personen-Haushalte (5.127 / 11,44 %)
  • 835 € für 4-Personen-Haushalte (3.583 / 7,99 %)
  • 1.105 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.606 / 8,04 %)

Mietobergrenzen in Dresden

Die Mietobergrenzen für die KdU in Dresden in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem aktuellen Stand vom 01.01.2025 und für 2026 weiterhin maßgeblich zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Dresden – Quelle: Jobcenter Dresden · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 45m² 450,50 € k. A. k. A.
2 Personen 60m² 557,64 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 715,73 € k. A. k. A.
4 Personen 85m² 813,85 € k. A. k. A.
5 Personen 95m² 962,50 € k. A. k. A.
6 Personen 105m² 1.079,10 € k. A. k. A.
jede weitere 10m² 116,60 € k. A. k. A.

Dresden zählt ca. 570.000 Einwohner und 21.422 Haushalte im Bürgergeld Leistungsbezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Dresden entfallen durchschnittlich 489 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Dresden (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 408 € für 1-Personen-BGs (13.627 Haushalte / Anteil 63,61 %)
  • 495 € für 2-Personen-Haushalte (3.600 / 16,81 %)
  • 616 € für 3-Personen-Haushalte (2.045 / 9,55 %)
  • 717 € für 4-Personen-Haushalte (1.169 / 5,46 %)
  • 1.050 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (981 / 4,58 %)

Mietobergrenzen in Duisburg

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen sind seit dem 01.08.2025 – auch in 2026 – weiterhin gültig und bilden die Grundlage für die Angemessenheit der Miete (KdU) in Duisburg.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Duisburg – Quelle: Jobcenter Duisburg · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 446,00 € k. A. k. A.
2 Personen 65m² 538,20 € k. A. k. A.
3 Personen 80m² 644,00 € k. A. k. A.
4 Personen 95m² 776,15 € k. A. k. A.
5 Personen 110m² 947,10 € k. A. k. A.
6 Personen 125m² 1.076,25 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 129,15 € k. A. k. A.

Duisburg verzeichnet etwa 504.000 Einwohner und 34.414 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld. Für jeden bedürftigen Haushalt in Duisburg fallen durchschnittlich 507 € monatliche Wohnkosten an, die das Jobcenter im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Duisburg nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 402 € für 1-Personen-BGs (17.713 Haushalte / Anteil 51,47 %)
  • 484 € für 2-Personen-Haushalte (6.225 / 18,09 %)
  • 572 € für 3-Personen-Haushalte (4.113 / 11,95 %)
  • 690 € für 4-Personen-Haushalte (3.245 / 9,43 %)
  • 871 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.118 / 9,06 %)

Mietobergrenzen in Düsseldorf

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge sind die derzeitigen Mietobergrenzen für die KdU in Düsseldorf bei Umzug / Neuanmietung (gültig seit 01.11.2024) und maßgeblich zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen in 2026.

Das Jobcenter Düsseldorf stellt einen eigenen Mietkostenrechner zur Verfügung, mit dem Interessenten die angemessene Miete berechnen können.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Düsseldorf – Quelle: Jobcenter Düsseldorf · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 546 € k. A. k. A.
2 Personen 65m² 632 € k. A. k. A.
3 Personen 80m² 776 € k. A. k. A.
4 Personen 95m² 1.003 € k. A. k. A.
5 Personen 110m² 1.317 € k. A. k. A.
6 Personen 125m² 1.497 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 180 € k. A. k. A.

Düsseldorf mit seinen ca. 630.000 Einwohnern zählt 26.335 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Düsseldorf fallen für das Jobcenter durchschnittlich 543 € an monatlichen Wohnkosten an. Durchschnittliche KdU in Düsseldorf aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 433 € für 1-Personen-BGs (15.767 Haushalte / Anteil 59,87 %)
  • 545 € für 2-Personen-Haushalte (4.510 / 17,13 %)
  • 687 € für 3-Personen-Haushalte (2.750 / 10,44 %)
  • 837 € für 4-Personen-Haushalte (1.790 / 6,80 %)
  • 1.075 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.518 / 5,76 %)

Mietobergrenzen in Essen

In Essen wurden die Mietobergrenzen letztmalig zum 01.05.2025 erhöht, jedoch nur geringfügig im Bereich der Betriebskosten. Die angemessene Miete in Essen für eine 1 Person stieg um 4,50 €, für einen 2-Personen Haushalt um 5,85 €, bei 3 Personen in der Wohnung sind es 7,20 € und für einen 5 Personen-Haushalt stieg die angemessene Bruttokaltmiete in Essen um 9,70 € im Monat.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Essen – Quelle: Jobcenter Essen · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 476,00 € 368,00 € 108,00 €
2 Personen 65m² 618,80 € 478,40 € 140,40 €
3 Personen 80m² 761,60 € 588,80 € 172,80 €
4 Personen 95m² 904,40 € 699,20 € 205,20 €
5 Personen 110m² 1.047,20 € 809,60 € 237,60 €
6 Personen 120m² 1.142,40 € 883,20 € 259,20 €
jede weitere 10m² 95,20 € 73,60 € 21,60 €

Essen zählt ca. 597.000 Einwohner und ca. 42.370 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Essen entfallen durchschnittlich 565 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Essen (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 435 € für 1-Personen-BGs (23.604 Haushalte / Anteil 55,71 %)
  • 577 € für 2-Personen-Haushalte (7.017 / 16,56 %)
  • 696 € für 3-Personen-Haushalte (4.852 / 11,45 %)
  • 805 € für 4-Personen-Haushalte (3.433 / 8,10 %)
  • 999 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.464 / 8,18 %)

Mietobergrenzen in Frankfurt am Main

Die KdU-Mietobergrenzen für Frankfurt am Main sind gültig seit 01.06.2024 und auch in 2026 weiterhin maßgeblich für die angemessene Miete.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Frankfurt am Main – Quelle: Jobcenter Frankfurt · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 786 € k. A. k. A.
2 Personen 60m² 903 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 1.078 € k. A. k. A.
4 Personen 87m² 1.219 € k. A. k. A.
5 Personen 99m² 1.360 € k. A. k. A.
6 Personen 111m² 1.501 € k. A. k. A.
jede weitere 12m² 141 € k. A. k. A.

Frankfurt am Main hat ca. 780.000 Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 31.862 Haushalte. Je Bedarfsgemeinschaft in Frankfurt zahlt das Jobcenter durchschnittlich 612 € monatliche Wohnkosten (KdU). Durchschnittliche KdU in Frankfurt aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 506 € für 1-Personen-BGs (18.197 Haushalte / Anteil 57,11 %)
  • 603 € für 2-Personen-Haushalte (5.462 / 17,14 %)
  • 705 € für 3-Personen-Haushalte (3.639 / 11,42 %)
  • 823 € für 4-Personen-Haushalte (2.466 / 7,74 %)
  • 1.152 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.098 / 6,58 %)

Mietobergrenzen in Hamburg

Die Grenzen für die angemessene Miete (KdU) in Hamburg gelten seit dem 20.03.2024, basieren auf dem Mietspiegel 2023 und wurden zum 01.01.2026 vom Jobcenter Hamburg bestätigt.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Hamburg – Quelle: Jobcenter Hamburg · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 573,00 € k. A. k. A.
2 Personen 60m² 693,60 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 813,00 € k. A. k. A.
4 Personen 90m² 980,10 € k. A. k. A.
5 Personen 105m² 1.361,85 € k. A. k. A.
6 Personen 120m² 1.545,60 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 193,20 € k. A. k. A.

Hamburg zählt ca. 1,91 Millionen Einwohner und 98.432 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Hamburg fallen für das Jobcenter im Durchschnitt 735 € für die monatlichen Wohnkosten an. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hamburg (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 521 € für 1-Personen-BGs (57.213 Haushalte / Anteil 58,12 %)
  • 691 € für 2-Personen-Haushalte (16.729 / 17,00 %)
  • 879 € für 3-Personen-Haushalte (10.867 / 11,04 %)
  • 1.157 € für 4-Personen-Haushalte (7.210 / 7,32 %)
  • 2.039 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (6.413 / 6,52 %)

Mietobergrenzen in Hannover

Die Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten in Hannover wurden letztmalig zum 01.06.2024 angepasst und dabei deutlich erhöht im Vergleich zu den KdU vom 01.06.2022. So stieg die Mietobergrenze für einen Single-Haushalt in Hannover (Stadt) von 458 auf 499 €, bei drei Personen von 640 auf 697 € und bei einer Bedarfsgemeinschaft mit fünf Personen von 869 auf nun 946 €. Für 2026 gilt in Hannover folgende Miete als angemessen:

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Hannover – Quelle: Jobcenter Hannover · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 499 € k. A. k. A.
2 Personen 60m² 587 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 697 € k. A. k. A.
4 Personen 85m² 834 € k. A. k. A.
5 Personen 95m² 946 € k. A. k. A.
6 Personen 105m² 1.046 € k. A. k. A.
jede weitere 10m² 100 € k. A. k. A.

Die Region Hannover zählt ca. 1,20 Millionen und die Stadt Hannover selbst ca. 548.000 Einwohner, dabei 54.547 Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in der Region Hannover entfallen durchschnittlich 543 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hannover (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 441 € für 1-Personen-BGs (31.623 Haushalte / Anteil 57,97 %)
  • 536 € für 2-Personen-Haushalte (8.988 / 16,48 %)
  • 654 € für 3-Personen-Haushalte (5.936 / 10,88 %)
  • 778 € für 4-Personen-Haushalte (4.189 / 7,68 %)
  • 979 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.811 / 6,99 %)

Mietobergrenzen in Köln

Die Mietobergrenzen für Köln wurden zuletzt zum 01.01.2025 angehoben. Nachfolgend die aktuell gültigen KdU Richtwerte, die 2026 maßgebend für die Höhe der angemessenen Miete in Köln sind.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Köln – Quelle: Jobcenter Köln · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 677 € k. A. k. A.
2 Personen 65m² 820 € k. A. k. A.
3 Personen 80m² 976 € k. A. k. A.
4 Personen 95m² 1.139 € k. A. k. A.
5 Personen 110m² 1.302 € k. A. k. A.
6 Personen 125m² 1.466 € k. A. k. A.
jede weitere 15m² 164 € k. A. k. A.

Köln hat ca. 1,09 Millionen Einwohner und einen Bestand von 57.248 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Köln durchschnittlich 611€ monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Köln aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 497 € für 1-Personen-BGs (33.383 Haushalte / Anteil 58,31 %)
  • 620 € für 2-Personen-Haushalte (9.883 / 17,26 %)
  • 753 € für 3-Personen-Haushalte (6.188 / 10,81 %)
  • 889 € für 4-Personen-Haushalte (4.265 / 7,45 %)
  • 1.078 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.529 / 6,16 %)

Mietobergrenzen in Leipzig

Die Mietobergrenzen für Leipzig sind auf dem Stand vom 01.12.2025 und auch in 2026 maßgebend für die KdU.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Leipzig – Quelle: Jobcenter Leipzig · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 45m² 357,62 € 270,00 € 87,62 €
2 Personen 60m² 466,30 € 349,48 € 116,82 €
3 Personen 75m² 602,60 € 456,57 € 146,03 €
4 Personen 85m² 689,67 € 524,17 € 165,50 €
5 Personen 95m² 802,48 € 617,50 € 184,98 €
6 Personen 105m² 886,96 € 682,50 € 204,46 €
jede weitere 10m² 84,48 € 65,00 € 19,48 €

Leipzig hat ca. 632.00 Einwohner und einen Bestand von 30.340 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Leipzig durchschnittlich 441 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Leipzig (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 355 € für 1-Personen-BGs (19.760 Haushalte / Anteil 65,13 %)
  • 464 € für 2-Personen-Haushalte (4.833 / 15,93 %)
  • 565 € für 3-Personen-Haushalte (2.751 / 9,07 %)
  • 668 € für 4-Personen-Haushalte (1.554 / 5,12 %)
  • 1.053 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.442 / 4,75 %)

Mietobergrenzen in München

Die nachfolgend genannten KdU Richtwerte für die angemessene Miete in München sind seit dem 01.01.2026 gültig.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in München – Quelle: Jobcenter München · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 911,00 € 826,00 € 85,00 €
2 Personen 65m² 1.108,00 € 997,50 € 110,50 €
3 Personen 75m² 1.286,00 € 1.158,50 € 127,50 €
4 Personen 90m² 1.569,00 € 1.416,00 € 153,00 €
5 Personen 105m² 1.939,00 € 1.760,50 € 178,50 €
6 Personen 120m² 2.188,00 € 1.984,00 € 204,00 €
jede weitere 15m² 310,00 € 284,50 € 25,50 €

München hat ca. 1,6 Millionen Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 39.356 Haushalte. Durchschnittlich 699 € monatlich zahlt das Jobcenter München an Wohnkosten für jede Bedarfsgemeinschaft. Durchschnittliche, monatliche KdU in München nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 565 € für 1-Personen-BGs (23.644 Haushalte / Anteil 60,08 %)
  • 679 € für 2-Personen-Haushalte (6.554 / 16,65 %)
  • 808 € für 3-Personen-Haushalte (4.077 / 10,36 %)
  • 1.026 € für 4-Personen-Haushalte (2.591 / 6,58 %)
  • 1.504 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.490 / 6,33 %)

Mietobergrenzen in Nürnberg

Die Richtwerte für die angemessene Miete in Nürnberg sind seit dem 01.07.2024 auch in 2026 gültig.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Nürnberg – Quelle: Jobcenter Nürnberg · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 522,00 € k. A. k. A.
2 Personen 65m² 649,00 € k. A. k. A.
3 Personen 75m² 747,00 € k. A. k. A.
4 Personen 90m² 917,00 € k. A. k. A.
5 Personen 105m² 1.065,00 € k. A. k. A.
6 Personen 115m² 1.167,00 € k. A. k. A.
jede weitere 10m² 102,00 € k. A. k. A.

Nürnberg hat ca. 548.000 Einwohner und 23.742 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Nürnberg zahlen Jobcenter durchschnittlich 518 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Nürnberg (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 434 € für 1-Personen-BGs (13.764 Haushalte / Anteil 57,97 %)
  • 523 € für 2-Personen-Haushalte (4.425 / 18,64 %)
  • 602 € für 3-Personen-Haushalte (2.632 / 11,09 %)
  • 758 € für 4-Personen-Haushalte (1.639 / 6,90 %)
  • 924 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.282 / 5,40 %)

Mietobergrenzen in Recklinghausen

Die KdU-Richtwerte für die angemessene Miete in Recklinghausen wurden zuletzt zum 01.08.2025 aktualisiert und sind auch in 2026 maßgeblich für die Mietobergrenzen des Jobcenters Recklinghausen.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Recklinghausen – Quelle: Jobcenter Recklinghausen · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 458,00 € 350,00 € 108,00 €
2 Personen 65m² 560,40 € 420,00 € 140,40 €
3 Personen 80m² 692,80 € 520,00 € 172,80 €
4 Personen 95m² 855,20 € 650,00 € 205,20 €
5 Personen 110m² 997,60 € 760,00 € 237,60 €
jede weitere 15m² 132,40 € 100,00 € 32,40 €

Recklinghausen zählt etwa 110.000 Einwohner und 32.084 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Recklinghausen zahlt das Jobcenter durchschnittlich 505 € monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Recklinghausen (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 392 € für 1-Personen-BGs (17.159 Haushalte / Anteil 53,48 %)
  • 498 € für 2-Personen-Haushalte (6.136 / 19,12 %)
  • 597 € für 3-Personen-Haushalte (3.682 / 11,48 %)
  • 715 € für 4-Personen-Haushalte (2.447 / 7,63 %)
  • 933 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.660 / 8,29 %)

Mietobergrenzen in Stuttgart

Das Jobcenter Stuttgart veröffentlicht die Mietobergrenzen lediglich auf Basis der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten und Heizkosten. Die nachfolgenden Grenzwerte für die angemessene Miete in Stuttgart sind auf dem Stand vom 01.01.2025 und auch in 2026 weiterhin Grundlage der übernahmefähigen KdU in Stuttgart.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Stuttgart – Quelle: Jobcenter Stuttgart · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 45m² k. A. 563,00 € k. A.
2 Personen 60m² k. A. 665,00 € k. A.
3 Personen 75m² k. A. 788,00 € k. A.
4 Personen 90m² k. A. 940,00 € k. A.
5 Personen 105m² k. A. 1.104,00 € k. A.
6 Personen 120m² k. A. 1.450,00 € k. A.
jede weitere 15m² k. A. 181,20 € k. A.

Stuttgart hat ca. 633.000 Einwohner und einen Bestand von 23.050 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt im Bürgergeld Bezug in Stuttgart zahlen Jobcenter durchschnittlich 666 € für die Kosten der Unterkunft im Monat. Durchschnittliche KdU in Stuttgart aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 525 € für 1-Personen-BGs (14.552 Haushalte / Anteil 63,13 %)
  • 709 € für 2-Personen-Haushalte (3.536 / 15,34 %)
  • 857 € für 3-Personen-Haushalte (2.261 / 9,81 %)
  • 1.059 € für 4-Personen-Haushalte (1.422 / 6,17 %)
  • 1.380 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.279 / 5,55 %)

Mietobergrenzen in Wuppertal

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für die KdU in Wuppertal gelten seit dem 01.01.2025 auch weiterhin in 2026.

Angemessenheitsgrenzen für die Miete (KdU) in Wuppertal – Quelle: Jobcenter Wuppertal · zuletzt geprüft: (gültig seit )
Haushalt angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
Kaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person 50m² 466,00 € 354,50 € 111,50 €
2 Personen 65m² 568,10 € 323,15 € 144,95 €
3 Personen 80m² 699,20 € 520,80 € 178,40 €
4 Personen 95m² 830,30 € 618,45 € 211,85 €
5 Personen 110m² 933,90 € 688,60 € 245,30 €
6 Personen 125m² 1.061,25 € 782,50 € 278,75 €
jede weitere 15m² 127,35 € 93,90 € 33,45 €

Wuppertal zählt ca. 365.000 Einwohner und ca. 22.257 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Wuppertal entfallen durchschnittlich 522 €, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Wuppertal (Aktuelle Jobcenter-Statistik, Datenbasis 12/2025):

  • 408 € für 1-Personen-BGs (12.410 Haushalte / Anteil 55,76 %)
  • 529 € für 2-Personen-Haushalte (3.673 / 16,50 %)
  • 625 € für 3-Personen-Haushalte (2.600 / 11,68 %)
  • 731 € für 4-Personen-Haushalte (1.763 / 7,92 %)
  • 940 € für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.811 / 8,14 %)

KdU: Bürgergeld Empfänger werden systematisch benachteiligt

Nebenkosten müssen angemessen sein

Im Rahmen der KdU prüft das Jobcenter nicht nur Miete und Heizkosten, sondern auch die kalten Nebenkosten. Dabei achtet es darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen nicht ungewöhnlich niedrig angesetzt sind. Der Grund: Die Miete einer Wohnung könnte auf den ersten Blick angemessen wirken – die eigentlichen Kosten aber erst mit der Jahresabrechnung in Form einer hohen Betriebskostennachzahlung sichtbar werden. Das Jobcenter will verhindern, dass die Angemessenheitsgrenze so durch die Hintertür umgangen wird.

Kostensenkungsverfahren – wenn die Wohnung zu teuer ist

Jobcenter übernimmt KdU auch bei Wohneigentum

Auch bei selbst genutztem Wohneigentum übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft – etwa Schuldzinsen, Nebenkosten und Hausgeld. Die angemessenen Beträge orientieren sich dabei an denselben Obergrenzen wie bei Mietwohnungen. Tilgungsleistungen werden in der Regel jedoch nicht übernommen, da sie dem Vermögensaufbau dienen.