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Bürgergeld Mietobergrenzen – so hoch darf die Miete 2024 sein

Mietobergrenzen der Jobcenter bei Bürgergeld
Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein? (Foto FrankHH / shutterstock)

Für Bürgergeld Leistungsbezieher übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf auch die Kosten der Wohnung (Miete, Nebenkosten und Heizkosten) in angemessener Höhe. Doch wie groß darf eine Wohnung und wie hoch darf die Miete sein, damit das Jobcenter diese bei Bürgergeld als angemessen erachtet? Die Frage nach den Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Mieten in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden. Die einzelnen Jobcenter haben hier jeweils eigene Richtwerte für die Angemessenheit der Mieten.

Wie groß darf die Wohnung mit Bürgergeld sein?

Zwar spielt die Wohnungsgröße bei der Angemessenheit der Wohnkosten im Bürgergeld Bezug eine Rolle, jedoch eine eher untergeordnete und ist als grober Richtwert zu verstehen. Hier hat jede Region eigene Vorgaben zur Größe der Wohnung, aber insgesamt liegen diese nicht sehr weit auseinander.

Angemessene
Wohnungsgröße
Größe der
Bedarfsgemeinschaft
45 – 50m²1 Person
60 – 65m²2 Personen
75 – 80m²3 Personen
85 – 95m²4 Personen
95 – 110m²5 Personen
105 – 125m²6 Personen
10 – 15m²
zusätzlich
für jede weitere Person
Richtwerte zur Wohnungsgröße im Bürgergeld-Bezug

Liegt die Wohnungsgröße ein paar m² über den Richtwerten, die Miete aber ist allgemein angemessen hoch, wird das Jobcenter Bürgergeld Empfängern weder eine Wohnung verwehren noch sie zum Umzug bewegen. Schwerer wiegt tatsächlich die Höhe der Miete und hier schauen Jobcenter genauer hin.

Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein?

Wie hoch die Miete bei Bürgergeld sein darf, haben wir für die 15 größten deutschen Städte (nach Einwohnerzahl) ausgewertet und in den weiter unten stehenden Tabellen für 2024 aufbereitet. Maßgeblich sind Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Um das landesweite Gefälle aufzuzeigen, nachfolgend auszugsweise Werte zur angemessenen Höhe der Miete im Bürgergeld Bezug:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Berlin449 €543 €669 €772 €904 €
Dresden369 €465 €553 €687 €869 €
Frankfurt (Main)786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Hamburg573 €694 €813 €980 €1.362 €
Köln651 €788 €939 €1.095 €1.251 €
Leipzig346 €450 €587 €671 €782 €
München849 €1.092 €1.286 €1.569 €1.939 €

Leider veröffentlichen Jobcenter die Daten nicht einheitlich, wir konnten jedoch für die meisten Städte die relevanten Bruttokaltmieten (Miete inkl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) ermitteln. Stuttgart z.B. gibt lediglich die Kaltmiete basierend auf dem Mietspiegel, ohne Umlagen für Betriebs- und Heizkosten, bekannt.

Bürgergeld und Miete – Jobcenter zahlen systematisch 107 Euro zu wenig

Die Tabellen spiegeln die aktuellen Mietobergrenzen für 2024 wieder. Heizkosten bleiben dabei ohne Berücksichtigung, da es für das Heizen wiederum eigene Angemessenheitsgrenzen gibt. Es macht ja ein Unterschied, ob eine Wohnung mit z.B. Gas, Öl oder Strom geheizt wird. Aussagen zur Warmmiete bei Bürgergeld können nicht pauschal getroffen werden. Wie hoch das Bürgergeld aus Regelbedarf und Mehrbedarfen ist, zu dem die Miete noch gezahlt wird, können Sie mit dem Online Bürgergeld Rechner ermitteln.

In der Karenzzeit (12 Monate ab erstmaliger Bürgergeld Beantragung) prüft das Jobcenter nicht, ob Miete und kalte Nebenkosten angemessen hoch sind. Die Heizkosten müssen aber in jedem Fall angemessen sein.

Mietobergrenzen in Berlin – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Berlin in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem Stand vom 01.10.2023 und auch für 2024 gültig

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²449,00 €360,50 €88,50 €
2 Personen65m²543,40 €428,35 €115,05 €
3 Personen80m²668,80 €527,20 €141,60 €
4 Personen90m²772,40 €593,10 €159,30 €
5 Personen102m²903,72 €723,18 €180,54 €
6 Personen114m²1.010,04 €808,26 €201,78 €
jede Weitere12m²106,32 €85,08 €21,24 €

Quelle: Jobcenter Berlin, Angaben ohne Gewähr

Berlin hat ca. 3,9 Millionen Einwohner und verzeichnet 242.703 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft zahlt das Jobcenter in Berlin durchschnittlich 590 Euro im Monat für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Berlin aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 457 Euro für 1-Personen-BGs (141.587 Haushalte / Anteil 58,34 %)
  • 570 Euro für 2-Personen-Haushalte (38.941 / 16,04 %)
  • 708 Euro für 3-Personen-Haushalte (25.501 / 10,51 %)
  • 833 Euro für 4-Personen-Haushalte (18.721 / 7,71 %)
  • 1.258 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (17.953 / 7,40 %)

Mietobergrenzen in Bremen – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Bremen in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem Stand vom 01.02.2023.

In einigen Stadtteilen von Bremen gibt es einen „Wohnzuschlag“. Die Mietobergrenze ist 12% höher als die Werte in der Tabelle, um das deutlich höhere Mietniveau auszugleichen: Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen, Strom

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²537,00 €426,00 €111,00 €
2 Personen60m²560,00 €436,20 €123,80 €
3 Personen75m²696,00 €546,00 €150,00 €
4 Personen85m²789,00 €600,95 €188,05 €
5 Personen95m²973,00 €768,55 €204,45 €
6 Personen105m²1.074,00 €845,05 €228,95 €
jede weitere10m²101,00 €77,00 €24,00 €

Quelle: Jobcenter Bremen, Angaben ohne Gewähr

Bremen hat ca. 570.000 Einwohner und einen Bestand von 39.714 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Bremen durchschnittlich 528 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Bremen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 432 Euro für 1-Personen-BGs (22.036 Haushalte / Anteil 55,49 %)
  • 517 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.540 / 16,47 %)
  • 609 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.617 / 11,63 %)
  • 675 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.331 / 8,39 %)
  • 939 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.190 / 8,03 %)

Mietobergrenzen in Dortmund – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Dortmund sind auf dem aktuellen Stand vom 01.04.2024. Die nächste Überprüfung der angemessenen Miete in Dortmund ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.

Das Jobcenter Dortmund hat einen Mietpreisrechner, Leistungsbezieher können hier direkt die angemessene Höhe der Miete und Nebenkosten prüfen.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²570 €400 €170 €
2 Personen65m²690 €490 €200 €
3 Personen80m²820 €590 €230 €
4 Personen95m²1.040 €780 €260 €
5 Personen110m²1.230 €930 €300 €
6 Personen125m²1.310 €1000 €310 €
jede weitereindividuellindividuellindividuellindividuell

Quelle: Jobcenter Dortmund, Angaben ohne Gewähr

Dortmund hat ca. 594.000 Einwohner. Im Bürgergeld Bezug stehen 45.191 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt zahlt das Jobcenter Dortmund durchschnittlich 567 Euro monatlich für die Wohnkosten. Durchschnittliche KdU in Dortmund je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 444 Euro für 1-Personen-BGs (24.274 Haushalte / Anteil 53,71 %)
  • 556 Euro für 2-Personen-Haushalte (8.103 / 17,93 %)
  • 670 Euro für 3-Personen-Haushalte (5.230 / 11,57 %)
  • 775 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.721 / 8,23 %)
  • 1.021 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.863 / 8,55 %)

Mietobergrenzen in Dresden – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Dresden in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem aktuellen Stand vom 06.12.2023 und für 2024 maßgeblich zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²368,93 €k. A.k. A.
2 Personen60m²464,93 €k. A.k. A.
3 Personen75m²553,14 €k. A.k. A.
4 Personen85m²687,43 €k. A.k. A.
5 Personen95m²868,68 €k. A.k. A.
6 Personen105m²960,12 €k. A.k. A.
jede weitere10m²91,44 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Dresden, Angaben ohne Gewähr

Dresden zählt ca. 569.000 Einwohner und 22.661 Haushalte im Bürgergeld Leistungsbezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Dresden entfallen durchschnittlich 488 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Dresden (Stand 06/2024):

  • 412 Euro für 1-Personen-BGs (14.160 Haushalte / Anteil 62,49 %)
  • 483 Euro für 2-Personen-Haushalte (3.885 / 17,14 %)
  • 581 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.213 / 9,77 %)
  • 708 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.312 / 5,79 %)
  • 1.034 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.091 / 4,81 %)

Mietobergrenzen in Duisburg – Tabelle

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für Duisburg gelten seit dem 01.08.2023. Sie sind auch in 2024 Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen der Miete in Duisburg.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²425,00 €308,50 €116,50 €
2 Personen65m²495,30 €354,25 €141,05 €
3 Personen80m²608,80 €441,60 €167,20 €
4 Personen95m²735,30 €539,60 €195,70 €
5 Personen110m²892,10 €682,00 €210,10 €
6 Personen125m²1.013,75 €k. A.k. A.
jede weitere15m²121,65 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Duisburg, Angaben ohne Gewähr

Duisburg verzeichnet etwa 496.000 Einwohner und 35.348 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld. Für jeden bedürftigen Haushalt in Duisburg fallen durchschnittlich 483 Euro monatliche Wohnkosten an, die das Jobcenter im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Duisburg nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 385 Euro für 1-Personen-BGs (17.666 Haushalte / Anteil 49,98 %)
  • 464 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.608 / 18,69 %)
  • 548 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.342 / 12,28 %)
  • 636 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.305 / 9,35 %)
  • 795 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.427 / 9,70 %)

Mietobergrenzen in Düsseldorf – Tabelle

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge sind die derzeitigen Mietobergrenzen in Düsseldorf bei Umzug / Neuanmietung (Stand 01.11.2022). Aktualisierte Angemessenheitsgrenzen wurden vom Jobcenter Düsseldorf bislang nicht veröffentlicht, so dass die Werte auch für die angemessene Miete 2024 relevant sind.

Das Jobcenter Düsseldorf stellt einen eigenen Mietkostenrechner zur Verfügung, mit dem Interessenten die angemessene Miete berechnen können.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Nebenkosten)
1 Person50m²528 €k. A.k. A.
2 Personen65m²610 €k. A.k. A.
3 Personen80m²750 €k. A.k. A.
4 Personen95m²696 €k. A.k. A.
5 Personen110m²1.273 €k. A.k. A.
6 Personen125m²1.447 €k. A.k. A.
jede weitere15m²174 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Düsseldorf, Angaben ohne Gewähr

Düsseldorf mit seinen ca. 629.000 Einwohnern zählt 27.977 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Düsseldorf fallen für das Jobcenter durchschnittlich 536 Euro an monatlichen Wohnkosten an. Durchschnittliche KdU in Düsseldorf aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 416 Euro für 1-Personen-BGs (16.101 Haushalte / Anteil 57,55 %)
  • 531 Euro für 2-Personen-Haushalte (4.890 / 17,48 %)
  • 674 Euro für 3-Personen-Haushalte (3.032 / 10,84 %)
  • 818 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.096 / 7,49 %)
  • 1.040 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.858 / 6,64 %)

Mietobergrenzen in Essen – Tabelle

Für Essen wurden die Mietobergrenzen zum 01.04.2024 angehoben, allerdings nicht sonderlich nennenswert. Die angemessene Miete in Essen für eine 1 Person stieg um 1,00 Euro, für einen 2-Personen Haushalt um 1,30 Euro, bei 3 Personen in der Wohnung sind es 1,60 Euro und für einen 5 Personen-Haushalt stieg die angemessene Bruttokaltmiete in Essen um ganze 2,20 Euro im Monat.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²436,00 €333,50 €102,50 €
2 Personen65m²549,25 €416,00 €133,25 €
3 Personen80m²681,60 €517,60 €164,00 €
4 Personen95m²821,75 €627,00 €194,75 €
5 Personen110m²973,50 €748,00 €225,50 €
6 Personen120m²1.069,20 €823,20 €246,00 €
jede weitere10m²84,50 €66,00 €18,50 €

Quelle: Jobcenter Essen, Angaben ohne Gewähr

Essen zählt ca. 596.000 Einwohner und ca. 43.153 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Essen entfallen durchschnittlich 531 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Essen (Stand 06/2024):

  • 409 Euro für 1-Personen-BGs (28.803 Haushalte / Anteil 55,16 %)
  • 537 Euro für 2-Personen-Haushalte (7.063 / 16,37 %)
  • 649 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.914 / 11,39 %)
  • 744 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.732 / 8,65 %)
  • 937 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.641 / 8,44 %)

Mietobergrenzen in Frankfurt (Main) – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Frankfurt sind auf dem Stand von vom 01.06.2024.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Nebenkosten)
1 Person50m²786 €k. A.k. A.
2 Personen60m²903 €k. A.k. A.
3 Personen75m²1.078 €k. A.k. A.
4 Personen87m²1.219 €k. A.k. A.
5 Personen99m²1.360 €k. A.k. A.
6 Personen111m²1.501 €k. A.k. A.
jede weitere12m²141 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Frankfurt, Angaben ohne Gewähr

Frankfurt am Main hat ca. 767.000 Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 32.677 Haushalte. Je Bedarfsgemeinschaft in Frankfurt zahlt das Jobcenter durchschnittlich 597 Euro monatliche Wohnkosten (KdU). Durchschnittliche KdU in Frankfurt aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 487 Euro für 1-Personen-BGs (18.139 Haushalte / Anteil 55,51 %)
  • 579 Euro für 2-Personen-Haushalte (5.735 / 17,55 %)
  • 690 Euro für 3-Personen-Haushalte (3.822 / 11,70 %)
  • 808 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.615 / 8,00 %)
  • 1.099 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.366 / 7,24 %)

Mietobergrenzen in Hamburg – Tabelle

Die Grenzen für die angemessene Miete in Hamburg sind auf dem Stand von 20.03.2024 und beziehen sich auf den Mietspiegel 2023.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²573,00 €k. A.k. A.
2 Personen60m²693,60 €k. A.k. A.
3 Personen75m²813,00 €k. A.k. A.
4 Personen90m²980,10 €k. A.k. A.
5 Personen105m²1.361,85 €k. A.k. A.
6 Personen120m²1.545,60 €k. A.k. A.
jede weitere15m²193,20 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Hamburg, Angaben ohne Gewähr

Hamburg zählt ca. 1,89 Millionen Einwohner und 102.443 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Hamburg fallen für das Jobcenter im Durchschnitt 693 Euro für die monatlichen Wohnkosten an. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hamburg (Stand 06/2024):

  • 491 Euro für 1-Personen-BGs (58.528 Haushalte / Anteil 57,13 %)
  • 661 Euro für 2-Personen-Haushalte (17.503 / 17,09 %)
  • 825 Euro für 3-Personen-Haushalte (11.677 / 11,40 %)
  • 1.051 Euro für 4-Personen-Haushalte (7.838 / 7,65 %)
  • 1.854 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (6.897 / 6,73 %)

Mietobergrenzen in Hannover – Tabelle

Die Mietobergrenzen für die Stadt Hannover gelten seit dem 01.06.2022 und sind auch in 2024 so lange gültig, bis neue Angemessenheitsgrenzen für die Miete veröffentlicht werden.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²458 €k. A.k. A.
2 Personen60m²539 €k. A.k. A.
3 Personen75m²640 €k. A.k. A.
4 Personen85m²766 €k. A.k. A.
5 Personen95m²869 €k. A.k. A.
6 Personen105m²961 €k. A.k. A.
jede weitere10m²92 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Hannover, Angaben ohne Gewähr

Die Region Hannover zählt ca. 1,2 Millionen und die Stadt Hannover selbst ca. 553.000 Einwohner, dabei 57.428 Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in der Region Hannover entfallen durchschnittlich 536 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hannover (Stand 06/2024):

  • 425 Euro für 1-Personen-BGs (32.190 Haushalte / Anteil 56,05 %)
  • 535 Euro für 2-Personen-Haushalte (9.635 / 16,78 %)
  • 645 Euro für 3-Personen-Haushalte (6.544 / 11,40 %)
  • 756 Euro für 4-Personen-Haushalte (4.653 / 8,10 %)
  • 959 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (4.406 / 7,67 %)

Mietobergrenzen in Köln – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Köln sind auf dem Stand vom 24.01.2023 und auch in 2024 weiterhin maßgeblich für die Höhe der angemessenen Miete.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²651 €541 €110 €
2 Personen65m²788 €645 €143 €
3 Personen80m²939 €763 €176 €
4 Personen95m²1.095 €886 €209 €
5 Personen110m²1.251 €1.009 €242 €
6 Personen125m²1.409 €1.134 €275 €
jede weitere15m²158 €125 €33 €

Quelle: Jobcenter Köln, Angaben ohne Gewähr

Köln hat ca. 1,09 Millionen Einwohner und einen Bestand von 59.490 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Köln durchschnittlich 594 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Köln aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 470 Euro für 1-Personen-BGs (33.684 Haushalte / Anteil 56,62 %)
  • 611 Euro für 2-Personen-Haushalte (10.447 / 17,56 %)
  • 735 Euro für 3-Personen-Haushalte (6.686 / 11,24 %)
  • 854 Euro für 4-Personen-Haushalte (4.695 / 7,89 %)
  • 1.059 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.978 / 6,69 %)

Mietobergrenzen in Leipzig – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Leipzig sind auf dem Stand vom 01.01.2024.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²345,79 €266,41 €79,38 €
2 Personen60m²450,00 €344,17 €105,83 €
3 Personen75m²586,63 €454,34 €132,29 €
4 Personen85m²671,44 €521,51 €149,93 €
5 Personen95m²782,46 €614,89 €167,57 €
6 Personen105m²861,79 €676,02 €185,77 €
jede weitere10m²79,33 €61,13 €18,20 €

Quelle: Jobcenter Leipzig, Angaben ohne Gewähr

Leipzig hat ca. 625.000 Einwohner und einen Bestand von 31.764 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Leipzig durchschnittlich 406 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Leipzig (Stand 06/2024):

  • 335 Euro für 1-Personen-BGs (20.233 Haushalte / Anteil 63,70 %)
  • 416 Euro für 2-Personen-Haushalte (5.130 / 16,15 %)
  • 494 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.979 / 9,38 %)
  • 588 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.802 / 5,67 %)
  • 898 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.620 / 5,10 %)

Mietobergrenzen in München – Tabelle

Die nachfolgend genannten Richtwerte für die angemessene Miete in München finden seit dem 01.01.2024 Anwendung.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²849,00 €764,00 €85,00 €
2 Personen65m²1.092,00 €981,50 €110,50 €
3 Personen75m²1.286,00 €1.158,50 €127,50 €
4 Personen90m²1.569,00 €1.416,00 €153,00 €
5 Personen105m²1.939,00 €1.760,50 €178,50 €
6 Personen120m²2.188,00 €1.984,00 €204,00 €
jede weitere15m²310,00 €284,50 €25,50 €

Quelle: Jobcenter München, Angaben ohne Gewähr

München hat ca. 1,58 Millionen Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 39.456 Haushalte. Durchschnittlich 670 Euro monatlich zahlt das Jobcenter München an Wohnkosten für jede Bedarfsgemeinschaft. Durchschnittliche, monatliche KdU in München nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 534 Euro für 1-Personen-BGs (22.903 Haushalte / Anteil 58,05 %)
  • 656 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.786 / 17,20 %)
  • 787 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.237 / 10,74 %)
  • 975 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.742 / 6,95 %)
  • 1.342 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.788 / 7,07 %)

Mietobergrenzen in Nürnberg – Tabelle

Die Richtwerte für die angemessene Miete in Nürnberg sind seit dem 01.07.2024 gültig.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²522,00 €k. A.k. A.
2 Personen65m²649,00 €k. A.k. A.
3 Personen75m²747,00 €k. A.k. A.
4 Personen90m²917,00 €k. A.k. A.
5 Personen105m²1.065,00 €k. A.k. A.
6 Personen115m²1.167,00 €k. A.k. A.
jede weitere10m²102,00 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Nürnberg, Angaben ohne Gewähr

Nürnberg hat ca. 540.000 Einwohner und 23.691 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Nürnberg zahlen Jobcenter durchschnittlich 508 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Nürnberg (Stand 06/2024):

  • 425 Euro für 1-Personen-BGs (13.203 Haushalte / Anteil 55,73 %)
  • 502 Euro für 2-Personen-Haushalte (4.599 / 19,41 %)
  • 591 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.793 / 11,79 %)
  • 733 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.734 / 7,32 %)
  • 874 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.362 / 5,75 %)

Mietobergrenzen in Stuttgart – Tabelle

Das Jobcenter Stuttgart veröffentlicht die Mietobergrenzen lediglich auf Basis der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten und Heizkosten. Die nachfolgenden Grenzwerte für die angemessene Miete sind auf dem Stand vom 29.12.2022 und auch für 2024 gültig.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²k. A.566,00 €k. A.
2 Personen60m²k. A.670,00 €k. A.
3 Personen75m²k. A.780,00 €k. A.
4 Personen90m²k. A.923,00 €k. A.
5 Personen105m²k. A.1.045,00 €k. A.
6 Personen120m²k. A.1.300,00 €k. A.
jede weitere15m²k. A.162,50 €k. A.

Quelle: Jobcenter Stuttgart, Angaben ohne Gewähr

Stuttgart hat ca. 630.000 Einwohner und einen Bestand von 22.748 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt im Bürgergeld Bezug in Stuttgart zahlen Jobcenter durchschnittlich 625 Euro für die Kosten der Unterkunft im Monat. Durchschnittliche KdU in Stuttgart aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 06/2024):

  • 491 Euro für 1-Personen-BGs (14.065 Haushalte / Anteil 61,83 %)
  • 648 Euro für 2-Personen-Haushalte (3.539 / 15,56 %)
  • 789 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.313 / 10,17 %)
  • 974 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.498 / 6,59 %)
  • 1.293 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.333 / 5,86 %)

Nebenkosten müssen angemessen hoch sein

Im Rahmen der KdU müssen neben der Miete und Heizkosten auch die kalten Nebenkosten für eine Wohnung angemessen hoch sein. Bedeutet, sie dürfen weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Das Jobcenter prüft deshalb, ob die Nebenkostenvorauszahlungen deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Damit soll vermieden werden, dass die Miete für eine Wohnung augenscheinlich angemessen hoch ist, nach der Nebenkostenabrechnung aber ein böses Erwachen droht.