Zum Inhalt springen

Bürgergeld Auszahlung

Die Bürgergeld Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt und zwar so, dass sie Leistungsbedürftigen bis spätestens am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung stehen. Dabei erfolgt die Abrechnung nicht taggenau sondern aus Vereinfachungsgründen in einem 30-Tage-Rhytmus für einen gesamten Monat was bedeutet, dass bspw. am letzten Werktag im Januar die gesamten Leistungen für Februar 2023 überwiesen werden.

Wann Bürgergeld ausgezahlt wird – Zahlungskalender mit Wochentagen

Auszahlung für MonatDatum der ZahlungWochentag der Auszahlung
Januar 202330.12.2022Freitag
Februar 202331.01.2023Dienstag
März 202328.02.2023Dienstag
April 202331.03.2023Freitag
Mai 202328.04.2023Freitag
Juni 202331.05.2023Mittwoch
Juli 202330.06.2023Freitag
August 202331.07.2023Montag
September 202331.08.2023Donnerstag
Oktober 202329.09.2023Freitag
November 202331.10.2023Dienstag
Dezember 202330.11.2023Donnerstag
Januar 202429.12.2023Freitag

Hierbei handelt es sich um die letztmöglichen Auszahlungstermine der Jobcenter, damit die Grundsicherung am ersten Tag des Folgemonats auf dem Konto zur Verfügung steht. Die Zahlung des ersten Bürgergeldes für 2023 erfolgt also bereits Ende 2022.

Zahlungslauf der Jobcenter

Zu beachten ist, dass Jobcenter einen Zahlungslauf haben was bedeutet, dass nicht alle Überweisungen und Zahlungen an einem Tag erledigt werden. Meist fängt der Zahlungslauf bereits um den 20. eines Monats an und zieht sich über mehrere Tage hin. Das ist auch der Grund, warum manche Hilfebedürftige ihre Leistungen bereits vor den oben angegebenen Daten der Bürgergeld Auszahlung auf dem Konto haben.

Bürgergeld Anspruch entsteht im Laufe des Monats

Grundsätzlich wird das Bürgergeld immer für einen vollen Monat gezahlt. Kommt es aber im laufenden Monat zu Veränderungen wie bspw. Entstehung eines Mehrbedarfs oder auch einer Erhöhung der Leistungen für Kinder, weil ein Kind Geburtstag hat, erfolgt die Abrechnung nach Kalendertagen, und zwar nach dem 1/30 Prinzip. Unabhängig der tatsächlichen Tage eines Monats wird für jeden Tag der Leistung ein Dreißigstel berücksichtigt und ausgezahlt (§ 41 Abs. 1 SGB II).

Kind hat im laufenden Monat Geburtstag

Hat ein Kind bspw. am 14.03.2023 und erhöht sich durch diesen Alterssprung auch der Anspruch des Kindes auf das Bürgergeld, so würden für 13/30 die ursprünglichen Leistungen erbracht und 17/30 die höheren Regelleistungen aufgrund des höheren Alters.

Auszahlung nach einem Erstantrag

Hat man zum ersten mal die Grundsicherung beantragt, so kann es länger dauern, bis die erste Bürgergeld Auszahlung kommt, gerade wenn man den Antrag spät innerhalb eines Monats abgibt. Hier kann leider nicht gewährleistet werden, dass die Leistungen bereist zum Ersten des nächsten Monats auf den Konto landen – dennoch sind die Jobcenter nach eigenen Angaben bemüht, die Leistungen so schnell wie möglich zu bewilligen. Voraussetzung ist aber auch, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Abklärung des Bürgergeld Anspruchs vollständig beim Jobcenter eingereicht wurden.

Wichtig: Auch wenn die Bearbeitung eines Bürgergeld Antrags über den Monatswechsel hinausgeht, werden die Leistungen auch rückwirkend ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag beim Jobcenter eingereicht wurde. Wir empfehlen daher, sich das Datum auf dem Bürgergeld Antrag vom Jobcenter quittieren zu lassen. Ebenfalls bedarf es zur fristwahrenden Antragstellung nicht die amtlichen Formulare, da diese nur eine Antragshilfe sind. Wenn Sie am letzten Tag des Monats einen Antrag stellen gilt dieser vom ersten Tag des Monats. Daher reicht auch ein formloses Schreiben, dass man Bürgergeld beantragt. Die Antragshilfen und erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden.