Bürgergeld Auszahlung
Auszahlungstermine 2023 für das Bürgergeld
Die Bürgergeld Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt und zwar so, dass sie der Bedarfsgemeinschaft spätestens am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung stehen. Dabei erfolgt die Abrechnung nicht taggenau sondern aus Vereinfachungsgründen in einem 30-Tage-Rhytmus für einen gesamten Monat was bedeutet, dass bspw. am letzten Werktag im November die gesamten Leistungen für Dezember 2023 überwiesen werden.
Wann kommt das Bürgergeld? – Auszahlungsermine mit Wochentagen
Auszahlung für Monat | Datum der Zahlung | Wochentag der Auszahlung |
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Januar 2023 | 30.12.2022 | Freitag |
Februar 2023 | 31.01.2023 | Dienstag |
März 2023 | 28.02.2023 | Dienstag |
April 2023 | 31.03.2023 | Freitag |
Mai 2023 | 28.04.2023 | Freitag |
Juni 2023 | 31.05.2023 | Mittwoch |
Juli 2023 | 30.06.2023 | Freitag |
August 2023 | 31.07.2023 | Montag |
September 2023 | 31.08.2023 | Donnerstag |
Oktober 2023 | 29.09.2023 | Freitag |
November 2023 | 30./ 31.10.2023 | Montag/ Dienstag |
Dezember 2023 | 30.11.2023 | Donnerstag |
Januar 2024 | 29.12.2023 | Freitag |
Hierbei handelt es sich um die letztmöglichen Auszahlungstermine der Jobcenter, damit die Grundsicherung am ersten Tag des Folgemonats auf dem Konto zur Verfügung steht. Die Zahlung des ersten Bürgergeldes für 2023 erfolgte also bereits Ende 2022.
Zahlungslauf der Jobcenter
Zu beachten ist, dass Jobcenter einen Zahlungslauf haben was bedeutet, dass nicht alle Überweisungen und Zahlungen an einem Tag erledigt werden. Meist fängt der Zahlungslauf bereits um den 20. eines Monats an und zieht sich über mehrere Tage hin. Das ist auch der Grund, warum manche Hilfebedürftige ihre Leistungen bereits vor den oben angegebenen Daten der Bürgergeld Auszahlung auf dem Konto haben.
Bürgergeld Anspruch entsteht im Laufe des Monats
Grundsätzlich wird das Bürgergeld immer für einen vollen Monat gezahlt. Kommt es aber im laufenden Monat zu Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft, wie bspw. Entstehung eines Mehrbedarfs oder auch einer Erhöhung der Leistungen für Kinder, weil ein Kind Geburtstag hat, erfolgt die Abrechnung nach Kalendertagen, und zwar nach dem 1/30 Prinzip. Unabhängig der tatsächlichen Tage eines Monats wird für jeden Tag der Leistung ein Dreißigstel berücksichtigt und ausgezahlt (§ 41 Abs. 1 SGB II).
Kind hat im laufenden Monat Geburtstag
Hat ein Kind bspw. am 14.03.2023 und erhöht sich durch diesen Alterssprung auch der Anspruch des Kindes auf das Bürgergeld, so würden für 13/30 die ursprünglichen Leistungen erbracht und 17/30 die höheren Regelleistungen aufgrund des höheren Alters. Details zu den Leistungen für Kinder unter Bürgergeld Regelsatz mit den einzelnen Altersstufen.
Auszahlung nach einem Erstantrag
Hat man zum ersten mal die Grundsicherung beantragt, so kann es länger dauern, bis die erste Bürgergeld Auszahlung kommt, gerade wenn man den Antrag spät innerhalb eines Monats abgibt. Hier kann leider nicht gewährleistet werden, dass die Leistungen bereits zum Ersten des nächsten Monats auf den Konto landen – dennoch sind die Jobcenter nach eigenen Angaben bemüht, die Leistungen so schnell wie möglich zu bewilligen. Voraussetzung ist aber auch, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Abklärung des Bürgergeld Anspruchs vollständig beim Jobcenter eingereicht wurden.
Wichtig: Auch wenn die Bearbeitung eines Bürgergeld Antrags über den Monatswechsel hinausgeht, werden die Leistungen auch rückwirkend ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag beim Jobcenter eingereicht wurde. Wir empfehlen daher, sich das Datum auf dem Bürgergeld Antrag vom Jobcenter quittieren zu lassen. Ebenfalls bedarf es zur fristwahrenden Antragstellung nicht die amtlichen Formulare, da diese nur eine Antragshilfe sind. Wenn Sie am letzten Tag des Monats einen Antrag stellen gilt dieser vom ersten Tag des Monats. Daher reicht auch ein formloses Schreiben, dass man Bürgergeld beantragen möchte. Die Antragshilfen und erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden.