Wenn du Bürgergeld beantragst, prüft das Jobcenter neben deinem Einkommen auch dein Vermögen. Vorhandene Ersparnisse schließen den Leistungsanspruch jedoch nicht automatisch aus, denn einen Teil davon darfst du als Schonvermögen behalten. Geschützt sind Beträge innerhalb deines Vermögensfreibetrags sowie bestimmte Vermögenswerte, etwa ein angemessenes Auto oder selbst genutztes Wohneigentum. Erst wenn dein anrechenbares Vermögen die für dich geltende Vermögensgrenze überschreitet, kann das die Bewilligung von Bürgergeld verhindern.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. Gemeint ist weiterhin die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, für die seitdem neue Regeln zum Schonvermögen gelten. Weil der Begriff Bürgergeld während der Übergangszeit weiterhin in Bescheiden und Formularen verwendet werden darf und auch im Alltag gebräuchlich bleibt, verwenden wir in diesem Artikel beide Bezeichnungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der allgemeine Vermögensfreibetrag liegt 2026 abhängig vom Alter zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Person.
- Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können innerhalb der Bedarfsgemeinschaft auf andere Mitglieder übertragen werden.
- Angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug, selbst genutztes Wohneigentum und bestimmte Formen der Altersvorsorge können zusätzlich geschützt sein.
- Für ehemals Selbstständige können 2026 bis zu 9.000 Euro Altersvorsorgevermögen je angefangenem Jahr der Selbstständigkeit geschützt sein.
- Eine allgemeine Karenzzeit für Vermögen gibt es in neuen Bewilligungszeiträumen nicht mehr. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt im ersten Bezugsjahr dennoch unabhängig von seiner Größe geschützt.
- Das Jobcenter prüft das Vermögen beim Erst- und Weiterbewilligungsantrag. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert am Tag der Antragstellung.
Was ist Schonvermögen beim Bürgergeld?
Schonvermögen ist der Teil deines vorhandenen Vermögens, den das Jobcenter bei der Prüfung deines Bürgergeld-Anspruchs nicht berücksichtigt. Du musst dieses Vermögen also nicht zuerst für deinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor Leistungen bewilligt werden können.
Zum Schonvermögen gehören zwei Gruppen: Zum einen schützt der altersabhängige Vermögensfreibetrag Ersparnisse, Kontoguthaben, Wertpapiere und andere verwertbare Werte. Zum anderen bleiben bestimmte Vermögensgegenstände unabhängig davon geschützt, darunter angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug, selbst genutztes Wohneigentum und bestimmte Formen der Altersvorsorge. Rechtsgrundlage ist § 12 SGB II.
Nicht mit der Grundsicherung im Alter verwechseln: Das hier behandelte Grundsicherungsgeld gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Davon zu unterscheiden ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Für sie gelten eigene Regeln zur Vermögensanrechnung. Die in diesem Artikel genannten Freibeträge und Schutzregelungen beziehen sich ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II.
Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 2026?
Mit der Bürgergeld-Reform wurde zum 1. Juli 2026 neben dem Namen auch die Vermögensprüfung neu geregelt. Für Bewilligungszeiträume, die seit diesem Tag beginnen, richtet sich der allgemeine Vermögensfreibetrag nach dem Alter jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft.
| Gesetzliche Altersstufe | Freibetrag pro Person |
|---|---|
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000 Euro |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000 Euro |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500 Euro |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000 Euro |
In normalen Altersangaben bedeutet das: Bis zum Monat vor deinem 30. Geburtstag gelten 5.000 Euro. Ab dem Monat, in dem du 30 wirst, sind es 10.000 Euro, ab dem Monat deines 40. Geburtstags 12.500 Euro und ab dem Monat deines 50. Geburtstags 20.000 Euro. Das Gesetz lässt den jeweils höheren Freibetrag bereits mit Beginn des Geburtstagsmonats gelten.
Der allgemeine Freibetrag schützt insbesondere Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapiere und sonstige verwertbare Gegenstände. Für ein angemessenes Auto, selbst genutztes Wohneigentum und bestimmte Formen der Altersvorsorge gelten zusätzliche Schutzregelungen.
Freibeträge innerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Das Jobcenter ermittelt zunächst den Freibetrag für jede Person und rechnet die Beträge anschließend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zusammen. Nutzt ein Mitglied seinen Freibetrag nicht vollständig aus, kann der freie Betrag auf das Vermögen eines anderen Mitglieds übertragen werden.
Beispiel: Ein 52-Jähriger lebt mit seiner 38-jährigen Partnerin und einem zwölfjährigen Kind zusammen. Die Freibeträge betragen 20.000 Euro für den Mann, 10.000 Euro für die Partnerin und 5.000 Euro für das Kind. Damit kann die Bedarfsgemeinschaft insgesamt 35.000 Euro an allgemeinem Vermögen besitzen.
Es ist nicht erforderlich, dass sich das Geld gleichmäßig auf die drei Personen verteilt. Hat das Kind kein eigenes Vermögen, kann sein Freibetrag auch das Vermögen der Eltern schützen.
Ändert sich die Vermögensgrenze nach einem, zwei oder drei Jahren?
Die allgemeine Vermögensgrenze sinkt nicht allein deshalb, weil du bereits länger Bürgergeld beziehst. Auch nach einem, zwei oder drei Jahren gelten die altersabhängigen Freibeträge. Eine Änderung ergibt sich nur, wenn du eine neue Altersstufe erreichst oder sich die Zusammensetzung deiner Bedarfsgemeinschaft verändert.
Davon zu unterscheiden ist die einjährige Karenzzeit für selbst genutztes Wohneigentum. Während dieses Zeitraums bleibt eine selbst bewohnte Immobilie unabhängig von ihrer Wohnfläche geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten die gesetzlichen Flächengrenzen.
Übergangsregelung für laufende Bürgergeld-Fälle
Hat dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen, gelten nach § 65a SGB II bis zu seinem Ende die bisherigen Vermögensregeln. Befandest du dich nach altem Recht noch in der Karenzzeit, galten 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied. War die alte Karenzzeit bereits beendet, lag der Freibetrag bei 15.000 Euro pro Person.
Erst mit dem nächsten Bewilligungszeitraum greifen die neuen altersabhängigen Freibeträge. Wer beispielsweise im Januar 2026 erstmals Bürgergeld für zwölf Monate bewilligt bekommen hat, fällt daher grundsätzlich ab Januar 2027 unter die neue Regelung.
Was zählt beim Bürgergeld als Vermögen?
Als Vermögen zählt grundsätzlich alles, was du bereits besitzt, in Geld bewerten und für deinen Lebensunterhalt nutzbar machen kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Vermögenswert in Deutschland oder im Ausland befindet.
Zum anrechenbaren Vermögen können insbesondere gehören:
- Bargeld und Guthaben auf Girokonten
- PayPal-, Kreditkarten- und andere Onlinekonten
- Sparbücher, Tagesgeld- und Festgeldkonten
- Aktien, Anleihen, ETFs und Fondsanteile
- Kryptowährungen
- Bausparguthaben
- verwertbare Lebens- und Rentenversicherungen
- nicht selbst genutzte Immobilien und Grundstücke
- wertvolle Sammlungen, Edelmetalle, Schmuck und Kunstgegenstände
- Forderungen und andere vermögenswerte Rechte
Was bedeutet verwertbares Vermögen?
Ein Vermögensgegenstand ist verwertbar, wenn du ihn verbrauchen, verkaufen, übertragen, beleihen, vermieten oder verpachten und den Erlös für deinen Lebensunterhalt einsetzen kannst. Dass du einen Gegenstand nicht verkaufen möchtest oder der Zeitpunkt für einen Verkauf ungünstig ist, macht ihn noch nicht unverwertbar.
Fehlt dir dagegen dauerhaft die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt, kann der Vermögenswert bei der Berechnung außer Betracht bleiben. Ist eine Verwertung grundsätzlich möglich, dauert aber längere Zeit, kommt zunächst eine darlehensweise Zahlung durch das Jobcenter in Betracht.
Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen
Vermögen ist grundsätzlich das, was zu Beginn des maßgeblichen Bedarfszeitraums bereits vorhanden ist. Einkommen ist dagegen das, was dir während des Leistungsbezugs wertmäßig neu zufließt.
Verkaufst du vorhandene Aktien, ein Auto oder einen anderen Vermögensgegenstand, entsteht dadurch normalerweise kein neues Einkommen. Das Vermögen wechselt lediglich seine Form. Aus Aktien wird beispielsweise ein Kontoguthaben. Zinsen und Dividenden sind dagegen grundsätzlich Einnahmen.
Auch eine Barabhebung ändert nichts an der Höhe deines Vermögens. Geld, das du vom Konto abhebst und zu Hause aufbewahrst, bleibt Bargeld und muss gegenüber dem Jobcenter angegeben werden. Für Erbschaften gilt eine besondere Regelung, auf die wir weiter unten eingehen.
Welches Vermögen bleibt beim Bürgergeld geschützt?
Neben dem allgemeinen Freibetrag nimmt § 12 SGB II bestimmte Vermögensgegenstände ausdrücklich von der Anrechnung aus. Diese Werte belasten den allgemeinen Vermögensfreibetrag nicht oder nur mit dem Anteil, der über eine als angemessen anerkannte Grenze hinausgeht.
Angemessener Hausrat
Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und andere übliche Gegenstände des täglichen Lebens musst du grundsätzlich nicht verkaufen. Ob der Hausrat angemessen ist, richtet sich nach den Lebensumständen während des Leistungsbezugs.
Ein normal eingerichteter Haushalt bleibt deshalb geschützt. Besonders wertvolle Kunstwerke, Antiquitäten, Luxusmöbel oder Sammlungen können dagegen als verwertbares Vermögen berücksichtigt werden, wenn ihr Wert deutlich über das Übliche hinausgeht.
Auto und Motorrad beim Bürgergeld
Für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Betrag. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gilt ein Fahrzeug regelmäßig als angemessen, wenn nach Abzug eines noch bestehenden Fahrzeugkredits höchstens 15.000 Euro Verkaufserlös erzielt werden könnten.
Die 15.000 Euro sind deshalb keine starre gesetzliche Obergrenze. Bei einer Behinderung, einem besonderen Fahrbedarf, einer großen Familie oder anderen nachvollziehbaren Umständen kann auch ein höherer Fahrzeugwert angemessen sein.
Liegt der anrechenbare Wert des Fahrzeugs über 15.000 Euro, muss es nicht automatisch verkauft werden. Der übersteigende Betrag wird zunächst dem allgemeinen Vermögen zugerechnet.
Beispiel: Dein Auto ist nach Abzug des noch offenen Kredits 19.000 Euro wert. Das Jobcenter hält 15.000 Euro für angemessen. Die verbleibenden 4.000 Euro können durch deinen altersabhängigen Vermögensfreibetrag geschützt sein.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Wie teuer darf ein Auto beim Bürgergeld sein?.
Selbst genutztes Wohneigentum
Ein selbst bewohntes Haus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung kann zum Schonvermögen gehören. Während der einjährigen Karenzzeit für die Unterkunftskosten bleibt die selbst genutzte Immobilie unabhängig von ihrer Wohnfläche als Vermögen unberücksichtigt.
Diese Sonderregelung gilt weiter, obwohl die allgemeine Karenzzeit für sonstiges Vermögen zum 1. Juli 2026 abgeschafft wurde. Sie schützt allerdings nur die selbst bewohnte Immobilie. Ein zusätzliches Mietshaus, eine Ferienwohnung oder ein unbebautes Grundstück fällt nicht darunter.
Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit gelten folgende Wohnflächengrenzen:
| Personen im Haushalt | Eigentumswohnung | Haus |
|---|---|---|
| eine bis vier Personen | bis 130 m² | bis 140 m² |
| jede weitere Person | zusätzlich 20 m² | zusätzlich 20 m² |
Bewohnen beispielsweise fünf Personen ein Eigenheim, liegt die Grenze bei 160 Quadratmetern. Bei einer Eigentumswohnung wären es 150 Quadratmeter. Maßgeblich ist die Wohnfläche. Die Größe des Grundstücks spielt für diese Prüfung grundsätzlich keine Rolle.
Überschreitet die Immobilie die gesetzlichen Flächengrenzen, muss das Jobcenter prüfen, ob eine Verwertung eine besondere Härte bedeuten würde. Dabei können unter anderem eine Behinderung, die Familienplanung, die voraussichtliche Dauer des Leistungsbezugs oder besondere Verhältnisse auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine Rolle spielen.
Ist ein Gebäude in getrennte Einheiten aufteilbar, kann zunächst die Verwertung oder Beleihung eines abtrennbaren Teils verlangt werden. Auch eine teilweise Vermietung kommt in Betracht. Ob tatsächlich ein Verkauf verlangt werden darf, hängt deshalb von der Nutzung, der Aufteilung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Geschützte Altersvorsorge
Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge bleiben geschützt, wenn ihre Vertragsgestaltung erkennen lässt, dass sie der Versorgung im Alter dienen. Dazu können private Rentenversicherungen, Rürup-Verträge, Kapitallebensversicherungen und bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge gehören.
Ebenfalls geschützt sind Altersvorsorgeformen, die nach Bundesrecht ausdrücklich gefördert werden. Dazu gehört insbesondere die Riester-Rente mit den eingezahlten Eigenbeiträgen, Zulagen und den daraus entstandenen Erträgen.
Ein gewöhnliches Aktiendepot oder ETF-Depot ist dagegen nicht allein deshalb geschützt, weil du es persönlich für das Alter vorgesehen hast. Es fällt normalerweise unter den allgemeinen Vermögensfreibetrag. Eine wichtige Ausnahme besteht für Personen, die hauptberuflich selbstständig waren und keine Beiträge zu einem gesetzlichen oder vergleichbaren Alterssicherungssystem gezahlt haben.
Zusätzliches Schonvermögen für Selbstständige
Warst du hauptberuflich selbstständig und hast in dieser Zeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gezahlt, kann zusätzliches Altersvorsorgevermögen geschützt sein. Es ist nicht erforderlich, dass du bei der Antragstellung noch selbstständig bist.
Für jedes angefangene Jahr einer solchen Selbstständigkeit sind das bei einem Antrag im Jahr 2026 höchstens 9.000 Euro. Der Betrag ist keine feste Pauschale, sondern wird nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II berechnet: 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag × 47.085 Euro endgültiges Durchschnittsentgelt = 8.757,81 Euro. Aufgerundet auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag ergeben sich 9.000 Euro. Weil die Berechnung an die bei der Antragstellung geltenden Werte anknüpft, kann sich der Betrag in späteren Jahren verändern.
Beispiel: Nach zwölf Jahren hauptberuflicher Selbstständigkeit können 2026 bis zu 108.000 Euro geschützt sein. Hast du 80.000 Euro in einem Depot angespart und ist glaubhaft, dass dieses Vermögen deiner Altersvorsorge dient, kann der gesamte Betrag unberücksichtigt bleiben. Die Anlageform ist grundsätzlich frei, die Zweckbestimmung muss für das Jobcenter aber nachvollziehbar sein. Das bestätigen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II.
Gegenstände für Beruf und Ausbildung
Gegenstände, die für die Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, werden nach § 7 Grundsicherungsgeld-Verordnung nicht als Vermögen berücksichtigt.
Dazu können beispielsweise notwendige Werkzeuge, Maschinen, beruflich benötigte technische Geräte oder eine unverzichtbare Betriebsausstattung gehören. Nicht jeder beruflich nutzbare Gegenstand ist automatisch geschützt. Er muss für die konkrete Ausbildung oder Tätigkeit tatsächlich unentbehrlich sein.
Vermögen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf
Vermögen kann außerdem geschützt sein, wenn es nachweislich für die baldige Anschaffung oder Erhaltung einer angemessenen Immobilie bestimmt ist, die einem Menschen mit Behinderung oder einer pflegebedürftigen Person als Wohnung dienen soll.
Voraussetzung ist, dass der geplante Zweck durch den Einsatz des Geldes für den allgemeinen Lebensunterhalt gefährdet würde. Eine nur unverbindliche Absicht genügt nicht. Die geplante Anschaffung, der Umbau oder die notwendige Instandhaltung müssen anhand konkreter Unterlagen nachvollziehbar sein.
Besondere Härte bei der Verwertung
Ein Vermögensgegenstand bleibt auch dann geschützt, wenn seine Verwertung für dich eine besondere Härte bedeuten würde. Dafür reicht es nicht aus, dass ein Verkauf unangenehm ist oder einen geringeren Erlös bringt als ursprünglich erhofft. Die Belastung muss deutlich über die gewöhnlichen Folgen einer Vermögensverwertung hinausgehen.
Das Jobcenter muss deine persönliche Situation und den jeweiligen Vermögensgegenstand einzeln bewerten. Eine pauschale Ablehnung mit dem Hinweis, das Vermögen liege über dem Freibetrag, genügt nicht, wenn du konkrete Gründe für eine besondere Härte vorgetragen und nachgewiesen hast.
Wie prüft das Jobcenter das Vermögen beim Bürgergeld?
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Vermögen grundsätzlich bei jedem Erst- und Weiterbewilligungsantrag geprüft. Die Angaben machst du für die gesamte Bedarfsgemeinschaft in der Anlage VM der Bundesagentur für Arbeit.
Anzugeben sind nicht nur Bankguthaben, sondern unter anderem auch:
- Konten im In- und Ausland
- PayPal- und andere Onlinekonten
- Bargeld
- Sparguthaben und Wertpapiere
- Kryptowährungen
- Bausparverträge
- Versicherungen mit Rückkaufswert
- Immobilien und Grundstücke
- Fahrzeuge
- Edelmetalle, Schmuck und andere Wertgegenstände
- Schenkungen und Vermögensübertragungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
- frühere oder aktuelle selbstständige Tätigkeiten
Zusammen mit dem Antrag sind grundsätzlich die vollständigen und lückenlosen Kontoauszüge der vergangenen drei Monate für alle vorhandenen Konten und alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen. Den Antrag und die Nachweise kannst du auch über jobcenter.digital einreichen.
Kontoauszüge: Was das Jobcenter sehen darf & was du schwärzen darfst
Welcher Wert ist für die Vermögensprüfung maßgeblich?
Vermögen wird grundsätzlich mit seinem aktuellen Verkehrswert berücksichtigt. Maßgeblich ist beim Erst- oder Weiterbewilligungsantrag der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Erwirbst du erst später einen Vermögensgegenstand, kommt es auf dessen Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs an.
Bei einem Auto ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis nach Abzug eines noch darauf lastenden Kredits maßgeblich. Bei Wertpapieren zählt der aktuelle Kurswert, bei einer verwertbaren Versicherung regelmäßig der Rückkaufswert. Für Immobilien kann das Jobcenter Nachweise zum Verkehrswert verlangen oder selbst eine Wertermittlung veranlassen.
Darf das Jobcenter Konten abrufen?
Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kann das Jobcenter ein Kontenabrufersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Dabei erhält es Kontenstammdaten wie den Namen des Kontoinhabers, die IBAN und Angaben zu Verfügungsberechtigten.
Der Kontenabruf liefert grundsätzlich keine Kontostände oder einzelnen Umsätze. Er kann aber auch Konten sichtbar machen, die vor weniger als drei Jahren geschlossen wurden. Stellt das Jobcenter dabei ein bislang nicht angegebenes Konto fest, kann es weitere Nachweise und Kontoauszüge anfordern.
Was passiert beim Bürgergeld oberhalb der Vermögensgrenze?
Für die Berechnung nimmt das Jobcenter zunächst die besonders geschützten Vermögenswerte heraus. Anschließend werden die verbleibenden verwertbaren Werte zusammengerechnet und die altersabhängigen Freibeträge der Bedarfsgemeinschaft abgezogen.
Liegt das verbleibende Vermögen über der Grenze, musst du den übersteigenden Betrag grundsätzlich für deinen Lebensunterhalt einsetzen. Das bedeutet nicht, dass du dein gesamtes Vermögen aufbrauchen musst. Sobald dein anrechenbares Vermögen wieder innerhalb des geschützten Bereichs liegt, kann ein Anspruch bestehen.
Beispiel: Du bist 35 Jahre alt und besitzt 14.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto. Weitere Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Dein allgemeiner Freibetrag beträgt 10.000 Euro. Damit liegen 4.000 Euro oberhalb deiner Vermögensgrenze.
Du musst das Geld nicht sinnlos ausgeben. Angemessene Ausgaben für den Lebensunterhalt, notwendige Anschaffungen oder fällige Verpflichtungen sind möglich. Vermögen gezielt zu verschenken oder zu verschieben, um einen Leistungsanspruch herbeizuführen, kann dagegen erhebliche Folgen haben.
Auch wenn du dein Vermögen für zu hoch hältst, solltest du einen benötigten Antrag nicht allein deshalb aufschieben. Ob ein Vermögenswert tatsächlich anrechenbar, geschützt oder vorübergehend nicht verwertbar ist, muss das Jobcenter anhand der konkreten Umstände entscheiden.
Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen
Kann ein anrechenbarer Vermögensgegenstand nicht sofort verkauft, aufgelöst oder anderweitig genutzt werden, darf das Jobcenter Leistungen nicht einfach endgültig verweigern. Nach § 24 Absatz 5 SGB II sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen, wenn die sofortige Verwertung nicht möglich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde.
Das kann beispielsweise bei einer Immobilie, einer Erbengemeinschaft oder einer länger gebundenen Geldanlage eine Rolle spielen. Das Jobcenter kann die Darlehensgewährung davon abhängig machen, dass der Rückzahlungsanspruch abgesichert wird.
Ist ein Vermögensgegenstand nicht nur vorübergehend, sondern auf absehbare Zeit überhaupt nicht verwertbar, kann er bereits mangels Verwertbarkeit außer Betracht bleiben. Die Abgrenzung zwischen nicht verwertbarem Vermögen und lediglich verzögerter Verwertung ist deshalb für den Leistungsanspruch entscheidend.
Darf ich mein Schonvermögen beim Bürgergeld ausgeben?
Über Geld, das durch den allgemeinen Vermögensfreibetrag geschützt ist, kannst du grundsätzlich verfügen. Du darfst deine Rücklagen beispielsweise für notwendige Anschaffungen, Reparaturen, Urlaub oder den laufenden Lebensunterhalt verwenden.
Anders kann es bei zweckgebundenem Schonvermögen aussehen. Löst du einen geschützten Altersvorsorgevertrag auf oder gibst du eine andere besondere Zweckbestimmung auf, kann der ausgezahlte Betrag seinen zusätzlichen Schutz verlieren. Er fällt dann regelmäßig unter den allgemeinen Vermögensfreibetrag.
Auch eine Umbuchung oder Barabhebung lässt Vermögen nicht verschwinden. Das Geld bleibt unabhängig davon anzugeben, ob es auf einem Konto liegt oder zu Hause aufbewahrt wird. Änderungen, die sich auf deinen Leistungsanspruch auswirken können, musst du dem Jobcenter während des Bezugs mitteilen.
Was passiert, wenn ich Vermögen vor dem Bürgergeld-Antrag beiseiteschaffe?
Grundsätzlich darfst du auch vor einem Bürgergeld-Antrag über dein Vermögen verfügen. Problematisch wird es, wenn du Geld oder Wertgegenstände gezielt verschenkst, überträgst oder verschweigst, um dadurch einen Leistungsanspruch herbeizuführen oder zu erhöhen.
Die Anlage VM fragt ausdrücklich nach Schenkungen, Spenden und anderen Vermögensübertragungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten bestehen. Dieser Anspruch kann seinerseits als Vermögen berücksichtigt werden.
Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Vermögen absichtlich vermindert, um Grundsicherungsgeld zu erhalten oder zu erhöhen, begeht nach § 31 Absatz 2 SGB II eine Pflichtverletzung. Zusätzlich können Ersatzansprüche nach § 34 SGB II entstehen. Werden Vermögenswerte im Antrag bewusst verschwiegen, drohen außerdem Rückforderungen sowie ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
Wie wird eine Erbschaft beim Bürgergeld berücksichtigt?
Erbschaften, Vermächtnisse und Pflichtteilszuwendungen werden nach § 11a Absatz 1 Nummer 7 SGB II nicht als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet. Ab dem folgenden Monat gehören noch vorhandene Beträge jedoch zum Vermögen und werden zusammen mit deinem übrigen Schonvermögen geprüft.
Erbst du beispielsweise 20.000 Euro und verfügst bereits über 3.000 Euro Ersparnisse, beträgt dein Vermögen im Folgemonat grundsätzlich 23.000 Euro. Ob du weiterhin Bürgergeld erhältst, hängt von deinem persönlichen Freibetrag und deinen weiteren geschützten Vermögenswerten ab.
Die Erbschaft musst du dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Du solltest damit nicht bis zum nächsten Weiterbewilligungsantrag warten. Gleiches gilt, wenn du während des Bezugs eine Immobilie, ein Fahrzeug, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte erhältst.
Schonvermögen beim Bürgergeld richtig angeben und nachweisen
Eine vollständige Vermögensprüfung geht meist schneller, wenn du die benötigten Unterlagen von Beginn an gesammelt einreichst. Dazu gehören abhängig von deiner Situation insbesondere:
- vollständige Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- aktuelle Konto- und Depotstände
- Nachweise über Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte
- Rückkaufswerte von Versicherungen
- Fahrzeugunterlagen und gegebenenfalls eine Wertermittlung
- Grundbuchauszüge und Unterlagen zum Wert einer Immobilie
- Nachweise über bestehende Kredite, die unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lasten
- Vertragsunterlagen zu geschützter Altersvorsorge
- Nachweise über Dauer und Absicherung einer früheren Selbstständigkeit
- Unterlagen zu einer behaupteten besonderen Härte
Gib auch Vermögenswerte an, die deiner Einschätzung nach geschützt sind. Ob ein Auto, eine Altersvorsorge oder eine Immobilie tatsächlich zum Schonvermögen gehört, sollte nicht dadurch geklärt werden, dass du den Gegenstand im Antrag weglässt. Trage ihn vollständig ein und weise auf die jeweilige Schutzregelung hin.
Rechnet das Jobcenter Vermögen an, obwohl du es für nicht verwertbar oder geschützt hältst, solltest du eine nachvollziehbare schriftliche Begründung verlangen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter einlegen.
