Der Bürgergeld Regelsatz soll nach dem Willen der Bundesregierung den monatlichen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Wohninstandhaltung sowie Strom (ohne Heizung) etc. in der Grundsicherung abdecken – bildet also einen Teil des Existenzminimums – und auch für die kulturelle Teilhabe ausreichen
Höhe des Bürgergeld Regelsatzes 2023
Seit dem Jahreswechsel 2022/ 2023 erhält das bisher geltende Hartz IV (Arbeitslosengeld II) einen neuen Namen und nennt sich fortan Bürgergeld. Im Zuge dieser Sozialreform wurde auch der Regelsatz angepasst und steigt um 11,8 Prozent für ein alleinstehende Person von 449 Euro bis 2022 auf 502 Euro ab 01.01.2023. Analog dazu ändern sich die Beträge für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft von bisher 404 Euro monatlich auf 452 Euro, was 90 Prozent der Eck-Regelleistung je Partner entspricht.
Regelbedarf für | ab 2023 | bis 2022 | Plus von |
---|---|---|---|
Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 502 € | 449 € | 53 € (11,8%) |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 451 € | 404 € | 49 € (11,6%) |
unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 360 € | 42 € (11,7%) |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 420 € | 376 € | 44 € (11,7%) |
Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 348 € | 311 € | 37 € (11,9%) |
Kinder bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 318 € | 285 € | 33 € (11,6%) |
Wie setzt sich der Regelsatz zusammen?
Der Eck-Regelsatz von 502 Euro nach § 20 SGB II ist die Summe aus einzelnen Teilbedarfen, die sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz bzw. der Regelsatzverordnung ergeben. Wie hoch die einzelnen Bedarfe für eine alleinstehende, erwachsene Person sind, zeigt nachfolgendes Diagramm:
Regelbedarf ab dem 01.01.2023 (tabellarisch)
Anteil am Regelbedarf | in % von der RL | in € von der RL |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Tabakwaren* | 34,70% | 174,19 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 48,98 € |
Post und Telekommunikation | 8,94% | 44,88 € |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 41,65 € |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung (davon Strom: 40,74 €) | 8,48% | 42,55 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 30,57 € |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,98% | 40,06 € |
Verkehr | 8,97% | 45,02 € |
Gesundheitspflege | 3,82% | 19,16 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% | 13,11 € |
Bildung | 0,36% | 1,81 € |
Gesamt | 100% | 502,00 € |
*der Posten nennt sich zwar noch im Gesetzt Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren – jedoch sind laut Regelbedarfsermittlungsgesetz 0,00 Euro für Tabakwaren im Regelsatz vorgesehen.
Kinderregelsatz ab 2023
Wie sich der Bürgergeld Regelsatz für Kinder ab 2023 zusammensetzt, zeigt folgende Grafik. Hier ist zu beachten, dass in den Hartz IV Regelungen bis 2022 unterschieden wurde, ob es sich um erwerbsfähige Hilfebedürftige oder nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (minderjährige Kinder) gehandelt hat – so wurde zwischen Arbeitslosengeld II Leistungen für Erwerbsfähige und Sozialgeld für Kinder unterschieden. Diese Unterscheidung fällt ab 2023 mit dem Bürgergeld weg, wenn auch der Begriff Sozialgeld nicht sofort mit dem Jahreswechsel aus dem Sprachgebrauch der Jobcenter verschwindet wird.