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So hoch ist das Bürgergeld für Alleinstehende im Monat

Hand reicht Geldscheine

1.028 Euro pro Monat: So hoch ist der durchschnittliche Zahlungsanspruch für alleinstehende Bürgergeld Bedürftige laut jüngster Statistik der Jobcenter, Stand Mai 2024. Dieser Wert mittelt eine ziemlich große Spanne. Denn während in München unter dem Strich ein Betrag von 1.158 Euro steht, sind es in Leipzig lediglich 971 Euro, somit 187 Euro weniger. Die Differenz ist dem Umstand geschuldet, dass die Bürgergeld Höhe mit Ausnahme des reinen Regelsatzes sehr stark regional geprägt ist.

Knapp 56 Prozent Alleinstehende

Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Zahlungsansprüchen von Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften listet auf, wer wo im Schnitt welchen Betrag an Leistungen überwiesen bekommt. Die Mehrheit derer, die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind: Alleinsthende bzw. Singles. Von den insgesamt 2.947.246 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland bilden sie mit 1.648.674 oder fast 56 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Alleinerziehenden mit Kindern.

Im bundesweitem Durchschnitt erhalten Alleinstehende Bürgergeld in Höhe von 1.028 Euro im Monat. Um ein Gefühl für diese Zahl zu bekommen: Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes lag die monetäre Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende im Jahr 2023 bei monatlich 1.313,75 Euro und somit mehr als 280 Euro über der aktuell durchschnittlichen Bürgergeld Höhe für Alleinstehende.

Bürgergeld Rechner – Höhe der Leistungen ermitteln

So viel Bürgergeld bekommen Alleinstehende

Wie viel Bürgergeld Alleinstehende im bundesweiten Vergleich erhalten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufbereitet. Die Durchschnittswerte sollen die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Leistungen aufzeigen:

Bürgergeld Höhe nach Wohnort – Tabelle

Bürgergeld inØ mtl.
Berlin1.096 €
Bremen1.065 €
Dortmund1.088 €
Düsseldorf1.061 €
Dresden1.045 €
Frankfurt1.108 €
Hamburg1.129 €
Hannover1.060 €
Köln1.105 €
Leipzig971 €
München1.158 €
Nürnberg1.053 €
Saarbrücken1.050 €
Stuttgart1.119 €
Wolfsburg1.070 €
Tabelle: Bürgergeld Höhe für 1-Personen-Haushalt
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Mai 2024

Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Regelsatz beim Bürgergeld

Knapp die Hälfte dieses Betrages beruht auf dem Bürgergeld Regelsatz. In der Bedarfsstufe 1 für Singles sind das seit diesem Jahr 563 Euro – ein Betrag, über den viel diskutiert wurde und der laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands mindestens 813 Euro betragen müsste. Doch selbst die 563 Euro stehen nicht jedem zu. Wer arbeitet und Bürgergeld aufstockend zum Lohn bekommt oder zumindest ein paar Euro im Monat hinzuverdient, dem wird das Einkommen angerechnet und die Leistungen meist direkt gekürzt. Lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro bleibt anrechnungsfrei.

Bürgergeld und Minijob – was ist erlaubt und was bleibt übrig?

Kosten für Unterkunft und Heizung

Der zweite Posten, der die Höhe des Bürgergeldes prägt: die Kosten für Unterkunft (KdU). Diese Leistung ist den größten Schwankungen unterworfen. Denn in München oder Düsseldorf liegen die Mieten weitaus höher als in ländlichen respektive abgeschiedenen Regionen. Wie stark die Mietobergrenzen variieren, zeigt ein Blick auf einige Städte:

Mietobergrenze für 1-Personen-Haushalt

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Miete
Berlin50m²449 €
Bremen50m²537 €
Dresden45m²369 €
Düsseldorf50m²528 €
Frankfurt (Main)50m²786 €
Hamburg50m²573 €
Hannover50m²458 €
Köln50m²651 €
Leipzig45m²346 €
München50m²849 €

Das heißt aber nicht, dass in München automatisch 563 Euro Regelsatz plus 849 Euro Miete gezahlt werden, in der Summe 1.412 Euro. Nein: In der Landeshauptstadt Bayerns erhält ein Bürgergeld Single im Schnitt 1.158 Euro, denn 849 Euro für die Miete stellen die absolute Obergrenze dar. Meist bewegen sich die tatsächlichen Mietkosten, die vom Jobcenter getragen werden müssen, darunter. Im Durchschnitt zahlte das Jobcenter München Wohnkosten in Höhe von 534 Euro für Singles (Stand Mai 2024).

So hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein

Heizkosten

Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe – sofern diese angemessen sind. Da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind, gibt es hier keine festen Pauschalen, aber Richtwerte. So erachtet z.B. das Jobcenter München Heizkosten bei zentraler Wassererwärmung in Höhe von 3,28 Euro / m² beim Heizen mit Fernwärme oder 2,52 Euro / m² bei einer Gasheizung für angemessen. Ausgehend von 50m² zulässiger Wohnungsgröße sind das 164 Euro bzw. 126 Euro monatlich zusätzlich zur Miete.

Mehrbedarfe

Der dritte Baustein beim Bürgergeld Anspruch setzt sich je nach Person und/oder Wohnsituation aus mehreren Elementen zusammen, die ebenfalls individuell geprägt sind. Konkret geht es hier um Mehrbedarfe. Das kann eine Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3% vom Regelsatz = 12,95€ im Monat) sein oder ein Mehrbedarf, weil aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Ernährung nötig oder der Bürgergeld Bedürftige behindert ist.

Krankenversicherung enthalten

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Regel direkt vom Jobcenter übernommen, sofern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger während des Leistungsbezugs automatisch krankenversichert sind, ohne dass sie sich selbst um die Beitragszahlung kümmern müssen. Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung: Hier übernimmt das Jobcenter lediglich die Hälfte der Beiträge zur Basisversorgung.

Kurzum: Das Bürgergeld stellt keine pauschale Leistung dar, sondern eine individuell und lokal angepasste Hilfe, die sich um den Regelsatz aufbaut.

Titelbild: yanishevska / shutterstock