Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert allerhand Daten über Bundesbürger, das ist kein Geheimnis. Diese gespeicherten Daten sind teilweise veraltet oder schlicht nicht korrekt, auch das ist schon vorgekommen. Aus diesem Grund sollten Verbraucher die zu ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen einer Selbstauskunft auf Richtigkeit überprüfen.
Schufa-Einträge können mitunter große Probleme im Alltag verursachen, sei es bei der Bank, beim Internetanbieter oder beim Vermieter im Rahmen einer Mieterselbstauskunft. Deshalb sollten Verbraucher auch regelmäßig ihren gesetzlichen Anspruch geltend machen und bei der Schufa Auskunft über personenbezogene Einträge einholen. Die Selbstauskunft ist einmal jährlich kostenlos und nennt sich Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO.
Weiterführende Informationen zur Mieterselbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrages auf mietrecht.de.
Auswirkungen von Bürgergeld auf die Schufa
Der Bezug von Bürgergeld hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Schufa-Einträge. Verarbeitet werden Daten folgender Kategorien:
- Personendaten wie der vollständige Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift (auch frühere)
- Daten über Aufnahme und Durchführung von Geschäften wie bspw. die Aufnahme von Krediten oder die Erstellung von Girokonten oder Pfändungsschutzkonten
- Daten über fällige, unbestrittene und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen und deren Zahlung
- Daten zu betrügerischem Verhalten wie bspw. Bonitäts- oder Identitätstäuschungen
- Daten aus amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Verzeichnissen
- Scorewerte (dient zur Prognose der Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls)
Nicht verarbeitet werden Informationen über den ausgeübten Beruf, Daten zu Vermögen und Einkommen sowie Kaufverhalten. Ebenso werden keine Daten über Familienstand, Nationalität und religiöse Gesinnung erhoben.
Schufa Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
Mit der kostenlosen Schufa Selbstauskunft erfahren Verbraucher u.a.
- alle Informationen, die zu Ihrer Person gespeichert sind
- woher diese Daten stammen
- an wen diese Daten weitergeleitet wurden
Wie sich die Einschätzung der Bonität durch die Auskunftei – der Schufa-Score – im Detail zusammensetzt, kann man mit der Schufa-Auskunft leider nicht in Erfahrung bringen.
Wo kostenlose Schufa Selbstauskunft beantragen?
Auch wenn die kostenlose Schufa Auskunft auf der Homepage nicht wirklich prominent „beworben“ wird, so gelangt man mit nur wenigen Klicks zur Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO:
- Homepage www.meineschufa.de aufrufen
- ganz unten auf der Seite bei „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ auf „Datenkopie bestellen“ gehen
- Einmalige Auskünfte / Kostenlose Datenkopie > Jetzt beantragen klicken
Es öffnet sich das Antragsformular – Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO – für die Schufa Selbstauskunft, welches direkt online ausgefüllt wird. Abgefragt werden persönlichen Daten, Angaben zu früheren Adressen sowie einem eventuellen zweiten Wohnsitz. Darüber hinaus können optional Dokumente zur Identifizierung hochgeladen werden – eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung.
Nach Eingabe der Daten und Bestätigung mit „weiter“ öffnet sich eine Übersicht, in der alle Daten noch einmal überprüft und ggf. korrigiert werden können. Sind die Eingaben korrekt, erfolgt über den Button „Absenden“ die Anforderung der kostenlosen Schufa Auskunft.
Nach Prüfung der Anfrage versendet die Schufa die Selbstauskunft auf dem Postweg. So werden die sensiblen persönlichen Daten vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt.
Veraltete oder falsche Daten in der Schufa-Auskunft
Stellen Sie nach Erhalt der Selbstauskunft fest, dass Schufa-Einträge zu Ihrer Person nicht mehr aktuell oder falsch sind, müssen Sie sich mit der Schufa in Verbindung setzen und eine Löschung oder Berichtigung der gespeicherten Daten verlangen.
Ergänzende Informationen
- Art. 15 DSGVO (www.dejure.org)
- Schufa und Scoring (www.schufa.de)