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Bürgergeld & Minijob: Freibetrag berechnen – So viel bleibt 2026 anrechnungsfrei

Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei im Minijob arbeitet, kann seit 2026 bis zu 603 € monatlich verdienen. Nicht alles davon wird angerechnet: Das Jobcenter zieht deinen Einkommensfreibetrag ab – maximal 208,90 € – und kürzt dein Bürgergeld um den Rest. Wie viel dir konkret bleibt, zeigt der Rechner weiter unten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Minijob: Bis 603 € (556 € in 2025) monatlicher Zuverdienst neben dem Bürgergeld möglich.
  • Freibetrag: Maximal 208,90 € (194,80 € in 2025) anrechnungsfrei (Staffel siehe weiter unten).
  • Formel: 100 € + 20 % (100–520 €) + 30 % (520–603 €)
  • Anrechnung: Nettoverdienst – Freibetrag = Kürzung der Leistungen (Zuflussprinzip).
  • U25 in Schule/Studium/Ausbildung/FSJ/BFD: Erwerbseinkommen bis 603 € komplett anrechnungsfrei.
  • Rechner: Jetzt individuellen Freibetrag berechnen.

Minijob Freibetrag Rechner

Gib dein Einkommen aus dem Minijob ein und berechne deinen Freibetrag:

So setzt sich der Freibetrag beim Minijob zusammen

Bist du 25 oder älter, bleiben im Minijob mindestens 100 € (Grundfreibetrag) und höchstens 208,90 € anrechnungsfrei (194,80 € in 2025), das ist der maximale pauschale Freibetrag. So setzt sich der Einkommensfreibetrag im Detail zusammen:

Satz Einkommensbereich Freibetrag
100 % bis 100 € (100 % von 100 €) 100,00 €
20 % 100 – 520 € (20 % von 420 €) 84,00 €
30 % 520 – 603 € (30 % von 83 €) 24,90 €
Gesamt-Freibetrag 208,90 €
Bürgergeld-Freibetrag 2026 bei Minijob und 603 € Verdienst (§ 11b SGB II)

Minijob und Bürgergeld – So übernimmt das Jobcenter die Rentenbeiträge

Weitere Berechnungsbeispiele

Du verdienst nicht jeden Monat die vollen 603 €? So ändern sich Freibetrag und Anrechnung bei weniger Einkommen:

Minijob-Verdienst Freibetrag Bürgergeld-Anrechnung
100 € 100,00 € 0,00 €
200 € 120,00 € 80,00 €
300 € 140,00 € 160,00 €
400 € 160,00 € 240,00 €
450 € 170,00 € 280,00 €
500 € 180,00 € 320,00 €
520 € 184,00 € 336,00 €
538 € 189,40 € 348,60 €
556 € 194,80 € 361,20 €
603 € 208,90 € 394,10 €
(ab 2027) 633 € 217,90 € 415,10 €
Bürgergeld: Freibetrag & Anrechnung je nach Minijob-Verdienst (2026)

Grundfreibetrag über 100 €

Du kannst den Grundfreibetrag von 100 € erhöhen, wenn dein monatliches Einkommen über 400 € liegt und du höhere Werbungskosten nachweist (z. B. hohe Fahrtkosten). Beispiel: Du verdienst 603 € und hast 150 € Fahrtkosten. Dann sieht die Rechnung so aus:

Satz Einkommensbereich Freibetrag
100 % bis 150 € (100 % von 150 €) 150,00 €
20 % 100 – 520 € (20 % von 420 €) 84,00 €
30 % 520 – 603 € (30 % von 83 €) 24,90 €
Gesamt-Freibetrag 258,90 €
Bürgergeld-Freibetrag bei Minijob und höheren Werbungskosten (§ 11b SGB II)

Durch die höheren Werbungskosten bleiben dir statt 208,90 € nun 258,90 € anrechnungsfrei, sodass 344,10 € auf das Bürgergeld angerechnet werden.

U25-Freibetrag: Einkommen bis zur Minijob-Grenze frei

Bis zum 25. Geburtstag gilt für Schüler, Azubis, Studenten (BAföG-förderfähiges Studium), Freiwilligendienstleistende (FSJ/BFD) sowie Schulabgänger bis zum Ende des 3. Monats nach Abschluss: Dein Erwerbseinkommen bleibt bis zur Geringfügigkeitsgrenze vollständig anrechnungsfrei. Beträge darüber werden nach den allgemeinen Zuverdienst-Freibeträgen angerechnet.

603 € Minijob-Grenze

Mit der Mindestlohn-Erhöhung 2026 von 12,82 € auf nun 13,90 € ist auch die Minijob-Grenze gestiegen. Statt 556 € im Vorjahr sind nun bis zu 603 € Einkommen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung möglich. So bleibt dir als Bürgergeld-Empfänger mit der höheren Verdienstgrenze etwas mehr vom Zuverdienst anrechnungsfrei.

Entwicklung der Minijob-Grenze

Jahr Maximaler Minijob-Verdienst
2022 450 €
2023 520 €
2024 538 €
2025 556 €
2026 603 €
2027 633 €
Entwicklung der Minijob-Grenze: Steigt mit dem Mindestlohn und damit auch der Freibetrag beim Bürgergeld.

Kritik an Bürgergeld & Co. – Mehr arbeiten lohnt nicht

Jeder 3. Aufstocker ist Minijobber

Laut den jüngsten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (Stand Dezember 2025, Datenbasis September 2025) waren rund 267.228 Bürgergeld-Empfänger ausschließlich in einem Minijob tätig – etwa 32,9 % aller Erwerbstätigen im Bürgergeld-Bezug. Insgesamt stockten 811.494 Erwerbstätige mit Bürgergeld auf, davon 753.029 als Arbeitnehmer. Die meisten Minijobber unter den Aufstockern sind Alleinstehende ohne Kinder sowie Alleinerziehende.

Aufstocker (ELB) mit Minijob, 2020–2025 (09/2025). Abgerufen am .
Jahr Aufstocker (ELB) davon Minijob Quote Minijob
2025 811.494 267.882 32,9 %
2024 826.444 353.674 34,0 %
2023 795.846 350.567 34,0 %
2022 812.828 340.668 31,8 %
2021 863.761 354.567 29,9 %
2020 933.234 389.250 29,5 %
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Monats-/Jahreswerte); eigene Berechnungen.

Wichtig: Sowohl Trinkgeld als auch kostenlose Mahlzeiten des Arbeitgebers kann das Jobcenter als Einkommen bedarfsmindernd anrechnen.

Ausblick mit höherem Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben:

  • 13,90 € seit 01.01.2026
  • 14,60 € ab 01.01.2027

Seit der Minijob-Reform 2022 ist die Verdienstgrenze an eine „43-Stunden-Regel“ gekoppelt. Bedeutet, mit steigendem Mindestlohn wächst auch die Minijob-Grenze nach folgender Rechnung:

  • Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (≈ 43 ⅓ Stunden, auf volle € aufgerundet)

Kurzum: In 2026 stieg die Minijob-Verdienstgrenze von 556 € auf 603 €, 2027 wird sie voraussichtlich auf 633 € angehoben. Dadurch bleibt dir bei gleichem Job etwas mehr übrig.

Minijob und Arbeitsrecht

Neben der Anrechnung solltest du die wichtigsten arbeitsrechtlichen Punkte kennen. Als Minijobber hast du dieselben Ansprüche wie Beschäftigte in sozialversicherungspflichtiger Teil- oder Vollzeit, u. a.:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bezahlter Erholungsurlaub
  • Feiertagsvergütung
  • Kündigungsschutz, insbesondere bei Schwangerschaft
  • Mutterschutz und Anspruch auf Elternzeit

Diese Ansprüche sind gesetzlich geregelt und nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig.

F.A.Q. – Häufige Fragen zum Minijob mit Bürgergeld

Wie viel darf ich im Minijob verdienen, ohne dass mein Bürgergeld gekürzt wird?

Die ersten 100 € monatlich sind immer anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben 20 % bis zur Grenze von 520 € und 30 % für den Rest bis 603 € frei – maximal 208,90 €.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Freibetrag bei 556 € Minijob-Einkommen?

Bei 556 € monatlich liegt der Bürgergeld-Freibetrag bei 194,80 €. Nur die übrigen 361,20 € werden angerechnet. Bei 603 € seit 2026 sind 208,90 € anrechnungsfrei, 394,10 € werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Darf ich als Schüler, Azubi oder Student mehr vom Minijob behalten?

Ja. Bis zum 25. Geburtstag bleiben bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium bis zu 603 € (556 € in 2025) monatlich vollständig anrechnungsfrei.

Wie wird der Bürgergeld-Freibetrag beim Minijob berechnet?

Unser Freibetragsrechner auf der Seite zeigt dir genau, wie viel vom Minijob beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt.

Muss ich einen Minijob beim Jobcenter melden?

Ja. Jeder Minijob muss vor Beginn gemeldet werden – unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was gilt beim Bürgergeld, wenn ich mehrere Minijobs habe und die Grenze von 603 € überschreite?

Die Einkünfte werden zusammengezählt. Überschreitest du 603 €, gilt das nicht mehr als Minijob, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigung (Midi-Job).

Wird Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus einem Minijob werden beim Bürgergeld voll als Einkommen angerechnet – und zwar im Monat der Auszahlung.