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Schonvermögen 2026: Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld

Du musst nicht deine gesamten Ersparnisse aufbrauchen, bevor du Bürgergeld beantragst – ein Teil bleibt anrechnungsfrei. Dieses sogenannte Schonvermögen ist der Teil deines Vermögens, der nicht angerechnet wird und den du behalten darfst. Wie hoch der Freibetrag ist, welches Vermögen angerechnet wird und welches nicht – das erfährst du hier.

Das Wichtigste in Kürze
  • 40.000 € für den Antragsteller im 1. Jahr, danach 15.000 €.
  • 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
  • Auto bis 15.000 € pro erwerbsfähiges Mitglied anrechnungsfrei.
  • Wohneigentum bleibt in angemessener Größe anrechnungsfrei
  • Gut zu wissen: Alle Freibeträge der Bedarfsgemeinschaft werden zusammengerechnet. Maßgeblich ist der Wert am Tag der Antragstellung.

Vermögensgrenze beim Bürgergeld – was gilt konkret?

Die Vermögensgrenze beim Bürgergeld ist nicht für alle gleich – sie hängt davon ab, wie lange du bereits Leistungen beziehst und wie viele Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft leben.

Im ersten Jahr (Karenzzeit): Im ersten Jahr gilt ein höherer Freibetrag. Liegt das Vermögen unter 40.000 € (Antragsteller) plus 15.000 € je weiterer Person, gilt es als „nicht erheblich“ und wird nicht angerechnet.

Ab dem zweiten Jahr: Ab dem zweiten Jahr des Bürgergeld-Bezugs sinkt der Vermögensfreibetrag auf 15.000 € je Person in der Bedarfsgemeinschaft. Vermögen darüber muss eingesetzt werden.

Rechenbeispiel: Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) darf nach der Karenzzeit insgesamt 60.000 € an Erspartem behalten – plus angemessenes Wohneigentum und je ein Auto pro erwerbsfähigem Mitglied.

Freibeträge sind innerhalb der Familie übertragbar

Die Vermögensfreibeträge innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind übertragbar. Das bedeutet: Wenn ein Mitglied seinen Freibetrag nicht voll ausschöpft – zum Beispiel ein Kind oder ein Partner –, kann dieser Restbetrag auf andere Mitglieder der Gemeinschaft angerechnet werden. Das Schonvermögen wird also immer als Gesamtsumme aller Mitglieder betrachtet.

Was zählt zum Vermögen beim Bürgergeld?

Angerechnet wird grundsätzlich alles, was du zu Geld machen kannst – egal ob im In- oder Ausland. Dazu zählen u.a.:

  • Bargeld und Kontoguthaben
  • Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten
  • Wertpapiere, Aktien, ETFs und Fondsanteile
  • Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.)
  • Bausparverträge
  • Kapitallebensversicherungen
  • Nicht selbst genutzte Immobilien und Grundstücke

Vermögenswerte, über die du rechtlich nicht frei verfügen kannst – zum Beispiel verpfändetes Vermögen – werden nicht angerechnet.

Eine Erbschaft wird beim Bürgergeld immer als Vermögen gewertet – egal wann sie zufließt. Es gilt der reguläre Vermögensfreibetrag. Eine Erbschaft musst du dem Jobcenter unverzüglich melden.

Was zählt nicht zum Vermögen beim Bürgergeld?

Nicht alles was du besitzt, zählt beim Bürgergeld als Vermögen. Das bleibt anrechnungsfrei:

Angemessener Hausrat

Möbel, Elektrogeräte und normale Haushaltsgegenstände werden nicht angerechnet, solange sie im üblichen Rahmen liegen. Maßstab ist dabei der Lebensstandard während des Bürgergeld-Bezugs – nicht der vor dem Leistungsbezug. Teure Kunstgegenstände, hochwertige Sammlungen oder Luxusmöbel können hingegen als Vermögen gewertet werden.

Selbstgenutztes Wohneigentum

Dein selbst bewohntes Eigenheim oder deine Eigentumswohnung bleibt anrechnungsfrei, solange die Wohnfläche angemessen ist:

Personen im HaushaltWohnungHaus
1–4 Personenbis 130 m²bis 140 m²
jede weitere Person+20 m²+20 m²
Wohneigentum mit Bürgergeld: Wie groß darf Haus oder Wohnung sein?

Diese Werte sind Richtwerte, keine festen Grenzen. Das Jobcenter prüft immer den Einzelfall – Familiensituation, Behinderung oder die voraussichtliche Dauer des Leistungsbezugs spielen dabei eine Rolle.

Stellt das Jobcenter fest, dass dein Wohneigentum zu groß ist, kann es eine teilweise Verwertung verlangen – zum Beispiel die Abtrennung und den Verkauf eines Grundstücksteils oder eine teilweise Vermietung. Ein vollständiger Verkauf wird nur in Ausnahmefällen gefordert.

BSG: Haus für Bürgergeld zu groß – Familie muss Wohneigentum verkaufen

Auto und Motorrad

Du darfst ein Auto oder Motorrad bis 15.000 € Marktwert behalten. Lebst du mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt das für jedes erwerbsfähige Mitglied ab 15 Jahren. Im Einzelfall – etwa bei Behinderung oder besonderem Fahrbedarf – kann auch ein höherer Wert angemessen sein.

Gegenstände für Ausbildung und Arbeit

Werkzeug, Arbeitsgeräte und alles, was du für deinen Job oder deine Ausbildung brauchst, wird nicht als Vermögen angerechnet.

Altersvorsorge beim Bürgergeld – was ist anrechnungsfrei?

Auch private Altersvorsorge bleibt beim Bürgergeld unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei – das gilt für Riester, Rürup und auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Riester- und Rürup-Rente

Riester- und Rürup-Verträge sind beim Bürgergeld vollständig geschützt – Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und Erträge werden vom Jobcenter nicht angerechnet. Voraussetzung: Der Vertrag ist nach § 5 AltZertG zertifiziert und kann nicht vor dem Rentenalter aufgelöst werden. Das gilt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Vertrag – auch für Kinder.

Einmal im Jahr musst du dem Jobcenter eine Bescheinigung deines Anbieters vorlegen, die den Vertragsstatus bestätigt. Löst du den Vertrag vorzeitig auf, entfällt der Schutz – der angesparte Betrag wird dann als normales Vermögen angerechnet.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Auch eine betriebliche Altersvorsorge kann beim Bürgergeld geschützt sein – allerdings nur, wenn eine vorzeitige Auszahlung vertraglich ausgeschlossen ist. Ist das nicht der Fall, wertet das Jobcenter den Rückkaufswert als anrechenbares Vermögen.

Vermögen vor dem Bürgergeld-Antrag beiseite schaffen – keine gute Idee

Dein Geld gehört dir – du kannst damit machen, was du willst. Was das Jobcenter aber prüft: ob Vermögen kurz vor dem Antrag gezielt verschoben, verschenkt oder abgehoben wurde, um überhaupt erst Anspruch auf Bürgergeld zu bekommen. Wer das macht, riskiert eine Ablehnung und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Sozialbetrugs (§ 263 StGB).

Besondere Härte: Wenn du Vermögen nicht verwerten kannst

In Ausnahmefällen kann das Jobcenter auf die Verwertung verzichten – wenn sie unmöglich ist, eine unzumutbare Härte bedeuten würde oder unwirtschaftlich ist. Typische Beispiele:

  • Eine Immobilie lässt sich zum marktüblichen Preis nicht verkaufen
  • Dein Auto ist mehr als 15.000 € wert, du brauchst es aber nachweislich wegen einer Behinderung oder Pflegesituation.
  • Ein Festgeld ist noch gebunden und lässt sich nicht vorzeitig auflösen

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht – das Jobcenter entscheidet immer im Einzelfall.

Häufige Fragen zum Schonvermögen

Muss ich meine Ersparnisse vor dem Bürgergeld-Antrag aufbrauchen?

Nein, solange dein Vermögen unter den Freibeträgen liegt, bleibt es unangetastet. Maßgeblich ist immer der Wert am Tag der Antragstellung. Nur Beträge, die darüber hinausgehen, musst du für deinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor du Leistungen erhältst.

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?

Im ersten Jahr (Karenzzeit) darfst du als Antragsteller 40.000 € behalten, für jede weitere Person in deiner Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 € hinzu. Nach Ablauf des ersten Jahres sinkt dieser Freibetrag für jede Person einheitlich auf 15.000 €. Wichtig: Alle Freibeträge – also auch die von Kindern und Partnern – werden zusammengerechnet und sind untereinander übertragbar.

Darf ich beim Bürgergeld mein Auto behalten?

Ja – du darfst ein Auto bis 15.000 € Marktwert behalten. Lebst du mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt das für jedes erwerbsfähige Mitglied ab 15 Jahren. Bei Behinderung oder besonderem Fahrbedarf kann das Jobcenter auch einen höheren Wert akzeptieren.

Muss ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen, wenn ich Bürgergeld beantrage?

In der Regel nicht. Dein selbst bewohntes Wohneigentum bleibt anrechnungsfrei, solange die Fläche angemessen ist. Als Richtwert gelten für vier Personen bis zu 140 m² (Haus) bzw. 130 m² (Wohnung), plus 20 m² für jede weitere Person. Ein Verkauf wird nur in Ausnahmefällen gefordert, meist prüft das Jobcenter vorab eine Teilvermietung oder Verwertung.

Werden ETFs, Aktien und Kryptowährungen beim Bürgergeld angerechnet?

Ja, grundsätzlich zählt alles zum Vermögen, was du zu Geld machen kannst. Dazu gehören neben Bargeld ausdrücklich auch Wertpapiere, Aktien, ETF-Anteile sowie Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum.

Darf ich mein Schonvermögen ausgeben?

Ja. Das Schonvermögen ist dein privater Puffer, über den du jederzeit frei verfügen kannst. Ob du davon eine neue Waschmaschine kaufst, einen Urlaub bezahlst oder es für den täglichen Lebensunterhalt nutzt, ist allein deine Entscheidung. Du musst dem Jobcenter keine Rechenschaft darüber ablegen.

Reform 2026: Grundsicherungsgeld verschärft Vermögensregeln

Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes zum 1. Juli 2026 ändern sich die Vermögensregeln grundlegend.

Karenzzeit entfällt ersatzlos

Der bisherige Schutz im ersten Jahr – bis zu 40.000 € für den Antragsteller plus 15.000 € je weiterer Person – wird mit der „Neuen Grundsicherung“ abgeschafft. Vermögen wird ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs geprüft und angerechnet.

Neue Freibeträge – altersabhängig

Statt eines einheitlichen Freibetrags gelten ab Juli 2026 altersabhängige Beträge je Person in der Bedarfsgemeinschaft:

AlterFreibetrag
bis 30 Jahre5.000 €
ab dem 31. Lebensjahr10.000 €
ab dem 41. Lebensjahr12.500 €
ab dem 51. Lebensjahr20.000 €
Schonvermögen beim Grundsicherungsgeld 2026

Wer ist besonders betroffen?

Die Verschärfung trifft vor allem Menschen, die neu in die Grundsicherung rutschen – etwa durch Jobverlust, Krankheit oder das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Wer bis dahin gearbeitet und gespart hat, muss künftig deutlich tiefer in die eigenen Ersparnisse greifen, bevor überhaupt ein Anspruch auf Leistungen entsteht.

Die bisherige Karenzzeit war bewusst als Puffer gedacht: Sie sollte verhindern, dass Menschen, die unverschuldet in Not geraten, sofort ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen müssen. Mit dem Wegfall dieses Puffers und den deutlich niedrigeren Freibeträgen steigt der finanzielle Druck auf Neu-Antragsteller erheblich.

Beispiel: Wer mit 45 Jahren seinen Job verliert, bezieht zunächst Arbeitslosengeld I. Läuft der ALG-Anspruch aus und sind noch 20.000 € auf dem Konto, muss ab Juli 2026 zunächst 7.500 € aufgebraucht werden, bevor Bürgergeld bewilligt wird. Nach den bisherigen Regeln wären im ersten Jahr 40.000 € Ersparnisse vollständig geschützt gewesen – ab dem zweiten Jahr immerhin noch 15.000 €.