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Bürgergeld Rechner 2026 – Höhe der Leistungen berechnen

Ermittle mit dem Bürgergeld Rechner anonym und ohne Registrierung deinen voraussichtlichen Anspruch für 2026. Der Rechner nutzt die aktuellen amtlichen Werte und berücksichtigt neben dem Regelbedarf auch mögliche Mehrbedarfe sowie Freibeträge bei einem Zuverdienst.

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner

Welche Regelbedarfe legt der Rechner zugrunde?

Der Rechner nutzt die amtlichen Bürgergeld-Regelbedarfsstufen 1 bis 6 nach § 20 SGB II für 2026. Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft wird dabei automatisch der passende Betrag angesetzt.

Werden Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende) berücksichtigt?

Ja, der Bürgergeld Rechner berechnet Mehrbedarfe nach § 21 SGB II automatisch mit ein. Das betrifft unter anderem Zuschüsse für Alleinerziehende, Schwangere oder die dezentrale Warmwasserbereitung.

Wie werden Miete und Heizkosten (KdU) berechnet?

Die von dir eingegebenen Wohnkosten (Miete und Heizkosten) fließen gemäß § 22 SGB II in die Berechnung ein. Bitte beachte: Eine Prüfung der regionalen Angemessenheit findet im Rechner nicht statt – das Jobcenter kann die Kosten bei Überschreitung der Obergrenzen kürzen.

Wie berechnet der Rechner die Freibeträge auf Einkommen?

Das Einkommen wird nach den aktuellen Regeln des § 11b SGB II bereinigt. Der Rechner zieht die gesetzlichen Freibeträge bei einem möglichen Zuverdienst automatisch ab – beim Minijob bleiben so beispielsweise bis zu 208,90 € im Monat anrechnungsfrei. Angezeigt wird am Ende nur das tatsächlich anrechenbare Einkommen, das deinen Bedarf mindert.

Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Ja, beide Leistungen zählen gemäß § 11 SGB II als Einkommen des Kindes und mindern dessen individuellen Bedarf. Das Kindergeld berücksichtigt der Rechner automatisch. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss musst du hingegen manuell eintragen.

Gilt der Rechner auch für das neue Grundsicherungsgeld ab Juli 2026?

Ja. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Da sich an den gesetzlichen Berechnungsformeln und den Regelsätzen (z. B. 563 € für Alleinstehende) durch die Namensänderung nichts ändert, ist dieser Rechner vollständig aktuell. Du kannst deine Daten wie gewohnt eingeben – das berechnete Ergebnis gilt unverändert für das Bürgergeld und das neue Grundsicherungsgeld.

Warum ist das Rechner-Ergebnis nicht verbindlich?

Das Ergebnis dient der Orientierung und zeigt deinen voraussichtlichen Anspruch. Da Sonderfälle (einmalige Bedarfe, Krankenkosten) oder regionale Mietobergrenzen variieren können, entscheidet letztlich immer das zuständige Jobcenter verbindlich über die Höhe deines Anspruchs.

Beispielrechnung Bürgergeld 2026

Ein Paar lebt mit einem 18-jährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Ein Partner arbeitet, der andere hat kein Einkommen. Das Kind lebt im Haushalt der Eltern, ist kindergeldberechtigt und erhält eine Ausbildungsvergütung. Die monatlichen Wohn- und Heizkosten betragen 900 Euro.

PositionBetragSumme
Regelbedarf Antragsteller506 €
Regelbedarf Partner506 €
Regelbedarf Kind, 18 Jahre im Haushalt der Eltern451 €
Wohn- und Heizkosten900 €
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft2.363 €
Bruttoeinkommen Antragsteller aus Arbeit/ Erwerbstätigkeit1.200 €
Nettoeinkommen Antragsteller aus Arbeit/ Erwerbstätigkeit950 €
abzüglich Erwerbstätigenfreibetrag Antragsteller– 348 €
anrechenbares Einkommen Antragsteller– 602 €
Brutto-Ausbildungsvergütung des Kindes1.000 €
Netto-Ausbildungsvergütung des Kindes800 €
abzüglich Freibetrag für unter 25-Jährige in Ausbildung– 747 €
anrechenbares Einkommen des Kindes aus Ausbildung53 €
Kindergeld als Einkommen des Kindes259 €
anrechenbares Einkommen Kind– 312 €
voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch1.449 €
Beispiel: Bürgergeld-Berechnung für eine Familie 2026

Das Berechnungsbeispiel zeigt, dass der Bürgergeld Rechner nicht nur Regelbedarf und Wohnkosten addiert. Er berücksichtigt auch Brutto- und Nettoeinkommen, Erwerbstätigenfreibeträge, Kindergeld und den erhöhten Grundabsetzbetrag für unter 25-Jährige in Ausbildung. Im Einzelfall können weitere Faktoren wie BAB, BAföG, Unterhalt, nicht angemessene Wohnkosten oder besondere Mehrbedarfe das Ergebnis verändern.

Neue Grundsicherung: Grundsicherungsgeld ab Juli 2026

So wird die Bürgergeld-Höhe berechnet

Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich aus folgenden Bausteinen zusammensetzt:

  • Regelbedarf (pauschal pro Person)
  • Mehrbedarf (pauschal pro Person)
  • Wohnkosten (tatsächliche Kosten)

Vorhandenes Einkommen wird – nach Abzug der geltenden Zuverdienst-Freibeträge – vom Gesamtbedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das, was das Jobcenter monatlich auszahlt.

Regelbedarf

Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend seiner Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt er 563 Euro.

Welche Ausgaben der Regelbedarf im Einzelnen abdeckt, kannst du detailliert unter Bürgergeld Regelsatz nachlesen. Für 2026 gelten – inzwischen seit 2024 unverändert – folgende Pauschalen:

RegelbedarfsstufePersonengruppeRegelbedarf 2026
Regelbedarfsstufe 1Alleinstehende Erwachsene563 €
Regelbedarfsstufe 2Partner / Ehepartner / Lebenspartner506 €
Regelbedarfsstufe 3Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern451 €
Regelbedarfsstufe 4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
Regelbedarfsstufe 5Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
Regelbedarfsstufe 6Kinder bis 5 Jahre357 €
Regelbedarfe beim Bürgergeld / Grundsicherungsgeld 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind die Regelsätze unverändert geblieben. Änderungen haben sich lediglich durch die Kindergelderhöhung um 4 Euro ergeben. Da das Kindergeld beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes berücksichtigt wird, mindert es den Bürgergeld-Anspruch des Kindes entsprechend. Für viele Bedarfsgemeinschaften führt die Kindergelderhöhung deshalb rechnerisch zu keinem höheren Auszahlungsbetrag.

Mehrbedarfe

Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Mehrbedarfe vor – pauschale Aufschläge für bestimmte Lebensumstände, die sich am Regelbedarf orientieren:

Wohnkosten

Kosten der Unterkunft (KdU) werden grundsätzlich nicht pauschal gezahlt, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen – sofern sie angemessen sind. Der Bürgergeld Rechner übernimmt die von dir eingetragenen Kosten ohne eigene Bewertung. Ob deine Wohnung die örtlichen Mietobergrenze einhält, prüft dein zuständiges Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen findest du im Überblick zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.

Durchschnittliche Bürgergeld-Höhe

Wie hoch das Bürgergeld in der Praxis ausfällt, zeigen die monatlich veröffentlichten Auszahlungsbeträge der Jobcenter. Die aktuellsten Werte (Datenbasis Januar 2026) inklusive Wohnkosten:

Wichtig: Da Wohnkosten, Mehrbedarfe und Einkommen einzelfallabhängig variieren, wird jede Bedarfsgemeinschaft individuell berechnet. Diese Durchschnittswerte dienen daher nur als erste Orientierung.

Quellen & Rechtliche Grundlagen