Ermittle mit dem Bürgergeld Rechner anonym und ohne Registrierung deinen voraussichtlichen Anspruch für 2026. Der Rechner nutzt die aktuellen amtlichen Werte und berücksichtigt neben dem Regelbedarf auch mögliche Mehrbedarfe sowie Freibeträge bei einem Zuverdienst.
Beispielrechnung Bürgergeld 2026
Ein Paar lebt mit einem 18-jährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Ein Partner arbeitet, der andere hat kein Einkommen. Das Kind lebt im Haushalt der Eltern, ist kindergeldberechtigt und erhält eine Ausbildungsvergütung. Die monatlichen Wohn- und Heizkosten betragen 900 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf Antragsteller | 506 € |
| Regelbedarf Partner | 506 € |
| Regelbedarf Kind, 18 Jahre im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Wohn- und Heizkosten | 900 € |
| Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft | 2.363 € |
| Bruttoeinkommen Antragsteller aus Arbeit/ Erwerbstätigkeit | 1.200 € |
| Nettoeinkommen Antragsteller aus Arbeit/ Erwerbstätigkeit | 950 € |
| abzüglich Erwerbstätigenfreibetrag Antragsteller | -348 € |
| anrechenbares Einkommen Antragsteller | 602 € |
| Brutto-Ausbildungsvergütung des Kindes | 1.000 € |
| Netto-Ausbildungsvergütung des Kindes | 800 € |
| abzüglich Freibetrag für unter 25-Jährige in Ausbildung | -747 € |
| anrechenbares Einkommen des Kindes aus Ausbildung | 53 € |
| Kindergeld als Einkommen des Kindes | 259 € |
| anrechenbares Einkommen gesamt | 914 € |
| voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch | 1.449 € |
Die Beispielrechnung zeigt, dass der Rechner nicht nur Regelbedarf und Wohnkosten addiert. Er berücksichtigt auch Brutto- und Nettoeinkommen, Erwerbstätigenfreibeträge, Kindergeld und den erhöhten Grundabsetzbetrag für unter 25-Jährige in Ausbildung. Im Einzelfall können weitere Faktoren wie BAB, BAföG, Unterhalt, nicht angemessene Wohnkosten oder besondere Mehrbedarfe das Ergebnis verändern.
So wird die Bürgergeld-Höhe berechnet
Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich aus folgenden Bausteinen zusammensetzt:
- Regelbedarf (pauschal pro Person)
- Mehrbedarf (pauschal pro Person)
- Wohnkosten (tatsächliche Kosten)
Vorhandenes Einkommen wird – nach Abzug der geltenden Zuverdienst-Freibeträge – vom Gesamtbedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das, was das Jobcenter monatlich auszahlt.
Regelbedarf
Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend seiner Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt er 563 Euro.
Welche Ausgaben der Regelbedarf im Einzelnen abdeckt, kannst du detailliert unter Bürgergeld Regelsatz nachlesen. Für 2026 gelten – inzwischen seit 2024 unverändert – folgende Pauschalen:
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende Erwachsene | 563 € |
| Regelbedarfsstufe 2 | Partner / Ehepartner / Lebenspartner | 506 € |
| Regelbedarfsstufe 3 | Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Regelbedarfsstufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Regelbedarfsstufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Regelbedarfsstufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind die Regelsätze unverändert geblieben. Änderungen haben sich lediglich durch die Kindergelderhöhung um 4 Euro ergeben. Da das Kindergeld beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes berücksichtigt wird, mindert es den Bürgergeld-Anspruch des Kindes entsprechend. Für viele Bedarfsgemeinschaften führt die Kindergelderhöhung deshalb rechnerisch zu keinem höheren Auszahlungsbetrag.
Mehrbedarfe
Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Mehrbedarfe vor – pauschale Aufschläge für bestimmte Lebensumstände, die sich am Regelbedarf orientieren:
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für Warmwasser
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Wohnkosten
Kosten der Unterkunft (KdU) werden grundsätzlich nicht pauschal gezahlt, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen – sofern sie angemessen sind. Der Bürgergeld Rechner übernimmt die von dir eingetragenen Kosten ohne eigene Bewertung. Ob deine Wohnung die örtlichen Mietobergrenze einhält, prüft dein zuständiges Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen findest du im Überblick zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.
Durchschnittliche Bürgergeld-Höhe
Wie hoch das Bürgergeld in der Praxis ausfällt, zeigen die monatlich veröffentlichten Auszahlungsbeträge der Jobcenter. Die aktuellsten Werte (Datenbasis Januar 2026) inklusive Wohnkosten:
- Alleinstehende: 1.076 €
- Alleinerziehende: 1.524 €
- Paare ohne Kinder: 1.489 €
- Familien mit Kindern: 2.287 €
Wichtig: Da Wohnkosten, Mehrbedarfe und Einkommen einzelfallabhängig variieren, wird jede Bedarfsgemeinschaft individuell berechnet. Diese Durchschnittswerte dienen daher nur als erste Orientierung.
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner
Welche Regelbedarfe legt der Rechner zugrunde?
Der Rechner nutzt die amtlichen Bürgergeld-Regelbedarfsstufen 1 bis 6 nach § 20 SGB II für 2026. Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft wird dabei automatisch der passende Betrag angesetzt.
Werden Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende) berücksichtigt?
Ja, der Bürgergeld Rechner berechnet Mehrbedarfe nach § 21 SGB II automatisch mit ein. Das betrifft unter anderem Zuschüsse für Alleinerziehende, Schwangere oder die dezentrale Warmwasserbereitung.
Wie werden Miete und Heizkosten (KdU) berechnet?
Die von dir eingegebenen Wohnkosten (Miete und Heizkosten) fließen gemäß § 22 SGB II in die Berechnung ein. Bitte beachte: Eine Prüfung der regionalen Angemessenheit findet im Rechner nicht statt – das Jobcenter kann die Kosten bei Überschreitung der Obergrenzen kürzen.
Wie berechnet der Rechner die Freibeträge auf Einkommen?
Das Einkommen wird nach den aktuellen Regeln des § 11b SGB II bereinigt. Der Rechner zieht die gesetzlichen Freibeträge bei einem möglichen Zuverdienst automatisch ab – beim Minijob bleiben so beispielsweise bis zu 208,90 € im Monat anrechnungsfrei. Angezeigt wird am Ende nur das tatsächlich anrechenbare Einkommen, das deinen Bedarf mindert.
Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?
Ja, beide Leistungen zählen gemäß § 11 SGB II als Einkommen des Kindes und mindern dessen individuellen Bedarf. Das Kindergeld berücksichtigt der Rechner automatisch. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss musst du hingegen manuell eintragen.
Warum ist das Rechner-Ergebnis nicht verbindlich?
Das Ergebnis dient der Orientierung und zeigt deinen voraussichtlichen Anspruch. Da Sonderfälle (einmalige Bedarfe, Krankenkosten) oder regionale Mietobergrenzen variieren können, entscheidet letztlich immer das zuständige Jobcenter verbindlich über die Höhe deines Bürgergeld-Anspruchs.
Quellen & Rechtliche Grundlagen
- Regelbedarfe: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV 2025)
- BMAS: Methodik der Regelbedarfsermittlung
- SGB II: § 20 (Regelbedarf), § 21 (Mehrbedarfe), § 22 (KdU), §§ 11–11b (Einkommen / Freibeträge)
