Mit dem Bürgergeld Rechner können Sie das seit 2023 geltende Bürgergeld direkt online berechnen. Der Regelsatz 2023 in Höhe von 502 EUR (563 EUR ab 01.01.2024) in der Regelbedarfsstufe 1 für eine alleinstehende Person ist dabei maßgeblich für die Berechnung der gesamten Bürgergeld Leistungen.
Änderungen beim Bürgergeld seit 01.07.2023
Seit dem 01.01.2023 gelten zahlreiche neue Änderungen beim Bürgergeld Zuverdienst. So wurden die Freibeträge ab einem Einkommen von 520 Euro erhöht.
Bitte beachten: Zwar wurde das Bürgergeld-Gesetz zum 01.01.2023 eingeführt, jedoch greifen einige Teile des Gesetzes erst seit dem 01.07.2023. Darunter auch die Anhebung der Einkommens-Freibeträge, Schülerjobs und Ferienjobs. Ebenso bleibt seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld von der Anrechnung befreit. Siehe auch Artikel unter Bürgergeld-Fahrplan – das ändert sich ab 1. Juli 2023
Rechner fragt Vermögen nicht ab
Unser Bürgergeld Rechner fragt das Vermögen nicht ab. Ein Grund ist, dass durch die Einführung des Bürgergeldes zum 2023 zunächst in der Karenzzeit von zwölf Monaten das eigene Vermögen (Barvermögen etc.) bis zu einem Betrag von 40.000 Euro für den Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft sowie 15.000 Euro je weitere Person unschädlich für den Bürgergeld Anspruch sind, da es als nicht erheblich gilt.
Über die Karenzzeit hinaus gilt ein pauschaler Freibetrag auf das Schonvermögen von 15.000 Euro je Person der Bedarfsgemeinschaft, der auch untereinander übertragen werden kann, wenn ein Mitglied der BG diesen nicht voll ausschöpft. Vermögen wird in der Form angerechnet, als dass der den Freibetrag übersteigende Betrag mit einem Zwölftel auf die monatlichen Bürgergeld Leistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.
Zudem bleiben weiterhin Vermögen zur Altersvorsorge sowie zu Wohnzwecken selbstgenutzte Immobilien anrechnungsfrei.