Mit dem folgenden Bürgergeld Rechner können Sie das ab 01.01.2023 geltende Bürgergeld – welches das bisher geltende Hartz IV ersetzt – direkt online berechnen. Der ab 2023 geltende Regelsatz von 502 in der Regelbedarfsstufe 1 für eine alleinstehende Person wird bereits im Rechner umgesetzt, der maßgeblich für die Berechnung der gesamten Bürgergeld Leistungen in 2023 ist.
Änderungen beim Bürgergeld ab 01.07.2023
Bitte beachten: Zwar wurde das Bürgergeld-Gesetz zum 01.01.2023 eingeführt, jedoch greifen einige Teile des Gesetzes erst zum 01.07.2023. Darunter auch die Anhebung der Einkommens-Freibeträge, Schülerjobs und Ferienjobs. Ebenso bleibt ab Juli 2023 das Mutterschaftsgeld von der Anrechnung befreit. Siehe auch Artikel unter Bürgergeld-Fahrplan – das ändert sich zum 1. Juli 2023
Gleichzeitig bleiben noch die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ sowie „Sozialgeld“ bis zum Ablauf des 30.06.2023 im Sprachgebrauch der Behörden.
Die entsprechenden Änderungen werden wir zeitnah mit der Einführung des Gesetzes zum in den Rechner einpflegen.
Rechner fragt Vermögen nicht ab
Unser Rechner fragt das Vermögen nicht ab. Ein Grund ist, dass durch die Einführung des Bürgergeldes ab 2023 zunächst in der Karenzzeit von zwölf Monaten das eigene Vermögen (Barvermögen etc.) bis zu einem Betrag von 40.000 Euro für den Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft sowie 15.000 Euro je weitere Person unschädlich für den Bürgergeld Anspruch sind, da es als nicht erheblich gilt.
Über die Karenzzeit hinaus gilt ein pauschaler Freibetrag auf das Schonvermögen von 15.000 Euro je Person der Bedarfsgemeinschaft, der auch untereinander übertragen werden kann, wenn ein Mitglied der BG diesen nicht voll ausschöpft. Vermögen wird in der Form angerechnet, als dass der den Freibetrag übersteigende Betrag mit einem Zwölftel auf die monatlichen Bürgergeld Leistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.
Zudem bleiben weiterhin Vermögen zur Altersvorsorge sowie zu Wohnzwecken selbstgenutzte Immobilien anrechnungsfrei.