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Mehrbedarf bei Schwangerschaft – Bürgergeld Zuschuss

Schwangere Frau beim Arzt

Werdenden Müttern entstehen speziell durch die Schwangerschaft nicht selten zusätzliche Kosten, sei es durch Fahrten zum Arzt, Ernährung, Kleidung oder eine besondere Körperpflege. Einen solchen Bedarf berücksichtigt der Bürgergeld Regelsatz jedoch nicht. Um die finanzielle Belastung etwas aufzufangen, sieht Bürgergeld deshalb einen Mehrbedarf für Schwangere vor – einen monatlichen Zuschuss zusätzlich zum Regelbedarf.

Das Wichtigste vorab

  • Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft beträgt 17% des maßgeblichen Regelsatzes
  • Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum regulären Bürgergeld ausgezahlt
  • Der Anspruch entsteht mit Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche
  • Der Mehrbedarf muss aktiv beim Jobcenter beantragt werden

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schwangere?

Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft beträgt 17% des maßgeblichen Regelsatzes der Schwangeren (§ 21 Absatz 2 SGB II). Je nach Alter und Bedarfsgemeinschaft ergibt sich nachfolgender, monatlicher Bürgergeld Zuschuss:

Regelsatzdavon 17%
Schwangere alleinstehend563 €95,71 €
Schwangere in Partnerschaft lebend506 €86,02 €
Schwangere u25, im Haushalt der Eltern451 €76,67 €
Schwangere im alter von 14 bis 17 Jahren471 €80,07 €
Tabelle: Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Ab wann Mehrbedarf bei Schwangerschaft bewilligt?

Mit Beginn der 13. Schwangerschaftswoche entsteht der Anspruch auf den Mehrbedarf für Schwangere, welcher bei verspätetrer Beantragung auch rückwirkend taggenau bewilligt und ausgezahlt wird. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind geboren wird. Bedeutet, für den Monat, in den der Entbindungstermin fällt, wird auch letztmalig der Bürgergeld Mehrbedarf für Schwangere gezahlt.

Ab dem Monat, der auf den Monat der Entbindung folgt, hat das neugeborene Kind hat einen eigenen Anspruch auf den Regelbedarf in Höhe von aktuell 357 Euro.

Mehrbedarf bei Schwangerschaft beantragen

Der Bürgergeld Mehrbedarf für Schwangere wird nicht automatisch bewilligt sondern muss aktiv beim Jobcenter beantragt werden. Ein gesondertes Formular ist für den Antrag nicht vorgesehen, ein formloses Schreiben genügt. Als Nachweis der Schwangerschaft sind dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung mit dem Entbindungstermin oder ein Auszug aus dem Mutterpass (Kopie der Seite mit Namen und Geburtstermin) beizufügen.

Muster Antrag Vordruck als Download

Wie ein Antrag für Mehrbedarf bei Schwangerschaft aussehen kann, können Sie der nachfolgenden Muster Vorlage entnehmen:

Zusätzlich Erstausstattung beantragen

Zusätzlich können Schwangere den Sonderbedarf zur Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragen (§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Mit dieser Hilfe, die ebenfalls nur auf Antrag (ca. 2-3 Monate vor dem Entbindungstermin) gewährt wird, erhalten Schwangere Leistungen zur Erstausstattung beispielsweise für Umstandskleidung, Wickelmöbel, spezielle Unterwäsche, Windeln, Hygieneartikel etc.

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Titelbild: wavebreakmedia / shutterstock.com