Zum Inhalt springen

Bürgergeld: Strom Mehrbedarf für Warmwasser beantragen

Heißes Wasser aus der Dusche - Mehrbedarf Strom

Strom ist grundsätzlich aus dem Bürgergeld Regelsatz zu bezahlen. Zusätzlich haben Hilfebedürftige aber einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Strom, wenn das Warmwasser im Haus nicht über die Zentralheizung erwärmt wird sondern dezentral in der Wohnung über einen Durchlauferhitzer, Boiler, Gastherme. Viele Bedürftige kennen diesen Mehrbedarf jedoch nicht und ein falsch gesetztes Kreuz in der Anlage KDU zum Bürgergeld Antrag kann über viel Geld entscheiden.

Auszug KDU zu Warmwasser Kosten

In der Anlage KDU zum Bürgergeld Antrag wird auf Seite 2 unter Punkt 3. abgefragt, wie das Warmwasser in der Wohnung erzeugt wird. Verfügt man nun über eine dezentrale Warmwasseraufbereitung, muss hier zwingend das Kreuz gesetzt werden, damit der Mehrbedarf auch gewährt wird. Zusätzlich wird in diesem Fall eine Bescheinigung des Vermieters verlangt.

CSU und FDP: Bürgergeld Erhöhung 2024 soll gestoppt werden

Hintergrund ist, dass das Warmwasser zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehört und vom Jobcenter als Bedarf erbracht werden muss. Würde das Warmwasser regulär über die Zentralheizung erwärmt, würden diese Kosten mit der Nebenkostenvorauszahlung beglichen. Um hier eine Benachteiligung von Hilfebedürftigen mit dezentraler Warmwassererwärmung zu vermeiden, wird daher ein zusätzlicher Mehrbedarf gewährt.

Höhe des Mehrbedarfs

Der Mehrbedarf wird als Pauschale je Person in der Bedarfsgemeinschaft gezahlt und ist im § 21 Abs. 7 SGB II geregelt. Er eichtet sich nach der maßgeblichen Regelbedarfsstufe und beträgt:

für Wen?RegelbedarfProzentsatzPauschale
Volljährige/ Alleinstehende563 €2,3 %12,95 €
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft506 €2,3 %11,64 €
Volljährige unter 25 Jahren451 €2,3 %10,37 €
Kinder 15 – 18 Jahre471 €1,4 %6,59 €
Kinder 7 – 14 Jahre390 €1,2 %4,68 €
Kinder 0 – 6 Jahre357 €0,8 %2,86 €

Ein alleinlebender Single hat demnach einen Anspruch in Höhe von zusätzlichen 11,55 Euro für den Strom für bspw. ein Durchlauferhitzer, Boiler oder Gastherme, die zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt werden.

Ein Ehepaar mit einem dreijährigen Kind würde 23,28 Euro zusätzlich erhalten.

Höherer Mehrbedarf bei Nachweis mit Stromzähler

Wie auch der Bedarf im Regelsatz für Haushaltsstrom – siehe unter Bürgergeld: So wenig zahlt das Jobcenter für Strom – ist auch der Mehrbedarf sehr knapp bis sogar unterdeckend kalkuliert. Höhere Kosten kann man allerdings nur vom Jobcenter erstattet bekommen, wenn man diese mit einem separaten Stromzähler nachweist. Verbrauchsschätzungen wird und muss das Jobcenter (Rechtsstand Dezember 2023) nicht akzeptieren. Allerdings muss das Jobcenter keinen separaten Stromzähler bezahlen.

Bewilligungsbescheid überprüfen

Der Mehrbedarf für Warmwasser hat zwei Fehlerquellen. Einerseits könnten Hilfebedürftige diesen einfach aus Unwissenheit nicht beantragt haben und andererseits kann auch dem Jobcenter ein Fehler unterlaufen, so dass dieser bei der Bewilligung der gesamten Bürgergeld Leistungen untergeht. Wir raten daher, den Bewilligungsbescheid umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.

Bürgergeld und Stromkosten – was zahlt das Jobcenter?

Sollten Fehler oder Unstimmigkeiten auftauchen, kann innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Bürgergeld Bescheid erhoben werden. Ist diese Frist bereits abgelaufen und man hat den Fehler erst später erkannt, kann auch noch innerhalb einer Jahresfrist der Überprüfungsantrag beim Jobcenter gestellt werden. Geht der Antrag auf Überprüfung am 04.12.2023 beim Jobcenter ein, so gilt der 01.01.2023 als Beginn der Fristrechnung, womit der Überprüfungsantrag sich auf einen Zeitraum bis zum 01.01.2022 belaufen würde.

Bild: darksoul72/ shutterstock.com