Bereitest du Warmwasser dezentral auf – also mittels Durchlauferhitzer oder Boiler in deiner Wohnung – verbrauchst du dafür automatisch mehr Strom. Diese Mehrkosten sind aber weder im Bürgergeld-Regelsatz für Haushaltsstrom noch in den Heizkosten enthalten. Deshalb hast du Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf für Warmwasser (dezentrale Warmwasserversorgung) – den das Jobcenter auf Antrag zusätzlich zum Regelbedarf zahlt.
Höhe des Mehrbedarfs
Wie hoch dein Mehrbedarf für Warmwasser ausfällt, hängt von deinem Alter und deiner Haushaltssituation ab – also davon, ob du allein lebst oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Partner und/oder Kindern. Die Pauschalen richten sich nach den Prozentsätzen aus § 21 Abs. 7 SGB II und werden auf Basis des jeweiligen Regelbedarfs berechnet (Stand 2026: 563 € für Alleinstehende):
| für Wen? | Regelbedarf | Prozentsatz | Pauschale |
|---|---|---|---|
| Volljährige/ Alleinstehende | 563 € | 2,3 % | 12,95 € |
| volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 506 € | 2,3 % | 11,64 € |
| Volljährige unter 25 Jahren | 451 € | 2,3 % | 10,37 € |
| Kinder 15 – 18 Jahre | 471 € | 1,4 % | 6,59 € |
| Kinder 7 – 14 Jahre | 390 € | 1,2 % | 4,68 € |
| Kinder 0 – 6 Jahre | 357 € | 0,8 % | 2,86 € |
Beispiel: Eltern und 2 Kinder (11 und 15 Jahre alt)
Vater: 506 Euro x 2,30% = 11,64 €
Mutter: 506 Euro x 2,30% = 11,64 €
Kind 1: 471 Euro x 1,40% = 6,59 €
Kind 2: 390 Euro x 1,20% = 4,68 €
Insgesamt hat die Familie Anspruch auf einen monatlichen Mehrbedarf für Warmwasser in Höhe von 34,55 € pauschal.
Stromnachzahlung mit Bürgergeld – hilft das Jobcenter?
Mehrbedarf deckt Stromkosten nicht
Der pauschale Mehrbedarf ist eher knapp bemessen und deckt deine tatsächlichen Kosten für die Warmwasseraufbereitung in der Regel nicht vollständig.
Beispiel: Nehmen wir an, eine Familie (4 Personen) verfügt über einen sparsamen Durchlauferhitzer mit 18 kW, der täglich im Schnitt 20 Minuten genutzt wird (5 Minuten je Person). Bei 20 Minuten Volllast und einer Wassertemperatur von 60 °C oder mehr würde sich der Verbrauch auf 6,0 kWh täglich belaufen. Da der Durchlauferhitzer eben nicht unter Volllast läuft und die Wassertemperatur auf 40 °C eingestellt wurde, rechnen wir mit einem täglichen Verbrauch von 4,0 kWh, was bei einem Strompreis von ca. 32 Cent / kWh in 2026 mit 1,28 € täglich zu Buche schlägt. Auf das Jahr hochgerechnet sind es insgesamt 1.460 kWh und ein Gesamtbetrag von 467,20 € (monatlich 38,93 €).
Den monatlichen Kosten von 38,93 € für Strom zur Warmwasseraufbereitung steht eine Mehrbedarfspauschale von 34,55 € gegenüber – ein monatliches Defizit von 4,38 € bzw. 52,56 € im Jahr. Dabei haben wir sowohl beim Verbrauch als auch beim Strompreis konservativ gerechnet – in der Praxis kann die Unterdeckung auch höher ausfallen.
Wenn die Pauschale nicht reicht: Abweichenden Mehrbedarf beantragen
Die Warmwasserpauschale ist kein Deckel. Übersteigen deine tatsächlichen Kosten die Pauschale, hast du Anspruch auf einen entsprechend höheren Mehrbedarf – das hat das Bundessozialgericht in zwei Urteilen ausdrücklich klargestellt (BSG, B 14 AS 6/17 R vom 7.12.2017 und B 14 AS 45/17 R vom 12.9.2018). Einen separaten Stromzähler brauchst du dafür nicht. Das Jobcenter hat eine Amtsermittlungspflicht: Es muss deinen tatsächlichen Bedarf ermitteln – notfalls per Schätzung. Lehnt es trotzdem ab, lege Widerspruch ein und verweise ausdrücklich auf diese beiden Urteile.
Stromkosten sprengen den Bürgergeld-Regelsatz
Warum gibt es den Mehrbedarf für Warmwasser?
Strom für die eigene Wohnung bezahlst du als Bürgergeld-Empfänger aus deinem Regelsatz. Warmwasser hingegen gehört zu den Heizkosten, die das Jobcenter üblicherweise im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) gesondert übernimmt.
Bereitest du dein Warmwasser aber dezentral über einen Durchlauferhitzer oder Boiler auf, fallen dafür zusätzliche Stromkosten an – und die sind im Regelsatz nicht eingerechnet. Da diese Kosten auch nicht über die Heizkosten abgedeckt werden, würdest du sie komplett selbst tragen müssen. Genau für diesen Fall gibt es den Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung – er ist der Ausgleich für das, was bei einer Zentralheizung über die Heizkosten abgedeckt wäre.
Hast du eine Gastherme, entfällt der Mehrbedarf – sofern sie auch das Warmwasser bereitet und die Gaskosten bereits über die Heizkosten abgerechnet werden. Heizt die Gastherme nur die Wohnung und das Warmwasser kommt trotzdem über einen elektrischen Durchlauferhitzer, bleibt der Anspruch bestehen.
Ein wichtiger Unterschied bleibt aber: Während das Jobcenter Heizkosten im Rahmen der KdU vollständig übernimmt – soweit sie angemessen sind –, ist der Bürgergeld-Mehrbedarf für Warmwasser eben eine reine Pauschale, die sich nicht an deinen tatsächlichen Stromkosten orientiert. Wie das obige Beispiel zeigt, bleibt oft ein Defizit.
Mehrbedarf für Warmwasser beantragen
Der Mehrbedarf wird nicht automatisch gewährt – du musst ihn aktiv beantragen. Das geschieht im Bürgergeld-Antrag über die Anlage KDU. Dort gibst du unter Punkt 28 an, dass dein Warmwasser dezentral erzeugt wird. Fehlt dieses Kreuz, berücksichtigt das Jobcenter den Mehrbedarf nicht.
Lege dem Antrag außerdem eine Vermieterbescheinigung oder einen anderen Nachweis bei, aus dem hervorgeht, dass in deiner Wohnung kein Anschluss an eine zentrale Warmwasserversorgung besteht – also Durchlauferhitzer oder Boiler statt Zentralheizung.
Bescheid unbedingt prüfen
Beim Mehrbedarf für Warmwasser gibt es zwei häufige Fehlerquellen:
- Nicht beantragt – viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben.
- Jobcenter hat ihn trotz Antrag nicht berücksichtigt – Rechenfehler oder schlichte Nichtbeachtung.
Prüfe deinen Bescheid deshalb sorgfältig. Wurde der Mehrbedarf nicht oder falsch berechnet, leg innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Hast du die Monatsfrist verpasst, kannst du noch innerhalb eines Jahres einen Überprüfungsantrag stellen. Geht dieser z.B. am 13.03.2026 beim Jobcenter ein, beginnt die Frist rückwirkend ab dem 01.01.2026 – Nachzahlungen sind dann noch bis zum 01.01.2025 möglich.

