Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum von Bürgern sicherstellen soll, die zwar arbeiten könnten, aber keine Arbeit finden oder andere Verhinderungsgründe haben, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen – oder so wenig verdienen, dass sie noch staatlich unterstützt werden müssen, um ihr gesetzliches Existenzminimum zu sichern.
In den Medien wird das Bürgergeld häufig nur auf den Regelsatz reduziert, was der monatliche Betrag ist, den Jobcenter für die Lebensführung an hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaften auszahlen. Der Regelbedarf ist allerdings nur ein Bruchteil dessen, was das Jobcenter im Bürgergeld Bezug zahlt.
Gezahlt werden zusätzlich die Wohnkosten (Miete oder Zinsbelastung bei Eigentum, kalte Betriebskosten und Heizkosten) sowie individuelle Bedarfe in Form von Mehrbedarfen und Einmalleistungen. Zudem erhalten Kinder in Familien mit Bürgergeld-Bezug auch Zugang zu den Leistungen aus dem Bildungspaket.
Inhaltsverzeichnis
Ihren Anspruch auf Bürgergeld können Sie auch mit unserem Bürgergeld Rechner ermitteln.
Bürgergeld Regelsatz
Der Bürgergeld Regelsatz umfasst alle Ausgaben, die vom Gesetzgeber für die private Lebensführung vorgesehen sind. Darunter fallen Lebensmittel und Getränke, Kleidung, Pflegeprodukte, Telefon, Stromkosten etc. Letztmalig wurde der Regelsatz in der Regelbedarfssrufe 1 zum 01.01.2024 angepasst und beträgt für eine alleinstehende Person 563 Euro.
Bedarf | Bürgergeld bis 2023 | Bürgergeld ab 2024 |
---|---|---|
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 502 € | 563 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 451 € | 506 € |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 420 € | 471 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 348 € | 390 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 318 € | 357 € |
Mehrbedarfe beim Bürgergeld
Mehrbedarfe werden vom Jobcenter dann auf Antrag gezahlt, wenn Hilfebedürftige Aufwendungen haben, die vom Bürgergeld Regelsatz nicht abgedeckt werden. Beispielsweise bei den Stromkosten für dezentrale Warmwasserversorgung, Schwangerschaft, Alleinerziehende, aus gesundheitlichen Gründen spezielle Kost etc.
Wohnkosten beim Bürgergeld
Beim Bürgergeld werden die Wohnkosten bzw. Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen – jedoch nur die angemessenen. Welche Kosten als angemessen gelten, haben wir unter Bürgergeld Mietobergrenzen für die 15 größten Städte Deutschlands zusammengefasst. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Als groben Richtwert kann man von folgenden Werten für die Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten) ausgehen:
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
---|---|---|---|---|---|
Berlin | 449 € | 543 € | 669 € | 772 € | 904 € |
Dresden | 369 € | 465 € | 553 € | 687 € | 869 € |
Frankfurt (Main) | 786 € | 903 € | 1.078 € | 1.219 € | 1.360 € |
Hamburg | 573 € | 694 € | 813 € | 980 € | 1.362 € |
Köln | 651 € | 788 € | 939 € | 1.095 € | 1.251 € |
Leipzig | 346 € | 450 € | 587 € | 671 € | 782 € |
München | 849 € | 1.092 € | 1.286 € | 1.569 € | 1.939 € |
Erstausstattung beim Bürgergeld
Bei der Erstausstattung handelt es sich um Leistungen der Jobcenter, die zusätzlich zum Regelsatz und den Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden. Beispielsweise dann, wenn der Hilfebedürftige seine Wohnung neu einrichten muss oder auch bei Schwangeren, die eine Erstausstattung für das Neugeborene benötigen.
Berechnungsbeispiele
Um sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Leistungen in 2024 ausfallen, können Sie sich auch die Bürgergeld Berechnungsbeispiele anschauen. Diese praxisnahen Berechnungsbeispiele zeigen auf, wie hoch die Grundsicherung ausfallen kann, insbesondere wenn Kinder mit in der Bedarfsgemeinschaft leben.
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