Der Überprüfungsantrag bietet im deutschen Sozialrecht jedem Betroffenen die Möglichkeit, einen nicht rechtskonform erlassenen Bescheid durch die zuständige Behörde überprüfen zu lassen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Verwaltungsakt bereits bestandskräftig geworden ist und/oder (Widerspruchs-) fristen bereits verstrichen sind.
Inhaltsverzeichnis
Sinn und Zweck eines Überprüfungsantrages
Gegen einen Bescheid vom Jobcenter oder einer anderen Leistungsbehörde können Leistungsbezieher innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist diese Frist abgelaufen, wird der Bescheid nach § 77 SGG bestandskräftig und damit unanfechtbar. Somit scheidet auch die Klage vor dem Sozialgericht gegen diesen Bescheid aus.
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Möglichkeit nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Nun bleibt nur noch der Überprüfungsantrag. In der Praxis findet dieser am häufigsten Anwendung, wenn Leistungsempfänger von Bürgergeld davon überzeugt sind, dass Ihnen nicht die Leistungen zugesprochen wurden, die ihnen zustehen, Leistungskürzungen stattfanden oder wenn unberechtigterweise Beitragsforderungen an den Betroffenen gestellt wurden und dieser dadurch benachteiligt ist. Daher ist in Verbindung mit dem Überprüfungsantrag auch oft von Aufhebungs- und Erstattungsverfahren die Rede.
Ein erfolgreicher Überprüfungsantrag bedeutet für den Betroffenen, dass der beanstandete Bescheid zurückgenommen und eine neue Entscheidung getroffen wird.
Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?
Den Überprüfungsantrag kann jeder Betroffene eines erlassenen Bescheids selber stellen. Durch die Stellung des Überprüfungsantrages wird automatisch ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet, welches mit einem neuen Bescheid (Überprüfungsbescheid) endet.
Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag?
Der Überprüfungsantrag ist frei von Formen oder Fristen. Er muss direkt an die Stelle bzw. das Jobcenter geschickt werden, die den zu beanstandenden Verwaltungsakt zuvor erlassen hat. Dies gilt gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 133/11 R) auch, sofern der Betroffene zwischenzeitlich umgezogen und ein anderes Jobcenter aktuell für ihn zuständig ist.
Tipp: Der Betroffene sollte in seiner Begründung zum gestellten Überprüfungsantrag klar hervorbringen, mit welcher Entscheidung oder mit welchem Erlass er nicht einverstanden ist.
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Gesamter Bescheid kann überprüft werden
Es sollte allerdings jedem Betroffenen klar sein, dass sich das Jobcenter bei seiner Überprüfung nicht nur auf die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände beschränken muss. Denn mit einem Überprüfungsantrag wird der gesamte Verwaltungsakt auf seine Richtigkeit überprüft, was schlussendlich auch zum Nachteil des Antragstellers führen könnte – wenn das Jobcenter andere Fehler aufdeckt, die zugunsten des Betroffenen gemacht wurden.
Jahresfrist für Überprüfungsantrag bei Leistungen nach SGB II
Grundsätzlich liegt die Frist für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGX X bei 4 Jahren. Diese Frist wird aber bei Verfahren rund um Bürgergeld aufgrund des § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II auf ein Jahr reduziert.
Beispiel: Gibt der Betroffene einen Überprüfungsantrag am 15.11.2023 beim Jobcenter ab (Eingang beim Jobcenter), so wäre der 01.01.2023 maßgeblich für die Fristrechnung, so dass der Antrag Leistungen bis längstens 01.01.2022 berücksichtigen würde.
Wie lange hat das Jobcenter Zeit um über den Überprüfungsantrag zu entscheiden?
Reicht ein Betroffener einen Überprüfungsantrag ein, so hat das zuständige Jobcenter nach § 88 SGG sechs Monate Zeit um über den Überprüfungsantrag zu entscheiden. Im Falle eines Widerspruchs liegt die Frist bei drei Monaten. Ist dieser Zeitraum erfolglos verstrichen, kann der Betroffene beim Sozialgericht schriftlich oder persönlich zu Protokoll eine sog. Untätigkeitsklage erheben.
Download – Überprüfungsantrag kostenlos herunterladen
Hier können Sie einen von uns bereitgestellten Überprüfungsantrag kostenlos als PDF Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und bei ihrem zuständigen Jobcenter unterschrieben einreichen:
Können Nachteile durch Überprüfungsantrag entstehen?
Theoretisch ja, da der gesamte zuvor erlassene Verwaltungsakt beim Überprüfungsantrag überprüft wird und dabei das aktuell herrschende Recht Anwendung findet, können dem Betroffenen auch Nachteile entstehen. Eine Prüfung des aktuellen Rechts ist vor Stellung eines Überprüfungsantrags daher unabdingbar um Nachteile des Betroffenen zu vermeiden.
Beispiel: Wurden ihm im Rahmen des Verwaltungsakts, den er mit dem Überprüfungsantrag anfechtet, bestimmte Leistungen zugesprochen, die er aufgrund des aktuellen Rechts nicht mehr bekäme, so würden ihm diese gestrichen.
Was ist wenn der Überprüfungsantrag abgelehnt wurde?
Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, so kann der Betroffene gegen die Ablehnung Widerspruch erheben. Im Ablehnungsbescheid wird auf die dann geltenden Rechtsbestimmungen hingewiesen. Gegen den Widerspruchsbescheid mit der Ablehnung kann der Betroffene den Klageweg vor den Sozialgerichten bestreiten.
Mehr zum Ablehnungsbescheid und wie Sie nun vorgehen erfahren Sie unter Ablehnungsbescheid zu Bürgergeld Leistungen vom Jobcenter erhalten?
Titelbild: Andrey_Popov / shutterstock