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Beratungshilfeschein für anwaltliche Beratung

Antrag auf Beratungshilfe

In Deutschland ist sichergestellt, dass auch Menschen mit keinem oder geringem Einkommen mit dem Beratungshilfeschein zu ihrem Recht kommen und einen Anwalt konsultieren können. Dies ist besonders für Bürgergeld Empfänger interessant, die sich gegen eine Falschberechnung oder andere Fehler im Bescheid wehren wollen, denn die Beratungshilfe ist auch auf das Sozialrecht anwendbar. Dabei ist festzuhalten, dass die Beratungshilfe im Bürgergeld Rechtsstreit nur auf die vorgerichtliche Instanz, also außergerichtlich greift. Kommt ein Fall vor das Sozialgericht, so muss ggf. die Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Beratungshilfe und die Ausstellung des Beratungshilfescheins erfolgt nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), dem „Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen„. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzungen für die Beratungshilfe. Es müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein:

  • der Rechtssuchende kann die erforderlichen Mittel für eine Beratung beim Anwalt nicht aus eigener Tasche aufbringen (dies ist in der Regel der Fall, wenn für die Rechtsangelegenheit nicht mehr als 15 Euro monatlich aufgebracht werden können, z.B. bei Bürgergeld Empfängern
  • keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die dem Rechtssuchenden zuzumuten sind, beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung oder die Beratung durch bspw. Gewerkschaften, Mieterverbände, Sozialämter oder Jugendämter
  • es sich nicht um eine mutwillige Wahrnehmung der Rechte handelt

Wichtig: Die Beratungshilfe kann nicht zwei mal für die selbe Angelegenheit gewährt werden. Unabhängig davon, ob die Beratungshilfe für eine Sache bereits gewährt oder abgelehnt wurde. Es zählt nur die Tatsache, dass diese bereits für eine Rechtsangelegenheit beantragt wurde.

Einkommensgrenzen / Freibeträge

Um festzustellen, ob ein Rechtssuchender Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat, muss das zur Verfügung stehende Einkommen ermittelt werden. Dieses unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen. Zur Ermittlung wird grundlegend das Bruttoeinkommen inkl. sämtlicher Unterhaltsansprüche des Rechtssuchenden herangezogen. Sind Kinder vorhanden, zählt auch das Kindergeld dazu. Vom Brutto-Einkommen sind folgende Kosten abzuziehen:

  • Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer, nicht aber Umsatzsteuer)
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, bei selbständiger Arbeit Betriebsausgaben)
  • Wohnkosten (Miete, Nebenkosten)
  • Freibeträge im Hinblick auf besondere Belastungen / Mehrbedarf (bei Behinderungfür Schwangerefür Alleinerziehende)

Die nachfolgenden Einkommensgrenzen / Freibeträge gelten sowohl für die Prozesskostenhilfe als auch für die Beratungshilfe seit dem 01.01.2024 (nach Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 vom 22.12.2023 (BGBl 2023 I. Nr. 403)):

Freibetrag BundFreibetrag LKR FürstenfeldbruckFreibetrag Stadt MünchenFreibetrag LKR MünchenFreibetrag LKR Starnberg
wenn die Partei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht282 €295 €296 €290 €297 €
Freibetrag für Ehegatte oder Lebenspartner619 €649 €650 €637 €652 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Erwachsene496 €520 €519 €510€523€
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder 15-18 Jahre518 €540 €541 €534 €543 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder 7-14 Jahre429 €443 €446 €441 €446 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder bis 6 Jahren393 €408 €407 €404 €409 €

Anspruch auf Beratungshilfe haben nach aktueller Regelung Rechtssuchende, die Prozesskostenhilfe ohne Eigenanteil bewilligt bekommen würden. Lässt sich durch die Einkommensberechnung ein einzusetzendes Einkommen von 20 Euro oder mehr ermitteln, besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe.

Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein Einkommen in Höhe von 1.800 Euro, was ein Nettoeinkommen von 1.305,91 Euro monatlich ergibt. Seine Wohnkosten liegen bei 650 Euro, die vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Dies ergibt 655,91 Euro. Von diesem Betrag werden nun 251 Euro (Freibetrag Erwerbstätigkeit) und 552 Euro (Freibetrag für Ehegatte) abgezogen, was ein Minus von 147,09 Euro ergibt. Somit hat er Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, da er keine 15 Euro monatlich dafür aufbringen kann.

Beratungshilfe in Hamburg, Bremen und Berlin

In Hamburg und Bremen gilt die öffentliche Rechtsberatung bei Beratungshilfe, hier kann also kein Rechtsanwalt aufgesucht werden. In Hamburg sind dafür die Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen zuständig, in Bremen sind es die Arbeitnehmerkammern. Für Berlin gilt das Wahlrecht zwischen der Beratungshilfe durch einen Anwalt oder der öffentlichen Rechtsberatung.

Anwendbare Rechtsgebiete

Die Beratungshilfe ist nicht auf alle Rechtsgebiete anwendbar. So sind beispielsweise Sachen des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts zwar in der Beratung eingeschlossen aber von Vertretung und Verteidigung ausgenommen, sofern sie im Zusammenhang keinen Bezug auf die Rechtsgebiete haben, die eingeschlossen sind. Dies begründet sich in den speziellen Vorschriften der Strafprozessordnung, die für Vertretung oder Verteidigung in Strafsachen gelten. Für nachfolgende Rechtsgebiete können Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein beantragen:

  • Sozialrecht, z. B. für Angelegenheiten, die Bürgergeld oder gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen betreffen
  • Zivilrecht, dies betrifft bspw. Kaufrecht, Schadenersatzansprüche, Verkehrsunfälle, Streit mit Nachbarn, Mietsachen, Scheidungs- und Unterhaltsthemen, Erbstreitigkeiten und sonstige Familienangelegenheiten
  • Arbeitsrecht, z. B. bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Verfassungsrecht, bspw. Verfassungsbeschwerden aufgrund von Verstößen gegen Grundrechte
  • Verwaltungsrecht, z. B. zum Thema BAföG, Gewerberecht oder Schulrecht
  • Steuerrecht, bspw. wenn es um Kindergeld geht

Grundsätzlich sind alle Rechtsanwälte zur Beratungshilfe befugt. Handelt es sich um steuerrechtliche Angelegenheiten, dürfen auch Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer in der Beratungshilfe tätig werden. Das Gleiche gilt für Rentenberater in Rentenangelegenheiten

Soll gegen einen fehlerhaften Bürgergeld Bescheid oder Ablehnungsbescheid des Jobcenters vorgegangen werden, kann die Beratungshilfe genutzt werden um Widerspruch einzulegen. Lesen Sie mehr zum Thema Bürgergeld Widerspruch.

Welche Kosten entstehen bei der Beratungshilfe?

Beauftragt der Bürgergeld Empfänger einen Rechtsanwalt mit seinen Interessen, so kann der Anwalt eine Gebühr von 15 Euro pauschal verlangen. Häufig verzichten die Anwälte jedoch auf diese Pauschale bei ihrem Mandanten. Alle weiteren Gebühren und Auslagen in diesem Zusammenhang erhält der mandatierte Rechtsanwalt von der Staatskasse ersetzt, da die Beratungshilfe aus Steuergeldern finanziert wird.

Der Rechtsanwalt rechnet seine Gebühren dann nach der Gebührenordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) direkt mit dem zuständigen Gericht ab. Da die Pauschalen, die bei der Beratungshilfe nach der RVG gewährt werden, niedriger sind als reguläre Abrechnungen, sollten sich Mandanten auf keine weiteren Vereinbarungen mit dem Rechtsanwalt einlassen. Es ist nicht zulässig, dass die Differenz zwischen der Pauschale und den normalen Sätzen in Rechnung gestellt wird.

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte zur Beratungshilfe verpflichtet, sofern keine besonderen Ausnahmen eintreten. Der Anwalt kann den Mandanten nicht einfach so abweisen.

Achtung: Wenn der Anwalt bereits vor Bewilligung der Beratungshilfe in Anspruch genommen wird und der Beratungshilfeschein vom Gericht nicht gewährt wird, muss der Mandant die Kosten nach der RVG selbst tragen. Es sollte also zunächst abgewartet werden, ob das Gericht dem Antrag auf Beratungshilfe statt gibt.

Antrag auf Beratungshilfeschein

Für den Antrag auf die Beratungshilfe gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • über den mandatierten Rechtsanwalt
  • über das ausgefüllte Formular
  • persönlich in der Dienststelle des Amtsgerichts

Ideal für den Mandanten ist es, wenn er das Formular zusammen mit dem Rechtsanwalt ausfüllt oder persönlich beim Amtsgericht vorstellig wird, da hier auch noch offene Fragen und fehlende Unterlagen geklärt werden können. Wird das Formular zusammen mit Hilfe des Rechtsanwalts ausgefüllt, so wird der Antrag auf den Beratungshilfeschein auch direkt von diesem an das Amtsgericht weitergeleitet.

Download Beratungshilfeantrag

Den Beratungshilfeantrag können Sie hier kostenlos downloaden und direkt an Ihrem Computer ausfüllen:

Formular Antrag Beratungshilfe »

Dieser hält weitere Informationen sowie Ausfüllhinweise bereit.

Erforderliche Nachweise

Beim Antrag auf den Beratungshilfeschein prüft das Amtsgericht genau, ob der Antragsteller tatsächlich aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse einen Anspruch auf die Beratungshilfe hat. Hierzu sollten beim Antrag die erforderlichen Nachweise beigefügt werden, wie:

  • Arbeitslosengeld Bescheid
  • Bewilligungsbescheid Bürgergeld
  • letzte Lohnabrechnungen
  • Kontoauszüge
  • Mietverträge
  • Nachweise über Schulden

Nur wenn die wirtschaftliche Situation lückenlos und wahrheitsgemäß belegt werden kann, wird das Amtsgericht dem Antrag auf Beratungshilfe folgen. Zudem erspart dies Rückfragen und kann das Antragsverfahren beschleunigen.

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