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Neue Bürgergeld-Zahlen: So viel zahlt das Jobcenter Singles im Monat

Wie viel Bürgergeld bekommt man als alleinstehende Person im Monat? Im bundesweiten Durchschnitt sind es 1.061 Euro – das ist der aktuelle Bürgergeld-Durchschnitt für Alleinstehende laut Jobcenter-Statistik. Wie hoch das Bürgergeld für eine Einzelperson konkret ausfällt, hängt jedoch stark vom Wohnort ab: In Hamburg stehen unterm Strich 1.171 Euro im Monat, in Leipzig dagegen nur 998 Euro. Der Grund für diese Spanne liegt im regionalen Mietmarkt – denn die Höhe des Bürgergelds setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen Regelsatz und den ortsabhängigen Kosten der Unterkunft (KdU) zusammen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittliches Bürgergeld für Alleinstehende: 1.061 € pro Monat (Zahlbetrag), Singles machen rund 57,2 % aller Bedarfsgemeinschaften aus.
  • Zahlbetrag = Regelsatz + Kosten der Unterkunft (KdU) ± Mehrbedarfe/Einkommen.
  • Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1): 563 € – bundesweit einheitlich, keine Erhöhung in 2026.
  • Kosten der Unterkunft (KdU): regional sehr unterschiedlich, das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze.
  • Krankenversicherung: Beiträge zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – kein Teil der monatlichen Auszahlung.
  • Strom: Stromrechnung muss aus dem Regelsatz gezahlt werden, zählt nicht zu den KdU

Mehr als die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger sind Alleinstehende

Wer fragt, wie viel Bürgergeld eine Person bekommt, meint meistens die größte Gruppe unter den Leistungsbeziehenden: Alleinstehende. Von den insgesamt 2.834.895 erfassten Bedarfsgemeinschaften bilden Singles mit 1.621.326 (57,2 %) den mit Abstand größten Anteil – noch vor Alleinerziehenden (513.545 bzw. 18,1 %).

Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Im bundesweiten Bürgergeld-Durchschnitt zahlt das Jobcenter einer alleinstehenden Person 1.061 Euro im Monat (Stand Oktober 2025). Zum Vergleich: Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für Alleinstehende lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 1.446 Euro – also 385 Euro über dem durchschnittlichen Bürgergeld-Zahlbetrag.

Bürgergeld Tabelle: So viel bekommt man als Single

Wie hoch ist das Bürgergeld für eine Einzelperson – und warum ist der Betrag von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Zahlbeträge im Städtevergleich. Der Wert spiegelt immer den tatsächlichen Auszahlungsbetrag wider (Regelsatz + KdU ± Mehrbedarfe/Einkommen):

WohnortBürgergeld Ø im Monat
Deutschland (gesamt)1.061 €
Aachen1.062 €
Augsburg1.072 €
Berlin1.141 €
Bochum1.063 €
Braunschweig1.106 €
Bremen1.101 €
Dortmund1.120 €
Dresden1.055 €
Duisburg1.074 €
Düsseldorf1.091 €
Essen1.091 €
Frankfurt a. M.1.151 €
Gelsenkirchen1.079 €
Gießen1.100 €
Görlitz975 €
Göttingen1.053 €
Halle (Saale)1.007 €
Hamburg1.171 €
Hannover1.088 €
Hildesheim1.048 €
Kassel1.053 €
Kiel1.106 €
Köln1.140 €
Leipzig998 €
Ludwigshafen1.047 €
Magdeburg1.026 €
Mannheim1.109 €
München1.196 €
Nürnberg1.080 €
Offenbach1.049 €
Recklinghausen1.051 €
Saarbrücken1.087 €
Stuttgart1.155 €
Wiesbaden1.115 €
Wolfsburg1.084 €
Wuppertal1.062 €
Bürgergeld Höhe für Alleinstehende im Städtevergleich. Quelle: Jobcenter Statistik Oktober 2025

Wichtig: Diese Beträge sind Durchschnittswerte. Wie viel Bürgergeld eine Einzelperson tatsächlich bekommt, hängt von der konkreten Miete, möglichen Mehrbedarfen und eigenem Einkommen ab.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Knapp die Hälfte des monatlichen Zahlbetrags entfällt auf den Bürgergeld-Regelsatz. In der Regelbedarfsstufe 1 – also für alleinstehende Erwachsene – beträgt er aktuell 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist für ganz Deutschland einheitlich festgelegt und soll Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege und Freizeit abdecken.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 im Vergleich zu 2025? Unverändert – es gab keine Erhöhung. Laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands müsste der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

Wer arbeitet und Erwerbseinkommen mit Bürgergeld aufstockt, bekommt den Regelsatz in der Regel anteilig gekürzt. Lediglich ein Grundfreibetrag von 100 Euro auf Erwerbseinkommen bleibt komplett anrechnungsfrei.

Bürgergeld und Minijob – so viel wird nicht angerechnet

Miete & Kosten der Unterkunft: So viel zahlt das Jobcenter

Der zweite große Posten, der bestimmt wie viel Bürgergeld man als Single bekommt, sind die Kosten der Unterkunft (KdU) – also Miete und Heizkosten. Diese variieren regional erheblich. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlich anfallenden Wohnkosten bis zur jeweiligen Angemessenheitsgrenze.

1-Personen-Haushalt: Wie groß und teuer darf die Wohnung sein?

StadtAngemessene
Wohnungsgröße
Angemessene
Miete
Berlin50 m²449 €
Bremen50 m²539 €
Dresden45 m²451 €
Düsseldorf50 m²546 €
Frankfurt (Main)50 m²786 €
Hamburg50 m²573 €
Hannover50 m²499 €
Köln50 m²677 €
Leipzig45 m²358 €
München50 m²911 €
Angemessene Wohnungsgröße & Miete für 1-Person-Haushalte im Bürgergeld (Stand Februar 2026)

Wichtig zu verstehen: Die Mietobergrenze ist ein Höchstbetrag, keine Pauschale. Liegt die tatsächliche Miete darunter, übernimmt das Jobcenter nur den tatsächlichen Betrag. In München beträgt der durchschnittliche KdU-Anteil beispielsweise 553 Euro – obwohl die Obergrenze bei 911 Euro liegt.

So hoch darf die monatliche Miete mit Bürgergeld sein

Heizkosten im Bürgergeld

Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter die Heizkosten in tatsächlicher Höhe, bis zur Angemessenheitsgrenze. Es gibt keine bundesweite Pauschale; die Richtwerte legt jedes Jobcenter lokal fest. In München gelten beispielsweise bei zentraler Wassererwärmung 3,28 €/m² (Fernwärme) bzw. 2,52 €/m² (Gas) als angemessen – bei 50 m² also bis zu 164 Euro monatlich zusätzlich zur Miete.

Mehrbedarfe beim Bürgergeld

Neben Regelsatz und KdU können individuelle Mehrbedarfe die Bürgergeld-Höhe für Alleinstehende erhöhen. Dazu gehören unter anderem:

  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer): 2,3 % des Regelsatzes = 12,95 € pro Monat
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen
  • Mehrbedarf bei Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)

Krankenversicherung: Jobcenter zahlt Beiträge direkt

Bürgergeld-Empfänger sind automatisch krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – dieser Betrag ist kein Teil der monatlichen Auszahlung und fließt nicht in den oben genannten Durchschnittswert ein. Bei privat Versicherten übernimmt das Jobcenter maximal die Hälfte der Beiträge im Basistarif als Zuschuss.

97 Euro für Miete fehlen Monat für Monat

Was die Durchschnittszahlen nicht zeigen: Knapp 170.000 alleinstehende Bürgergeld-Haushalte hatten 2024 eine Wohnkostenlücke – ihre tatsächliche Miete lag über der vom Jobcenter anerkannten Grenze. Im Bundesdurchschnitt fehlten diesen Betroffenen monatlich 97 Euro, die sie aus dem Regelsatz zuschießen mussten. Bezogen auf den Regelsatz von 563 Euro entspricht das einer Zusatzbelastung von über 17 %.

Regional waren die Unterschiede groß: In Berlin betrug die Lücke im Schnitt 175 Euro, in Sachsen immerhin noch 75 Euro.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bürgergeld für Alleinstehende

Wie viel Bürgergeld bekommt eine Einzelperson inklusive Miete?

Das ist regional sehr unterschiedlich. Das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze. Im Schnitt ergibt sich daraus ein Gesamtbetrag von 1.061 Euro bundesweit – in teuren Städten wie München (1.196 €) oder Hamburg (1.171 €) deutlich mehr als in Leipzig (998 €) oder Görlitz (975 €).

Wie hoch ist der Regelsatz für Singles 2026?

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Personen (Regelbedarfsstufe 1) beträgt aktuell 563 €. Dieser Betrag ist für ganz Deutschland einheitlich und soll die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit und andere persönliche Ausgaben decken. Wie auch schon in 2025 gab es in 2026 keine Bürgergeld-Erhöhung.

Warum ist die Bürgergeld-Auszahlung regional so unterschiedlich?

Der Bürgergeld-Regelsatz ist überall gleich. Die Unterschiede entstehen bei den Kosten der Unterkunft: In Großstädten mit hohem Mietniveau – wie München, Hamburg oder Frankfurt – übernimmt das Jobcenter entsprechend höhere Wohnkosten als in Regionen mit günstigerem Wohnungsmarkt.

Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU)?

Die Kosten der Unterkunft umfassen die angemessene Miete und die Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz, sofern sie als angemessen gelten. Die Angemessenheit wird individuell vom örtlichen Jobcenter geprüft.

Wie viel darf meine Wohnung bei Bürgergeldbezug kosten?

Es gibt keine bundesweite Pauschale. Die Mietobergrenze wird von Ihrem örtlichen / zuständigen Jobcenter festgelegt. Beispiele für die angemessene Bruttokaltmiete für eine 1-Personen-Wohnung sind: Berlin 449 €, Hamburg 573 € oder München 911 €.

Wie groß darf eine Wohnung für eine alleinstehende Person sein?

In der Regel gilt eine Wohnfläche von 45 bis 50 m² als angemessen. Die genaue Grenze legt das zuständige Jobcenter vor Ort fest – es kann regionale Abweichungen geben.

Zahlt das Jobcenter auch Strom und Krankenkasse?

Strom: Nein – Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Krankenversicherung: Ja – die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Jobcenter direkt und sind nicht Teil der monatlichen Auszahlung.