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Jobcenter: So viel Bürgergeld wird Singles 2026 ausgezahlt

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 – und wie viel bekommt man als Single im Monat ausgezahlt? Im bundesweiten Durchschnitt sind es 1.076 Euro – das ist der aktuelle Bürgergeld-Durchschnitt für Alleinstehende laut Jobcenter-Statistik. Wie hoch das Bürgergeld für Singles ein Einzelfall ausfällt, hängt jedoch stark vom Wohnort ab: In Berlin stehen unterm Strich 1.145 Euro im Monat, in Leipzig dagegen nur 1.016 Euro. Der Grund für diese große Spanne liegt im regionalen Mietmarkt – denn die Höhe des Bürgergelds setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen Regelsatz und den ortsabhängigen Wohnkosten (KdU) zusammen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ø Bürgergeld für Alleinstehende: 1.076 € pro Monat (Auszahlung), Singles machen rund 57,5 % aller Bedarfsgemeinschaften aus.
  • Zahlbetrag = Regelsatz + Kosten der Unterkunft (KdU) ± Mehrbedarfe/Einkommen.
  • Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1): 563 € – bundesweit einheitlich, keine Erhöhung in 2026.
  • Kosten der Unterkunft (KdU): regional sehr unterschiedlich, das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze.
  • Krankenversicherung: Beiträge zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – kein Teil der monatlichen Auszahlung.
  • Strom: Stromkosten müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden, fallen nicht unter die Wohnkosten

Mehr als die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger sind Alleinstehende

Wer fragt, wie viel Bürgergeld eine Person bekommt, meint meistens die größte Gruppe unter den Leistungsbeziehern: Alleinstehende. Von den insgesamt 2.840.715 erfassten Bedarfsgemeinschaften bilden Singles mit 1.634.710 (57,5 %) den mit Abstand größten Anteil – noch vor Alleinerziehenden (506.707 bzw. 17,8 %).

Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Im bundesweiten Bürgergeld-Durchschnitt zahlt das Jobcenter einer alleinstehenden Person 1.076 Euro im Monat (Datenbasis Februar 2026). Zum Vergleich: Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für Alleinstehende lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 1.446 Euro – also 370 Euro über der durchschnittlichen Bürgergeld-Höhe.

Bürgergeld Tabelle: So viel bekommt man als Single

Wie hoch ist das Bürgergeld für eine Einzelperson – und warum ist der Betrag von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Zahlbeträge im Städtevergleich. Der Wert spiegelt immer den tatsächlichen Auszahlungsbetrag wider (Regelsatz + KdU ± Mehrbedarfe/Einkommen):

Jobcenter / Stadt Ø Bürgergeld (€/Monat)
München1.220 €
Hamburg1.185 €
Stuttgart1.175 €
Frankfurt a. M.1.161 €
Köln1.160 €
Karlsruhe1.146 €
Berlin1.145 €
Dortmund1.133 €
Wiesbaden1.131 €
Mannheim1.130 €
Braunschweig1.125 €
Gießen1.119 €
Kiel1.115 €
Bremen1.114 €
Mainz1.112 €
Düsseldorf1.111 €
Wolfsburg1.102 €
Essen1.102 €
Freiburg im Breisgau1.101 €
Nürnberg1.101 €
Hannover1.100 €
Saarbrücken1.097 €
Gelsenkirchen1.086 €
Duisburg1.085 €
Augsburg1.084 €
Aachen1.077 €
Deutschland (Durchschnitt)1.076 €
Wuppertal1.074 €
Bochum1.074 €
Potsdam1.072 €
Dresden1.072 €
Ludwigshafen1.071 €
Göttingen1.070 €
Münster1.067 €
Recklinghausen1.067 €
Kassel1.067 €
Hildesheim1.066 €
Offenbach1.058 €
Rostock1.039 €
Magdeburg1.029 €
Halle (Saale)1.023 €
Leipzig1.016 €
Görlitz991 €
Tabelle: Ø Bürgergeld-Höhe für Singles im Städtevergleich. Quelle: Jobcenter Statistik, Datenbasis 02/2026

Wichtig: Diese Beträge sind Durchschnittswerte. Wie viel Bürgergeld ein 1-Personen-Haushalt tatsächlich bekommt, hängt von der konkreten Miete, möglichen Mehrbedarfen und angerechnetem Einkommen ab.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Knapp die Hälfte des monatlichen Zahlbetrags entfällt auf den Bürgergeld-Regelsatz. In der Regelbedarfsstufe 1 – also für alleinstehende Erwachsene – beträgt er aktuell 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist für ganz Deutschland einheitlich festgelegt und soll Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege und Freizeit abdecken.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 im Vergleich zu 2025? Unverändert – es gab keine Erhöhung. Laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands müsste der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

Wer arbeitet und Erwerbseinkommen mit Bürgergeld aufstockt, bekommt den Regelsatz in der Regel anteilig gekürzt. Lediglich ein Grundfreibetrag von 100 Euro auf Erwerbseinkommen bleibt komplett anrechnungsfrei.

Bürgergeld und Minijob – so viel wird nicht angerechnet

Miete & Kosten der Unterkunft: So viel zahlt das Jobcenter

Der zweite große Posten, der bestimmt wie viel Bürgergeld man als alleinstehende Person bekommt, sind die Kosten der Unterkunft (KdU) – also Miete und Heizkosten. Diese variieren regional erheblich. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlich anfallenden Wohnkosten bis zur jeweils festgelegten Angemessenheitsgrenze.

1-Personen-Haushalt: Wie groß und teuer darf die Wohnung sein?

StadtAngemessene
Wohnungsgröße
Angemessene
Miete
Berlin50 m²449 €
Bremen50 m²539 €
Dresden45 m²451 €
Düsseldorf50 m²546 €
Frankfurt (Main)50 m²786 €
Hamburg50 m²574 €
Hannover50 m²499 €
Köln50 m²677 €
Leipzig45 m²358 €
München50 m²911 €
Angemessene Wohnungsgröße & Miete für 1-Person-Haushalte im Bürgergeld (Stand Juni 2026)

Wichtig: Die Mietobergrenze ist ein Höchstbetrag, keine Pauschale. Liegt die tatsächliche Miete darunter, übernimmt das Jobcenter auch nur den tatsächlichen Betrag. In München beträgt der durchschnittliche Wohnkosten-Anteil beispielsweise 561 Euro – obwohl die Obergrenze bei über 1.000 Euro inkl. Heizkosten liegt.

So hoch darf die monatliche Miete mit Bürgergeld sein

Heizkosten im Bürgergeld

Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter die Heizkosten in tatsächlicher Höhe, bis zur Angemessenheitsgrenze. Es gibt keine bundesweite Pauschale, die Richtwerte legt jedes Jobcenter lokal fest. In München gelten beispielsweise bei zentraler Wassererwärmung 2,19 €/m² (Fernwärme) bzw. 2,69 €/m² (Gas) als angemessen – bei 50 m² also bis zu rund 135 Euro monatlich zusätzlich zur Miete.

Mehrbedarfe beim Bürgergeld

Neben Regelsatz und KdU können individuelle Mehrbedarfe die Bürgergeld-Zahlung für Alleinstehende erhöhen. Dazu gehören unter anderem:

  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer): 2,3 % des Regelsatzes = 12,95 Euro pro Monat
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen
  • Mehrbedarf bei Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)

Krankenversicherung: Jobcenter zahlt Beiträge direkt

Bürgergeld-Empfänger sind automatisch krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – dieser Betrag ist kein Teil der monatlichen Auszahlung und fließt nicht in den oben genannten Durchschnittswert ein. Bei privat Versicherten übernimmt das Jobcenter maximal die Hälfte der Beiträge im Basistarif als Zuschuss.

97 Euro für Miete fehlen Monat für Monat

Was die Durchschnittszahlen nicht zeigen: Knapp 170.000 alleinstehende Bürgergeld-Haushalte hatten 2024 eine Wohnkostenlücke – ihre tatsächliche Miete lag über der vom Jobcenter anerkannten Grenze. Im Bundesdurchschnitt fehlten diesen Betroffenen monatlich 97 Euro, die sie aus dem Regelsatz zuschießen mussten. Bezogen auf den Regelsatz von 563 Euro entspricht das einer Zusatzbelastung von über 17 %.

Regional waren die Unterschiede groß: In Berlin betrug die Lücke im Schnitt 175 Euro, in Sachsen immerhin noch 75 Euro.

Miete und Grundsicherung: 334.000 Bürgergeld-Haushalte zahlen jeden Monat drauf