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Bürgergeld-Höhe 2026: So viel zahlt das Jobcenter im Monat

1.371 € Bürgergeld – so viel zahlt das Jobcenter im Durchschnitt monatlich je Bedarfsgemeinschaft in Deutschland. Wie hoch die Leistungen tatsächlich ausfallen, hängt jedoch von der Haushaltsgröße und den Wohnkosten ab – eine feste Pauschale gibt es deshalb nicht. Im bundesweiten Durchschnitt reicht die Spanne von rund 1.079 € für Alleinstehende bis 2.285 € für Paare mit Kindern. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Durchschnittswerte nach Haushaltstyp. Anschließend veranschaulichen konkrete Berechnungsbeispiele, wie sich die Bürgergeld-Höhe im Detail zusammensetzt.

Hinweis: Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Da der Begriff „Bürgergeld“ im Alltag weiterhin gebräuchlich ist, verwenden wir ihn in diesem Artikel synonym.

HaushaltstypØ Zahlungsanspruch
Alle Bedarfsgemeinschaften1.371 €
Alleinstehend (Single-BG)1.079 €
Alleinerziehend1.523 €
Paar ohne Kind1.489 €
Paar mit Kind(ern)2.285 €

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, veröffentlicht Juni 2026 (Berichtsmonat März 2026).

So setzt sich das Bürgergeld zusammen

Der monatliche Bürgergeld-Anspruch setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Grundlage ist der Regelsatz (Regelbedarf) für den Lebensunterhalt. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft (KdU) sowie – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – mögliche Mehrbedarfe.

Der Regelsatz ist eine feste monatliche Pauschale pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Er deckt grundlegende Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder auch die Stromkosten. Alleinstehende erhalten 563 €, volljährige Partner jeweils 506 €. Für Kinder gelten – abhängig vom Alter – Regelsätze zwischen 357 und 451 €.

Die Wohnkosten – also Miete, kalte Nebenkosten und Heizkosten – übernimmt das Jobcenter in angemessener Höhe. Wie hoch die Kosten für eine Wohnung ausfallen dürfen, richtet sich nach den regionalen Mietobergrenzen.

So hoch darf die Miete der Wohnung sein

Mehrbedarfe zahlt das Jobcenter zusätzlich, etwa bei einer Schwangerschaft, für Alleinerziehende oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.

Berechnungsbeispiele nach Haushaltstyp

Wie viel Bürgergeld das Jobcenter monatlich zahlt, hängt vom individuellen Bedarf ab. Wie sich die Bürgergeld-Höhe je nach Haushaltstyp und Wohnort unterscheidet, zeigen die folgenden Berechnungsbeispiele.

Um die Berechnungen vergleichbar zu halten, berücksichtigen wir kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen. Die Beispielhaushalte gelten daher als vollständig auf Bürgergeld angewiesen.

Bei den Kosten der Unterkunft rechnen wir nicht mit den theoretischen Mietobergrenzen, sondern mit den durchschnittlichen Unterkunftskosten, die das Jobcenter laut BA-Statistik tatsächlich an Haushalte dieser Größe zahlt. Da es sich um Durchschnittswerte handelt, können die Wohnkosten im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen.

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Bürgergeld-Höhe für Alleinstehende

Alleinstehende aus Berlin

563 €Regelsatz
485 €Wohnkosten
1.048 €monatliches Bürgergeld

Laut jüngster Statistik der Jobcenter wird in Berlin für einen Single-Haushalt Bürgergeld in Höhe von durchschnittlich 1.156 € im Monat (Datenbasis März 2026) gezahlt. Mehr unter Bürgergeld für einen 1-Personen-Haushalt.

Zum Vergleich: Mit den durchschnittlichen Wohnkosten anderer Städte läge das Bürgergeld für die Alleinstehende bei etwa:

  • 980 € in Dresden
  • 1.068 € in Frankfurt am Main
  • 1.087 € in Hamburg
  • 1.057 € in Köln
  • 1.127 € in München

Bürgergeld-Höhe für Alleinerziehende mit Kind

Alleinerziehende Mutter mit einem Kind (4 Jahre alt) aus Berlin

Da das Kind minderjährig ist, rechnen wir den Unterhaltsvorschuss in diesem Beispiel als Einkommen des Kindes an.

563 €Regelsatz Mutter
203 €Mehrbedarf für Alleinerziehende
357 €Regelsatz Kind
25 €Kinder-Sofortzuschlag
– 259 €Anrechnung Kindergeld
– 227 €Anrechnung Unterhaltsvorschuss
704 €Wohnkosten
1.366 €monatliches Bürgergeld

Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden erhalten in Berlin durchschnittlich 1.721 € Leistungen im Monat (Datenbasis März 2026), wobei die Statistik nicht nach Anzahl der Kinder differenziert. Weitere Details unter Bürgergeld-Höhe für Alleinerziehende.

Zum Vergleich: Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die alleinerziehende Mutter mit Kind auf folgende Werte belaufen:

  • 1.220 € in Dresden
  • 1.313 € in Frankfurt am Main
  • 1.535 € in Hamburg
  • 1.365 € in Köln
  • 1.407 € in München

Bürgergeld-Höhe für ein Paar ohne Kind

Verheiratetes Paar aus Berlin

506 €Regelsatz Mann
506 €Regelsatz Frau
593 €Wohnkosten
1.605 €monatliches Bürgergeld

Für ein Paar ohne Kinder zahlt das Jobcenter Berlin aktuell (Datenbasis März 2026) im Schnitt 1.548 € Bürgergeld im Monat.

Zum Vergleich: Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für das Paar auf folgende Werte belaufen:

  • 1.540 € in Dresden
  • 1.610 € in Frankfurt am Main
  • 1.702 € in Hamburg
  • 1.637 € in Köln
  • 1.719 € in München

Bürgergeld-Höhe für Eltern mit 1 Kind

Elternpaar mit einem Kind (7 Jahre alt) aus Berlin

506 €Regelsatz Vater
506 €Regelsatz Mutter
390 €Regelsatz Kind
25 €Kinder-Sofortzuschlag
– 259 €Anrechnung Kindergeld
1.086 €Wohnkosten
2.254 €monatliches Bürgergeld

Familien (Paare) mit Kindern haben in Berlin aktuell einen durchschnittlichen Zahlungsanspruch von 2.473 € (Datenbasis März 2026), nach Anzahl der Kinder wird in der Statistik aber nicht differenziert.

Zum Vergleich: Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die dreiköpfige Familie auf folgende Werte belaufen:

  • 2.027 € in Dresden
  • 2.150 € in Frankfurt am Main
  • 2.654 € in Hamburg
  • 2.121 € in Köln
  • 2.388 € in München

Bürgergeld-Höhe für eine Familie mit 2 Kindern

Familie mit zwei Kindern (3 und 7 Jahre alt) aus Berlin

506 €Regelsatz Vater
506 €Regelsatz Mutter
357 €Regelsatz Kind 3 J.
390 €Regelsatz Kind 7 J.
50 €Kinder-Sofortzuschlag (2 x 25 €)
– 518 €Anrechnung Kindergeld (2 x 259 €)
1.086 €Wohnkosten
2.377 €monatliches Bürgergeld

Familien (Paare) mit Kindern haben in Berlin aktuell einen durchschnittlichen Zahlungsanspruch von 2.473 € (Datenbasis März 2026), nach Anzahl der Kinder wird in der Statistik aber nicht differenziert.

Zum Vergleich: Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die vierköpfige Familie mit zwei minderjährigen Kindern auf folgende Werte belaufen:

  • 2.150 € in Dresden
  • 2.273 € in Frankfurt am Main
  • 2.777 € in Hamburg
  • 2.244 € in Köln
  • 2.511 € in München

Bürgergeld-Höhe für eine Familie mit 3 Kindern

Fünfköpfige Familie mit drei Kindern (3, 5 und 7 Jahre alt) aus Berlin

506 €Regelsatz Vater
506 €Regelsatz Mutter
357 €Regelsatz Kind 3 J.
357 €Regelsatz Kind 5 J.
390 €Regelsatz Kind 7 J.
75 €Kinder-Sofortzuschlag (3 x 25 €)
– 777 €Anrechnung Kindergeld (3 x 259 €)
1.086 €Wohnkosten
2.500 €monatliches Bürgergeld

Familien (Paare) mit Kindern haben in Berlin aktuell einen durchschnittlichen Zahlungsanspruch von 2.473 € (Datenbasis März 2026), nach Anzahl der Kinder wird in der Statistik aber nicht differenziert.

Zum Vergleich: Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die fünfköpfige Familie mit drei Kindern auf folgende Werte belaufen:

  • 2.273 € in Dresden
  • 2.396 € in Frankfurt am Main
  • 2.900 € in Hamburg
  • 2.367 € in Köln
  • 2.634 € in München

Warum das Bürgergeld regional unterschiedlich hoch ist

Die regionalen Unterschiede beim Bürgergeld ergeben sich ausschließlich aus den unterschiedlichen Wohnkosten – die Regelsätze und Mehrbedarfe sind bundeseinheitlich geregelt. Städte mit teurem Wohnraum haben aber meist auch insgesamt höhere Lebenshaltungskosten, was bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Ein höheres Bürgergeld in München bedeutet für die Betroffenen also nicht zwangsläufig mehr Kaufkraft als in Dresden.

Zusätzliche Leistungen für Kinder: Bildungs- und Teilhabepaket

Für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – etwa für Schulausflüge, Mittagsverpflegung, Nachhilfe oder Mitgliedsbeiträge in Sport- und Freizeitvereinen. Diese Leistungen fließen nicht in die oben berechneten Bürgergeld-Beträge ein, sondern werden gesondert beantragt und ausgezahlt.