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Bürgergeld zu knapp: 813 EUR für ein armutsfestes Leben

Geldscheine lösen sich in der Hand auf

Der Streit ums Bürgergeld war lange ein Streit um die Regelsatzanpassung. Knapp 12 Prozent mehr zum 1. Januar 2024 empfanden und empfinden nach wie vor viele als unfair. Dabei wurden mit der Fortschreibung nicht einmal die Kaufkraftverluste ausgeglichen, die auf der Inflation und dem zu knapp bemessenen Regelsatz beruhen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Dr. Irene Becker im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes.

Debatte um Regelsätze

Seit Einführung des Bürgergelds hat sich die Leistungshöhe als Zankapfel erwiesen, insbesondere auf politischer Ebene. Obwohl alle Parteien die neuen Regeln für die Anpassung unterschrieben haben, distanzieren sich Union und FDP immer mehr vom Bürgergeld. Dass Betroffene in der Zeit von 2021 bis 2023 enorme Kaufkraftverluste hinnehmen mussten, geht in dieser Debatte meist unter.

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Regelbedarfe reichen nicht

Aktuelle Berechnungen belegen jetzt, dass weder der Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld und damit die neue Anpassungsformel noch die Regelsatz Erhöhung von 2023 zu 2024 die Lage Betroffener signifikant verbessert hat. Obwohl die Regelsätze mit der Einführung des Bürgergelds um 11,7 Prozent angehoben wurden, bleibt unter dem Strich ein massiver Kaufkraftverlust. Statt 502 Euro hätten es laut Studie im Januar 2023 knapp 527 Euro monatlich für einen Single sein müssen. Das sind 25 Euro Differenz, die im Laufe des Jahres weiter anstieg, auf 37 Euro im April.

Zigtausend Euro Differenz

Bezogen auf den gesamten Betrachtungszeitraum kommt Dr. Irene Becker für einen alleinstehenden Bürgergeldempfänger auf einen Kaufkraftverlust von 1.012 Euro. Zieht man die 300 Euro Energiepreispauschale ab, bleiben immer noch 712 Euro. Bei einem Paarhaushalt mit zwei Kindern sind es bis zu 3.444 Euro (auch hier gegebenenfalls abzüglich 300 Euro).

Deshalb stelle der Anstieg der Regelleistung in diesem Jahr keine exorbitante Steigerung, „sondern lediglich eine teilweise Kompensation der bisherigen Kaufkraftverluste“ dar. Es reiche nicht einmal, um die aufgelaufenen Schulden zu begleichen. Der Paritätische Gesamtverband fordert daher Regelleistungen auf armutsfestem Niveau. Sachgerecht seien Stand jetzt 813 Euro.

Titelbild: Ad Gr / shutterstock