Beim Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld – darfst du grundsätzlich ein Auto im Wert von bis zu 15.000 € besitzen, ohne dass der Fahrzeugwert als Vermögen leistungsmindernd angerechnet wird. Im Einzelfall kann auch ein teureres Fahrzeug noch als angemessen gelten. Wie das Jobcenter den Wert ermittelt, was bei einer Überschreitung des Freibetrages passiert und ob du das Auto überhaupt angeben musst, erklären wir im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Auto bis zu einem Wert von 15.000 € gilt generell als angemessen und wird nicht als Vermögen angerechnet.
- Der Freibetrag gilt für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
- In der Selbstauskunft zum Vermögen (Anlage VM) musst du dein Auto angeben – unabhängig vom Wert.
- Maßgeblich ist der erzielbare Verkaufspreis, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.
- In Ausnahmefällen, etwa bei einer Behinderung oder einer großen Familie, kann auch ein teureres Fahrzeug noch als angemessen gelten.
Wie funktioniert der 15.000-Euro-Freibetrag beim Auto?
Der 15.000-Euro-Freibetrag steht jedem erwerbsfähigen Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft einzeln für ein Kraftfahrzeug (z. B. Auto, Motorrad oder Motorroller) zu. Leben zwei erwerbsfähige Personen in einem Haushalt, dürfen also grundsätzlich etwa zwei Autos mit einem Verkehrswert von jeweils bis zu 15.000 € vorhanden sein – nicht jedoch ein einzelnes Fahrzeug im Wert von 30.000 €. Der Freibetrag lässt sich nicht auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen.
Gemeinsames Auto: Warum sich der Freibetrag nicht verdoppelt
Was passiert, wenn mein Auto mehr als 15.000 € wert ist?
Übersteigt der Verkehrswert deines Autos den Freibetrag von 15.000 €, bedeutet das nicht automatisch, dass du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast oder dein Fahrzeug verkaufen musst. Der übersteigende Betrag wird vielmehr auf deinen altersabhängigen Vermögensfreibetrag angerechnet.
Beispiel 1: Bist du 35 Jahre alt und dein Auto hat einen Wert von 19.000 €, liegt der Wert somit 4.000 € über dem Freibetrag. Bei deinem Vermögensfreibetrag von 10.000 € (31 bis 40 Jahre) bleiben dir damit noch 6.000 € für dein sonstiges Vermögen.
Beispiel 2: Dein Auto ist 10.000 € wert. Deinen Kfz-Freibetrag von 15.000 € schöpfst du damit nicht vollständig aus. Deine Partnerin besitzt dagegen ein Auto im Wert von 20.000 € – 5.000 € mehr als ihr Freibetrag. Übertragen lässt sich dein ungenutzter Freibetrag dabei nicht auf ihr Fahrzeug. Die 5.000 € werden deshalb auf den gemeinsamen Vermögensfreibetrag eurer Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Hinweis: Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf das Grundsicherungsgeld gelten für alle Neuanträge seit dem 1. Juli 2026 neue, altersabhängige Vermögensfreibeträge beim Schonvermögen. Läuft dein aktueller Bewilligungszeitraum noch, gilt bis zu dessen Ende weiterhin der bisherige Vermögensfreibetrag. Der neue Freibetrag des Grundsicherungsgeldes greift erst mit deinem nächsten Weiterbewilligungsantrag (WBA). Die bisherigen Beträge findest du im Artikel zum Schonvermögen.
Gut zu wissen: Der 15.000-Euro-Freibetrag steht nicht im Gesetz, sondern in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II (Rz. 12.13). Danach gilt ein Kraftfahrzeug grundsätzlich als angemessen, wenn nach Abzug eines noch bestehenden Kredits höchstens 15.000 € Verkaufserlös erzielbar sind. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 06.09.2007 – B 14/7b AS 66/06 R).
Wie wird der Wert meines Autos ermittelt?
Maßgeblich ist der Wert des Autos zum Zeitpunkt deiner aktuellen Antragstellung beziehungsweise deines Weiterbewilligungsantrags – nicht der Wert aus einem früheren Antrag. Als Nachweis verlangt das Jobcenter in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und den aktuellen Kilometerstand.
Es zählt der Preis, den du bei einem privaten Verkauf deines Autos voraussichtlich erzielen würdest – nicht der ursprüngliche Kaufpreis oder ein Händlerpreis. Händlerpreise liegen meist höher, weil sie unter anderem Gewährleistung und die Gewinnspanne des Händlers berücksichtigen. Zur Orientierung eignen sich Kfz-Verkaufsportale wie Mobile.de oder AutoScout24. Dort lässt sich anhand von Modell, Baujahr, Ausstattung und Kilometerstand ein realistischer Marktwert ermitteln. Eine noch offene Restschuld aus einer Finanzierung wird vom möglichen Verkaufspreis abgezogen.
Beweislast liegt beim Jobcenter
Hat das Jobcenter Zweifel an deinen Angaben zum Fahrzeugwert, muss es eine höhere Bewertung selbst begründen und notfalls nachweisen, etwa durch ein Wertgutachten. Ein teures Gutachten musst du grundsätzlich nicht selbst bezahlen.
Muss ich mein Auto beim Jobcenter angeben?
Ja. Sowohl beim Erstantrag als auch beim Folgeantrag fragt das Jobcenter in der Anlage VM – der Selbstauskunft zum Vermögen – ausdrücklich nach vorhandenen Kraftfahrzeugen wie Auto, Motorrad oder Wohnmobil. Gibst du an, ein Kraftfahrzeug zu besitzen, trägst du unter anderem Eigentümer, Fabrikat, Baujahr, Kilometerstand und den geschätzten Verkehrswert ein.
Hinweis: Die aktuelle Anlage VM (Stand: 04/2026) fragt nach jedem vorhandenen Kraftfahrzeug – unabhängig vom Fahrzeugwert. Ältere Informationen, wonach Fahrzeuge erst ab einem Wert von 15.000 € anzugeben seien, sind deshalb überholt.
Wann kann ein Auto über 15.000 € angemessen sein?
Die 15.000 € sind kein starrer Höchstwert. Laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II (Rz. 12.13) hängt die Angemessenheit auch von den Umständen des Einzelfalls ab. Konkret genannt werden dort die Größe deiner Bedarfsgemeinschaft, die Anzahl der Kraftfahrzeuge in deinem Haushalt sowie der Zeitpunkt, zu dem du das Fahrzeug erworben hast.
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de) bestätigt, dass ein teureres Fahrzeug im Einzelfall angemessen sein kann. Dazu können beispielsweise behinderungsbedingte Umbauten gehören, die den Fahrzeugwert erhöhen. Gleiches gilt für eine größere Bedarfsgemeinschaft mit Kindern, die auf ein entsprechend großes Fahrzeug angewiesen ist.
Ob dein Fahrzeug trotz eines höheren Werts noch als angemessen gilt, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Die Gründe für diese Entscheidung muss es in deinem Bescheid dokumentieren.
Wird ein Fahrzeug als nicht angemessen eingestuft, wird nicht sein gesamter Wert angerechnet – nur der über die 15.000 € hinausgehende Betrag fließt in deinen allgemeinen Vermögensfreibetrag ein.
Zahlt das Jobcenter ein Auto oder die laufenden Kosten?
Nein, grundsätzlich nicht. Der Besitz eines Autos bedeutet nicht, dass das Jobcenter auch den Kauf oder die laufenden Kosten dafür übernimmt. Versicherung, Steuer, Reparaturen oder Kraftstoff gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang des SGB II.
Bürgergeld-Empfänger sollen kein Auto haben
In bestimmten Ausnahmefällen kann das Jobcenter dich dennoch finanziell unterstützen:
- Darlehen für den Autokauf: Ist dein Auto erforderlich, um einen Arbeitsplatz zu erreichen oder zu behalten, kann das Jobcenter nach § 16f SGB II ein Darlehen gewähren. Das bestätigte auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 11 AS 676/15 B ER), das einem Jobcenter die Gewährung eines Darlehens von 2.000 € aufgab. Das Darlehen muss später zurückgezahlt werden.
- Autoreparatur: Ist dein Auto für die Berufsausübung unverzichtbar, kann das Jobcenter im Einzelfall auch notwendige Reparaturkosten übernehmen. Das Sozialgericht Mainz verpflichtete ein Jobcenter zur Übernahme von 585,93 € Reparaturkosten (Az. S 10 AS 654/18).
- Zuschuss für die Anschaffung: Manche Jobcenter unterstützen den Kauf eines Autos im Einzelfall auch mit einem Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget, wenn eine Arbeitsaufnahme sonst scheitern würde. So bietet das Jobcenter Dortmund unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Förderung an. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Beratungsfachkraft.
In allen Fällen prüft das Jobcenter die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall, bevor es eine Zusage erteilt.