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Stromnachzahlung mit Bürgergeld – hilft das Jobcenter?

Stromrechnung Nachzahlung

Wie jedes Jahr flattern zu Beginn des Jahres die Stromabrechnungen ins Haus und aufgrund der hoch geschossenen Strompreise ist in den meisten Fällen mit einer Nachzahlung zu rechnen. Haben Bürgergeld Bedürftige keine Rücklagen gebildet – was bei dem chronisch zu niedrig berechnetem Regelbedarf der Fall sein dürfte, bleiben nur zwei Optionen (in dieser Reihenfolge!), um eine Stromkosten-Nachzahlung zu begleichen:

  1. Mit dem Stromversorger auf eine Ratenzahlung einigen
  2. beim Jobcenter ein Darlehen beantragen

Grundsätzlich ist das Jobcenter für eine Stromnachzahlung nicht zuständig, da Bedürftige hierfür selbst aus dem Regelbedarf aufkommen müssen. Würde man sich daher mit einer Nachzahlung auf die Stromkosten an das Jobcenter wenden, würde dieses zunächst darauf verweisen, dass sich Hilfebedürftige selbst mit dem Stromversorger einigen.

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Ratenzahlung mit Versorger vereinbaren

Hat man vom Stromversorger die Abrechnung für das vergangene Jahr erhalten, aus der sich eine Nachzahlung ergibt, ist der finanzielle Engpass für Bürgergeld Bedürftige vorprogrammiert. Nicht nur, dass sie eine größere – womöglich ungeplante Summe – begleichen müssen. Zudem wird der Stromanbieter auch die zukünftigen monatlichen Abschläge anhand der vergangenen Werte erhöhen, womit die Gesamtbelastung insgesamt steigt.

Die wenigsten Bürgergeld Bedürftigen werden in der Lage sein, eine Nachzahlung in einer Summe zu begleichen. Daher gilt es hier, sich schnellstmöglich mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzen und einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren. Der Stromanbieter wird in den seltensten Fällen von sich aus eine Ratenzahlung anbieten, weshalb Kunden hier selbst aktiv werden müssen.

Um einen vertretbaren Abtrag zu schaffen, empfehlen wir, dem Versorger eine Ratenzahlung zwischen 10 und 25 Euro monatlich anzubieten, um auch eine realistische Zahlungsbereitschaft zu signalisieren. Je länger der Rückzahlungszeitraum, desto geringer die Ratenbelastung monatlich.

Man sollte es tunlichst vermeiden, nichts zu unternehmen und nicht mit dem Versorger sprechen. So häufen sich über die Zeit Stromschulden an, die auch noch um Mahngebühren etc. erhöht werden und schlussendlich droht eine Stromsperre.

Zum Vergleich: Im Falle eines Jobcenter Darlehens würde der Leistungsträger für die Rückzahlung fünf Prozent vom Regelsatz einbehalten, was ab 2024 bei einem Single 28,15 Euro ausmachen würde. Für Bedürftige ist es also günstiger, sich mit dem Versorger auf eine Rate zu einigen, die unter diesem Betrag liegt.

Kann man sich an das Jobcenter wenden?

Für den Fall, dass man mit dem Versorger keine Einigung über eine Ratenzahlung findet, kann man einen Antrag auf ein Jobcenter Darlehen stellen. Wird dieses gewährt, behält das Jobcenter ab dem Folgemonat fünf Prozent des Regelbedarfs von den monatlichen Leistungen ein, um das Darlehen abzutragen. Bei einem Single wären das ausgehend von 563 Euro Regelsatz 28,15 Euro und bei einem Paar in Bedarfsgemeinschaft mit einem Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe 2 von insgesamt 1.012 Euro monatlich eine Tilgungsrate von 50,60 Euro.

Ein Darlehen kann das Jobcenter nicht verwehren, wenn der Bürgergeld Bedürftige nachweist, alles unternommen zu haben, um sich mit dem Versorger zu einigen. Insbesondere wenn eine Stromsperre droht, muss das Jobcenter mit einem Darlehen aushelfen, um die Unterbrechung der Stromlieferung abzuwenden. In diesem Fall wird es aber auch darauf hinauslaufen, dass das Jobcenter auch die zukünftigen Raten direkt an den Versorger zahlt und von den monatlichen Leistungen einbehält.

Stromschulden: Bürgergeld Bedürftige können sich nicht auf Jobcenter Darlehen verlassen

Stromkosten im Bürgergeld Regelbedarf enthalten

Bürgergeld Bedürftige haben für Haushaltsstrom keinen zusätzlichen Anspruch auf die Übernahme der Stromkosten, da diese mit einer Pauschale im monatlichen Regelbedarf vorgesehen sind. Für 2023 betrug die monatliche Pauschale in der Regelbedarfsstufe 1 (502 Euro Regelbedarf) insgesamt 40,74 Euro für einen Single-Haushalt. Ab 2024 ist der Regelbedarf gestiegen, so dass die Pauschale nunmehr mit 45,72 Euro veranschlagt wird.

Unterdeckung von etwa 180 Euro bei Singles

Wir haben bereits im April des vergangenen Jahres ermittelt, dass in 2023 die durchschnittliche Unterdeckung für Strom bei Singles bei fast 180 Euro jährlich liegt. Dies ist also der Betrag, der durchschnittlich als Nachzahlung für die Stromkosten anfallen würde, wenn man Abschläge in der der Höhe der im Regelbedarf vorgesehenen Pauschale getätigt hätte. 180 Euro ist allerdings eine Summe, die Bürgergeld Bedürftige nicht in einer Summe stemmen können, da dies etwa ein Drittel des Regelsatzes verschlingen würde.

Bild: gopixa/ shutterstock