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Grundeinkommen als Bürgergeld-Ersatz – Verfassungsgericht lehnt ab

Geldscheine mit Buchstaben versehen, auf denen Grundeinkommen steht

Die Idee eines Grundeinkommens liegt seit Jahren in vielen Schubladen. Teils wird sie bereits ausführlich getestet, etwa als bedingungsloses Grundeinkommen. In der Mehrheit handelt es sich bei den Konzepten jedoch um reine Papiertiger. Eine Volksinitiative in Hamburg wollte die Alternative zum Bürgergeld testen, scheiterte jedoch an den Bedenken des Senats und jetzt auch vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht (Az.: HVerfG 12/20 vom 12.07.2023). Dort monierte man unter anderem die Höhe des geplanten Grundeinkommens als nicht (mehr) auskömmlich.

Plan: Volksbegehren in Hamburg

Mit dem Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ wollte man den Weg für einen Modellversuch frei machen. Die Grundlage bildete ein Gesetzentwurf zur

„Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“.

Ziel: Die Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit mehrerer Varianten des Grundeinkommens zu prüfen. Das Projekt mit 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollte drei Jahre dauern.

1.120 Euro Grundeinkommen für Erwachsene

Geplant war, dass neben dem Grundeinkommen kein Bedarf an weiteren „den Lebensunterhalt deckenden Sozialleistungen“ besteht – also beispielsweise Bürgergeld. Dafür sollten mindestens 1.120 Euro für Erwachsene und 560 Euro für Minderjährige gezahlt werden, wobei andere Einkommen angerechnet worden wären. In der Summe rechneten die Initiatoren mit einem Betrag von 40 Millionen.

Entwurf ist nicht klar genug gefasst

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte den Vorschlag trotz ausreichend vieler Unterschriften abgelehnt. Im September 2020 folgte der Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens, woraufhin das Verfassungsgericht angerufen wurde, das der Initiative jetzt einen Strich durch die Rechnung machte. Nicht, weil die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes verletzt würden, sondern weil „der vorgelegte Entwurf nicht klar genug gefasst ist“.

Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten

Das Konzept decke sich nicht mit den Anforderungen zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten. Die Bürgerinnen und Bürger könnten der Vorlage weder den Kern der Regeln noch die Auswirkungen für die Teilnehmenden entnehmen und damit auch nicht die Vor- und Nachteile erkennen. Dazu mangele es an den nötigen Rahmenbedingungen. Stattdessen weise der Vorschlag Widersprüchlichkeiten und Lücken auf.

Kein bedingungsloses Grundeinkommen

Als Beispiel nennt das Verfassungsgericht, dass der Eindruck erweckt werde, es handle sich um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dabei würde im Entwurf auf eine Einkommensanrechnung und die Prüfung individueller Bedarfe verwiesen, ohne zu erklären, wie die Bedarfe ermittelt werden sollen.

Armutsschwelle nicht überschritten

Bitter aufgestoßen ist dem Gericht zudem, dass der Entwurf den Anschein erwecke, mit dem Grundeinkommen werde die Armutsrisikoschwelle überschritten und eine ausreichende Grundsicherung gewährleistet.

„Tatsächlich seien diese Mindestbeträge auch zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung im Jahr 2020 bereits nicht mehr auskömmlich gewesen“,

heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Vergessen worden seien etwa inflationsbedingte Anpassungen, die Folgen für die Sozialversicherung und die Pfändbarkeit. Es werde auch nicht offengelegt, inwieweit negative Auswirkungen der Bürgergeld Alternative untersucht werden. Deshalb sagten die Richter „nein“ zum Grundeinkommen in Hamburg.

Bild: fotogeng/ shutterstock.com

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