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Ein irreführender Vergleich: Bürgergeld und Grundeinkommen

Grundeinkommen Buchstaben auf Geldscheinen

„Sachlich und fachlich falsch“, nennt Tobias Dumschat vom Freiburg Institute for Basic Income Studies FRIBIS der Universität Freiburg den Vergleich des Bürgergelds mit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Für ihn sind derlei Aussagen „nicht haltbar und irreführend“. Der Doktorand der Caritaswissenschaft untermauert seine Einschätzung zum Hartz IV Nachfolger mit drei Argumenten und ergänzt sie mit den Bürgergeld-Sanktionen um einen vierten Punkt.

Verzicht auf Fordern und Fördern

Geprägt hat den Begriff „Grundeinkommen light“ der Journalist Hugo Müller-Vogg. In seinem Beitrag für Focus online moniert er, dass mit dem Bürgergeld das Prinzip vom Fordern und Fördern aufgehoben und damit zur Faulenzerei eingeladen werde.

Fantasie vom Grundeinkommen

Auch die „Welt“-Chefredakteurin Jennifer Wilton hatte sich in einem Beitrag kritisch mit dem Bürgergeld auseinandergesetzt und es als „Phantasien von einem Grundeinkommen ohne Bedingungen“ dargestellt.

Nicht jeder erhält Bürgergeld

Den beiden Autoren entgegnet Tobias Dumschat, dass längst nicht jeder Anspruch auf das Bürgergeld habe. Es richte sich an Erwerbslose und Personen, die „nicht unter die Prämissen von Arbeitslosengeld I fallen“. Bereits dieser Umstand decke sich nicht mit dem Gedanken eines Grundeinkommens.

Grundeinkommen wäre universell

Denn, so Fakt zwei: Ein Grundeinkommen wäre immer universell und könne daher vom Prinzip nicht „light“ sein. „Das heißt jeder Bürger und jede Bürgerin bekäme es, sowohl Herr Müller-Vogg als auch Frau Jennifer Wilton“, erklärt der Wissenschaftler in seinem Papier.

Bedarf wird geprüft

Zudem gelte, dass es beim Bürgergeld – wie schon zuvor bei Hartz IV – eine Bedarfsprüfung gebe. Sie falle nicht weg, sondern räume lediglich die Möglichkeit für ein höheres Vermögen ein, 60.000 Euro statt 10.000 Euro in den ersten beiden Jahren. Für ein Grundeinkommen bräuchte es keine Bedarfsprüfung.

Leistungen dürfen weiterhin gemindert werden

Verzichten würde man bei einem bedingungslosen Grundeinkommen auch auf Sanktionen. Die von Betroffenen als demütigend empfundenen Strafen sind beim Bürgergeld jedoch weiterhin vorgesehen. Bei einem Grundeinkommen wäre dies nicht der Fall, weil die „Würde des Menschen hochgehalten“ würde.

Besseres Verständnis für das Bürgergeld

Die Diskussionen über das Bürgergeld werden mit dem Thesenpapier von Tobias Dumschat zwar nicht verstummen. Vielleicht können die Aussagen jedoch zu einem besseren Verständnis beitragen. Denn das Bürgergeld stellt eben keine soziale Hängematte dar.

Policy Paper von Tobias Dumschat | 22.09.2022

Bild: fotogeng/ shutterstock.com

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