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FDP will gegen vermeintlichen Bürgergeld Missbrauch vorgehen

MdB Jens Teutrine (FDP)

Schon vor Bekanntwerden der Bürgergeld Erhöhung für 2024 wurde heiß diskutiert, ob sich Arbeit überhaupt noch lohne, wenn die Grundsicherung so üppig ausfällt. Diese Diskussion hat noch einmal Fahrt aufgenommen, nachdem der Bundesarbeitsminister verkündete, dass der Bürgergeld-Regelsatz ab dem 01.01.2024 um 12,2 Prozent von derzeit 502 Euro auf 563 Euro bei einem Single angehoben wird. Es vergeht gefühlt kein Tag, ohne dass es Schlagzeilen hagelt, dass viele Beschäftigte ihren Job hinschmeissen und sich in die soziale Hängematte des Bürgergeldes legen wollen. Hier werden allerdings Scheindebatten hochgekocht, da es an belastbaren Statistiken zu tatsächlichen Kündigungen mangelt.

Bürgergeld 2024: Regelsatz steigt auf 563 Euro

Nachdem nun explizit die Gebäudereinigungsbranche geklagt hatte, dass viele Beschäftigte mit dem Gedanken einer Kündigung zwecks Sozialleistungsbezug spielen oder gar bereits gekündigt haben, wurde es noch konkreter, ob sich Arbeiten überhaupt lohne – zumindest schaltet sich nun auch die FDP in die Debatte um das Bürgergeld. Wobei hier angemerkt sei, dass eine grundlose Eigenkündigung sozialwidriges Verhalten darstellen würde, da der Beschäftigte seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hätte. Die Folgen wären Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sowie Bürgergeld Sanktionen wegen Pflichtverletzungen.

Genau diesem Thema widmet sich nun die FDP, die sich besorgt über den möglichen Missbrauch von Bürgergeld- und Arbeitslosengeldleistungen in einem offenen Brief an die Chefin der Bundesagentur für Arbeit und ehemalige Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, richtet. Die Partei fordert ein entschlosseneres Vorgehen gegen solche Missbräuche. Erstmalig hatte das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) über diesen offenen Brief – der der RND-Redaktion auch exklusiv vorliegt – berichtet.

Hauptforderungen der FDP

Jens Teutrine, Bürgergeldsprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betont die Notwendigkeit, den Missbrauch des Sozialstaates zu verhindern, um dessen Akzeptanz nicht zu gefährden. Anlass seiner Sorgen ist unter andrem ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen“, der sich auf die Auswertung des Bundesinnungsvereins des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) bezieht und nach dessen Auswertung bereits mehr als zwei Drittel der Unternehmer der Branche die Erfahrung gemacht hätten, dass Beschäftigte wegen der Aussicht auf Bürgergeld gekündigt hätten.

Die Freien Demokraten schlagen vor, Sperren beim Arbeitslosengeld häufiger einzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt bereits jetzt über Instrumente, um gegen Missbrauch vorzugehen, wie z.B. Arbeitslosengeld-I-Sperren. Teutrine betont, dass Personen, die den Sozialstaat vorsätzlich ausnutzen, rechtliche Konsequenzen erleben sollten.

Anm. d. Redaktion: Bei sozialwidrigem Verhalten wie einer Arbeitsaufgabe ohne Grund ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld I für zwölf Wochen – dieser Zeitraum kann sich je nach Umstand verkürzen. (§ 159 SGB III)

Fragen an die BA-Chefin

Die FDP hat auch mehrere Fragen an die Chefin der Bundesagentur für Arbeit gerichtet, um zu klären, wie konsequent und in welchem Umfang die Bundesagentur für Arbeit gegen konkrete Missbrauchsfälle vorgeht und welche Mittel sie verwendet, um von solchen Fällen überhaupt aufzudecken.

Mögliche Änderungen beim Bürgergeld

Sollte der Missbrauch nicht gestoppt werden können, plant die FDP als Teil der aktuellen Ampel-Regierung Änderungen auch beim Bürgergeld.

„Teilen Sie auch gerne mit, wenn die rechtlichen Möglichkeiten aus Sicht der BA unpraktikabel oder unzureichend sind, dann sehe ich den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und uns als Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen“,

heißt es in dem offenen Brief, aus dem das RND zitiert.

Teutrine betont, dass bestehende Regelungen, die das absichtliche Herbeiführen von Hilfsbedürftigkeit bestrafen, konsequent angewendet werden sollten. Andernfalls müssten gesetzliche Regelungen verschärft werden.

Anm. d. Redaktion: Nach aktueller gesetzlicher Regelung handelt es sich bei einer Kündigung, um einen Bürgergeld Anspruch zu schaffen oder diesen zu erhöhen, um eine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II. Diese (erstmalige) Pflichtverletzung wird mit einer Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes in Höhe von 10 Prozent für einen Monat geahndet. Ebenfalls werden 10 Prozent des Regelsatzes gekürzt, wenn eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen einer grundlosen Eigenkündigung verhängt wurde.

Bild: David Renz/ shutterstock.com