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Bürgergeld: Jobcenter muss Schülerschreibtisch bezahlen

Junges Mädchen macht Hausaufgaben am Schreibtisch

Der Bildungserfolg eines Kindes kann oft von seinem Lernumfeld abhängen, weshalb es auch wichtig ist, dass Kinder einen eigenen Arbeitsplatz in der elterlichen Wohnung haben. Ist ein Schreibtisch inklusive Schreibtischstuhl nicht vorhanden und hat das Kind auch abseits anderer Familienmitglieder keine Möglichkeit, Schulaufgaben zu machen, springt das Jobcenter finanziell ein – die Anschaffung solcher Möbel werden auf Antrag über die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII übernommen und müssen nicht aus dem Regelsatz bestritten werden.

Grundsätzlich können Kinder auch nicht vom Jobcenter darauf verwiesen werden, ihre Hausaufgaben im Wohnzimmer oder am Esstisch machen zu müssen. So hat auch das SG Berlin vor über zehn Jahren entschieden, dass Kinder einen eigenen Schreibtisch benötigen (S 174 AS 28285/11 WA) und der klagenden Mutter 70 Euro für dessen Anschaffung zugesprochen.

Höhe des Anspruchs

Es ist schwierig, Aussagen darüber zu treffen, wie hoch die Anschaffungskosten für einen Schreibtisch sind, die vom Jobcenter auch gezahlt werden. Fest steht, dass es hierfür im Rahmen der Erstausstattung Pauschalen und nicht die tatsächlichen Kosten gibt – ebenso wird es kein neuer Schreibtisch sein, da diese Pauschalen sehr niedrig ausfallen und höchstens für gebrauchte Möbel reichen.

Beispiele (Pauschalen für Erstausstattung mit Schreibtisch für Kinder ab der Einschulung):

  • Berlin: 67 Euro für Kinder bei Einschulung
  • Hamburg: 84 Euro
  • Hannover: 45 Euro (30 Euro Schreibtisch und 15 Euro Stuhl)
  • Essen: 80 Euro (40 Euro Schreibtisch und 40 Euro Drehstuhl)
  • Magdeburg: 65 Euro (37 Euro Schreibtisch und 28 Euro Stuhl)
  • München: 65 Euro (Schreibtisch 49 Euro und Stuhl 16 Euro)
  • Frankfurt / Main: 75 Euro für Schreibtisch und Stuhl

Wenn Sie die genauen Beträge für Ihre Stadt oder Kommune erfahren möchten, können Sie diese beim Jobcenter erfragen. Möglicherweise stellt ihr Jobcenter diese Informationen in Dienstanweisungen oder örtlichen Richtlinien online zur Einsicht bereit.

Was wird noch im Rahmen der Erstausstattung für Schüler gezahlt?

Zusätzlich zum Schreibtisch und Schreibtischstuhl kann auch in einigen Kommunen eine Schreibtischlampe genehmigt werden. Es ist jedoch wichtig, alle benötigten Möbelstückle einzeln im Antrag auf die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII zu benennen, da nur die im Antrag genannten Produkte bewilligt werden.

Was passiert bei Reparaturen?

Die oben genannten Informationen beziehen sich auf die erstmalige Anschaffung eines Schreibtischs sowie Drehstuhls. Sind diese Möbel bereits vorhanden und gehen kaputt, muss der Ersatz oder die Reparatur aus dem Bürgergeld Regelsatz angespart werden – eine Beantragung zur Anschaffung im Rahmen der Erstausstattung ist dann nicht mehr möglich.

Hinweise zum Antrag

Für den Antrag auf Erstausstattung gibt es kein Formblatt, zumal es keine bundeseinheitliche Lösung gibt. Sie können den Antrag also formlos stellen, wie empfehlen hier die Schriftform – oder wenn das Jobcenter online anbietet – Email oder das Postfach über jobcenter.digital.

Bild: Ground Picture/ shutterstocj.com