Verfassungsgericht urteilt: 6m² reichen als menschenwürdiger Wohnraum
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss ein 6 Quadratmeter großes Zimmer für zumutbar erklärt. Für die Karlsruher Richter ist die Wohnfläche völlig ausreichend, solange dem Bewohner neben dem eigenen Zimmer zusätzlich noch nutzbare Gemeinschaftsräume zur Verfügung stehen.
