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Bürgergeld: Vermögen und Freibeträge – die neuen Hartz 5 Werte

Frau mit unterschiedlich großen geldstapeln in der Hand

Die Angst, dass Schindluder mit dem Bürgergeld getrieben wird, war groß. So groß, dass einige der Stellschrauben für Bürgergeld neu ausgerichtet werden mussten, um einen breiten Konsens zu finden. Dazu haben Regierung und Union unter anderem die Regeln für die Karenzzeit überarbeitet. Das Vermögen, das während der ersten zwölf Monate unangetastet bleibt, wurde massiv gekürzt. Ein kleiner Lichtblick: Für das Schonvermögen gelten künftig höhere Werte – zumindest für einige Betroffene.

Karenzeit

Der Punkt, an dem sich die Geister am deutlichsten schieden, war die Karenzzeit. Sie sollte anfangs zwei Jahre dauern. Jetzt sind es nur noch zwölf Monate. Innerhalb dieses Zeitfensters wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Denn, betont die SPD:

„Wer plötzlich seinen Job verliert, braucht Sicherheit statt Hürden.“

Allerdings müssen die Heizkosten angemessen sein, um in voller Höhe vom Jobcenter übernommen zu werden.

Vermögensprüfung

Ein zweiter Aspekt der Karenzzeit: das Vermögen. Um Menschen die Sorge zu nehmen, mit Bürgergeld gleich alles zu verlieren, wurde im Rahmen der Bürgergeldgesetzgebung ein zeitlicher Puffer geschaffen. Konkret heißt das: Innerhalb der ersten zwölf Monate bleibt ein höherer Betrag unangetastet.

40.000 Euro statt 60.000 Euro

Für einen alleinstehenden Erwachsenen waren ursprünglich 60.000 Euro vorgesehen. Dieser Wert wurde auf 40.000 Euro nach unten korrigiert. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf 15.000 Euro Vermögen haben. Hier hatte sich die Ampel zuvor auf einen Betrag von 30.000 Euro geeinigt. Bei einer vierköpfigen Familie wären es demnach 150.000 Euro gewesen. Jetzt sind es 85.000 Euro.

Bürgergeld Kompromiss: Respekt und Vertrauen bleiben auf der Strecke

Neues Schonvermögen: 15.000 Euro

Nach Ablauf des ersten Jahres wird es dann ernst. Zu Zeiten von Hartz IV galt ein Schonvermögen von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr, bei Höchstbeträgen zwischen 9.750 Euro und 10.050 Euro. Mit dem Bürgergeld hat man sich auf einen Freibetrag von 15.000 Euro je Person geeinigt. Dabei gilt:

„Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag […], sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.“

Wohneigentum

Klar geregelt ist auch der Umgang mit selbst genutztem Wohneigentum. Zum Schonvermögen zählen Häuser mit einer Wohnfläche bis 140 Quadratmetern und Eigentumswohnungen bis zu 130 Quadratmetern. Leben mehr als vier Haushaltsangehörige in der Immobilie, erhöht sich die Fläche je Person um weitere 20 Quadratmeter. Falls ein vom Amt geforderter Aus- und somit Umzug eine besondere Härte darstellt, soll laut Bürgergeldkompromiss davon abgesehen werden

Rentner werden benachteiligt

Was angesichts der neuen Regeln zum Bürgergeld beziehungsweise Hartz V nur schwer nachvollziehbar ist: Menschen, die unter das SGB XII fallen, also Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, werden schlechter gestellt als Hartz 5 Bedürftige. Während beim Bürgergeld 15.000 Euro als Freibetrag im Gesetz verankert sind, dürfen Rentner nur 10.000 Euro behalten (vorher 5.000 Euro). Dieser Aspekt stößt unter anderem dem Sozialverband Deutschland (SoVD) bitter auf:

„Der SoVD setzt sich dafür ein, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Daher muss die Schonvermögensgrenze bei Rentner*innen in der Grundsicherung ebenfalls auf 15.000 Euro angehoben werden.“

Bild: Andrey_Popov/ shutterstock.com