Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Brille bezahlen
Das Jobcenter muss einem Bezieher von Hartz IV Leistungen die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22.03.2016.
Das Jobcenter muss einem Bezieher von Hartz IV Leistungen die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22.03.2016.