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Die 6 Punkte des Bürgergeld-Kooperationsplans – frei von Floskeln

Checkliste mit 6 Punkten

Hübsch ist es ja, das Muster für den Kooperationsplan, der seit Juli 2023 nach und nach die Eingliederungsvereinbarung ablösen soll. Er ist einer der zentralen Bausteine des Bürgergelds und gilt mit Blick auf die Integration als roter Faden auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Die Optik ist allerdings nicht entscheidend. Wichtiger sind die Inhalte. Und da hat sich die Ampel ganz klar positioniert: keine Floskeln mehr, sondern eine einfache und verständliche Sprache.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Welche Ziele mit dem Kooperationsplan beim Bürgergeld verbunden sind, erklärte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Pressemitteilung. Der Plan soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter fördern, sagt Dr. Susanne Koch, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg. Dazu würden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.

Klare und verständliche Sprache

Seitens der Bundesregierung und der BA wird in diesem Kontext ein Aspekt immer wieder betont. Der Bürgergeld-Kooperationsplan soll in klarer und verständlicher Sprache verfasst werden. Das sei die Grundlage für eine bürgernahe und vertrauensvolle Zusammenarbeit, so BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Das ändert sich mit dem Bürgergeld-Kooperationsplan ab Juli

Die Zukunft auf einer Seite

Der Nachfolger der Eingliederungsvereinbarung soll übersichtlich sein und auf eine Seite passen. Wie wichtig die Ausgestaltung ist, weiß auch der Bürgergeldexperte der FDP, Jens Teutrine. Sie sei maßgeblich für den Erfolg der Wiedereingliederung. Daher dürfe der Kooperationsplan

„nicht in Floskeln formuliert werden“.

Kurzum: Es geht um individuelle Lösungen, die gemeinsam erarbeitet und auf den Punkt festgehalten werden.

Muster deutet an: Es geht bergauf

Wie das aussehen kann, zeigt eine Broschüre zum Kooperationsplan der Bundesagentur für Arbeit. Das Muster deutet an: Hier soll eine neue Zeit eingeläutet werden. Den Schriftzug „Mein Kooperationsplan“ ziert ein Treppen-Logo, im Sinne von „jetzt geht es bergauf“. Motto des Plans:

„Gemeinsam. Planen.Handeln.Gestalten.“

Erst das Ziel, dann der Weg

Darunter sind die sechs Punkte des Plans. Alles fängt mit dem persönlichen Ziel des Bürgergeld-Bedürftigen an. Als Beispiele werden angestrebte Arbeits- oder Ausbildungsstellen oder auch eine selbstständige Tätigkeit genannt. Da man in der Regel nicht direkt ans Ziel kommt, werden unter der Überschrift

„Zunächst möchte ich Folgendes erreichen“

kurzfristige Zwischenziele definiert, ebenso die nächsten Schritte – etwa die Teilnahme an einem Bewerbungstraining.

Unterstützungsmöglichkeiten

„Mein Jobcenter unterstützt mich durch“

listet anschließend die Hilfen auf, die vom Amt bewilligt werden, um das Ziel zu erreichen. Das kann banal die Übernahme der Kosten für eine Bewerbung sein. Auch zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Eingliederung sollen im Kooperationsplan festgehalten werden sowie weitere Anliegen, die wichtig sind, etwa Handlungsbedarf in der Bedarfsgemeinschaft.

Leistungsminderungen sind möglich

Der Kooperationsplan ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann bei Bedarf angepasst werden. Die BA legt hierbei größten Wert darauf, dass all das „gemeinsam“ erfolgt und der Plan rechtlich unverbindlich ist. Aber: Absprachen müssen eingehalten werden, anderenfalls

„kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden“.

Damit ist gemeint, dass die Vorgaben aus dem Kooperationsplan bei Nichteinhalten auch per Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen werden können, was den Sanktionen, die beim Bürgergeld jetzt Leistungsminderungen heißen, Tür und Tor öffnet – womit auch der Kooperationsplan am Hartz-IV-Konstrukt „Zuckerbrot und Peitsche“ festhält.

Bild: iam2mai/ shutterstock.com