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Banken benachteiligen Bürgergeld Bedürftige

Sparkassen Eingang mit SB Service

In Zeiten niedriger Zinsen haben Banken und Sparkassen die Gebühren als Einnahmequelle für sich entdeckt und fleißig an der Preisspirale gedreht. Bis zu 10,00 Euro Kontoführungsgebühren pro Monat sind keine Seltenheit und belasten insbesondere Bürgergeld Bedürftige. Denn kostenlose oder zumindest günstige Konten gibt es meist nur mit einem Gehaltseingang – im Schnitt ab 700 Euro. Den haben allerdings nur Bürgergeld Aufstocker. Besonders tief in die Tasche greifen müssen jene, die auf ein Basiskonto angewiesen sind.

Das Recht auf ein Basiskonto

Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten – und dazu zählen viele Bürgergeld Bedürftige – hatten lange Zeit überhaupt keinen Anspruch auf ein Girokonto. Ein solches Recht besteht erst seit 2016 dank des Zahlungskontengesetzes. Der Anspruch beschränkt sich auf ein Basiskonto, das nur die grundlegenden Funktionen samt einer Zahlungskarte bietet, allerdings keinen Dispokredit.

Kosten müssen angemessen sein

Kostenlos ist ein solches Basiskonto nicht. Allerdings gilt: Die Kontoführungsgebühr muss angemessen sein. Etwas konkreter: Das Kontomodell darf nicht teurer sein als die Konten für normale Privat- und Gehaltskonten. Als Maßstab nutzen viele Banken und Sparkassen häufig ihr teuerstes Kontomodell. Damit fallen dann mal schnell sieben, acht, neun oder mehr Euro im Monat nur für das Girokonto an. Die Preisanstiege werden dann von den Geldhäusern mit den steigenden Kosten und mehr Verwaltung für die Basiskonten begründet.

Offene Diskriminierung

Vor diesem Problem stehen nicht nur Bürgergeld Bedürftige, sondern laut Verbraucherzentrale Hamburg auch alle, die nur wenig verdienen und dadurch nicht von einer Gebührenbefreiung oder anderen Vorteilen profitieren.

„Darum ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche“,

schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie nennt es eine „offene Diskriminierung“ und fordert eine Gleichstellung und damit Gerechtigkeit.

Regelbedarf sieht nur 3,41 Euro vor

Um es anhand von Beispielen in Zahlen zu gießen: Die Hamburger Sparkasse berechnet für ihr Basiskonto 4,50 Euro pro Monat plus 0,50 Euro je Buchungsposten. Bei zehn Buchungen im Monat summieren sich Gebühren von insgesamt 9,50 Euro. Dem steht im Bürgergeld in Abteilung 12 ein Regelbedarf für Finanzdienstleistungen von etwa 3,41 Euro gegenüber. Um nicht draufzahlen zu müssen, darf das Konto also nicht mehr kosten.

Ohne Konto wird es noch teurer

Ganz auf ein Konto zu verzichten, wäre allerdings keine gute Idee. Denn wer sich das Bürgergeld nicht auf das Konto überweisen, sondern als Scheck auszahlen lässt, muss mit Kosten von jährlich knapp 72 Euro rechnen – das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Jahr 2023. Die Gebühren richten sich danach, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist.

Tipp: Girokontovergleich

Bürgergeld Bedürftige, die sich von der Bank nicht länger ausnehmen lassen wollen, sollten einen Girokontovergleich bemühen. Das Problem: Viele sind weder online unterwegs noch haben sie ein Smartphone – dadurch entfallen bereits viele kostengünstige Angebote. In dem Fall empfiehlt es sich, persönlich bei Banken vor Ort zu fragen, um nicht unnötig viel bezahlen zu müssen.

Bild: Chris Redan/ shutterstock.com