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Bürgergeld Urteil: Jobcenter kann Kontoauszüge 10 Jahre lang speichern

Kontoauszug

Einmal im System, lässt es sich nur schwer daraus entfliehen. Das Jobcenter darf Kontoauszüge und weitere Unterlagen von Bürgergeld Empfängern für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahre lang intern speichern. Das bestätigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches die Klage einer Frau aus Brandenburg abgewiesen hat.

Jobcenter soll Kontoauszüge löschen

Im Zeitraum von Mai 2011 bis April 2013 erhielt die Klägerin Hartz IV – das heutige Bürgergeld. Zur Info: Als Nachweis ihrer Hilfebedürftigkeit müssen Bürgergeld-Bezieher dem Jobcenter regelmäßig Kontoauszüge vorlegen. Da die Frau nach April 2013 nicht mehr bedürftig war, forderte sie das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz auf, ihre Kontoauszüge aus der Akte zu entfernen, sie beanspruchte schließlich keine Leistungen mehr – dem Wunsch kam das Jobcenter aber ausdrücklich nicht nach.

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Jobcenter lehnt Löschung ab

Das Jobcenter erklärte, dass Kontoauszüge mit relevanten Informationen, die die Höhe der Leistungen beeinflussen können, nicht gelöscht werden. Das gilt besonders für Daten, die den Zufluss von Geldleistungen nachweisen. Zwar bot das Jobcenter an, personenbezogene Informationen auf den Kontoauszügen zu schwärzen, das reichte der Frau jedoch nicht. Am Ende ging der Fall vor Gericht, erst das Sozialgericht Cottbus, dann LSG Berlin-Brandenburg und in letzter Instanz musste das höchste deutsche Sozialgericht den Fall beurteilen.

Bundessozialgericht fällt Urteil

Das Bundessozialgericht wies die Klage der Frau ab. Aus Sicht der Kasseler Richter sei es im Sinne des Sozialgesetzbuches, dass Sozialbehörden Daten solange speichern dürfen, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Es müsse den Jobcentern ermöglicht werden, 10 Jahre auf die Informationen bezüglich der Einkünfte von Leistungsempfängern zugreifen zu können – auch wenn diese gar keine Jobcenter-Leistungen mehr beziehen. Dies sei sowohl mit dem deutschem Recht als auch der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf EU-Ebene vereinbar. Auf diese Weise ließen sich rückwirkende Änderungen vornehmen, falls zur Zeit des Hartz IV / Bürgergeld Bezugs etwa Einkommen verschwiegen wurde oder ähnliches.

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Verfahrensgang:
BSG, 14.05.2020, Az. B 14 AS 7/19 R
LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018, Az. L 32 AS 2045/16
SG Cottbus, 06.07.2016, Az. S 44 AS 418/14

Titelbild: OMG_Studio / shutterstock