Zum Inhalt springen

Mitwirkungspflichten

Hartz IV Empfängerin muss bereits angerechnetes Kindergeld erstatten

1.226 Euro Kindergeld soll eine Hartz IV Empfängerin an die Familienkassen zurückzahlen, obwohl das Geld auf ihre Grundsicherung angerechnet wurde. Sie hatte ihre Mitwirkungspflichten verletzt und das Geld somit zu Unrecht bezogen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof, der mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 bestätigte.