Wer beim Bürgergeld sanktioniert wird, weigert sich zu arbeiten – diesen Eindruck vermitteln zumindest viele politische Debatten. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeichnen jedoch ein anderes Bild: Die große Mehrheit der Leistungskürzungen wurde 2025 nicht wegen einer abgelehnten Arbeitsstelle verhängt, sondern wegen versäumter Termine beim Jobcenter.
Insgesamt sprachen die Jobcenter im vergangenen Jahr rund 461.400 Leistungsminderungen aus. Das waren etwa 25 % mehr als 2024. Den mit Abstand größten Anteil machten sogenannte Meldeversäumnisse aus.
85,5 % der Sanktionen wegen verpasster Termine
Rund 394.600 Sanktionen und damit 85,5 % aller Fälle gingen darauf zurück, dass Leistungsempfänger ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin erschienen waren.
Deutlich seltener sanktionierten die Jobcenter eine tatsächlich Arbeitsverweigerung. Wegen der Ablehnung oder des Abbruchs einer Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme wurden rund 31.000 Leistungsminderungen ausgesprochen. Damit entfielen nicht einmal 7 % aller Sanktionen auf die Fallgruppe, die in der öffentlichen Diskussion häufig im Mittelpunkt steht.
Die Statistik sagt allerdings nicht, warum die Betroffenen einen Termin verpassten. Sie erfasst auch nicht, ob eine Person einmal oder mehrfach sanktioniert wurde. Eine Leistungsminderung darf nur verhängt werden, wenn kein wichtiger Grund für das Fernbleiben anerkannt wird.
Sanktionen: Viele kennen die Jobcenter-Kürzungen nicht
Nur wenige Bürgergeld-Empfänger wurden sanktioniert
Auch die Gesamtzahl wirkt größer, als der Kreis der tatsächlich Betroffenen ist. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 2025 durchschnittlich 0,9 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von mindestens einer Kürzung betroffen. Im Vorjahr waren es 0,7 %.
Die durchschnittliche Leistungsminderung belief sich auf 66 € beziehungsweise 8,3 % des jeweiligen Zahlungsanspruchs.
Die Zahlen widersprechen damit dem Eindruck, ein großer Teil der Bürgergeld-Bezieher verweigere grundsätzlich die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Sanktionen betrafen weiterhin nur eine kleine Minderheit. Und selbst innerhalb dieser Gruppe war die Verweigerung einer Arbeit nicht der häufigste Grund.
Nicht jeder verpasste Jobcenter-Termin darf sanktioniert werden
Kann ein Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden, darf daraus keine Leistungskürzung entstehen. Als wichtige Gründe kommen nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit, ein Vorstellungsgespräch, ein unvorhersehbarer Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel oder ein Termin während der Arbeitszeit infrage, wenn der Arbeitgeber keine Freistellung ermöglicht.
Entscheidend ist, das Jobcenter möglichst früh zu informieren und den Grund nachzuweisen. Bei einer Erkrankung ist grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Wurde zuvor ausdrücklich ein zusätzliches Attest verlangt, kann das Jobcenter einen Nachweis darüber fordern, dass auch die Teilnahme am konkreten Meldetermin nicht möglich war.
Bevor eine Leistung gemindert wird, muss das Jobcenter dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich zu den Umständen zu äußern. Spätestens in dieser Anhörung sollten der wichtige Grund sowie vorhandene Belege eingereicht werden. Außerdem muss das Jobcenter prüfen, ob die Kürzung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.
Neue Regeln beim Grundsicherungsgeld
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Gleichzeitig wurden die Folgen wiederholter Terminversäumnisse verschärft.
Das erste Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund führt nach der neuen Rechtslage noch nicht unmittelbar zu einer Kürzung. Beim nächsten aufeinanderfolgenden Versäumnis kann der Regelbedarf jedoch für einen Monat um 30 % gemindert werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen durch diese Sanktion nicht gekürzt werden.
Nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Terminen kann das Jobcenter zusätzlich prüfen, ob die betreffende Person überhaupt noch erreichbar ist. Dadurch kann der Leistungsanspruch weitergehend entfallen. Gerade deshalb sollten Einladungen nicht ignoriert und Verhinderungsgründe unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Statistik aus dem Jahr 2025 bleibt dennoch aufschlussreich: Das typische Bild des sanktionierten Arbeitsverweigerers entspricht nicht der Realität. In den meisten Fällen ging es nicht um eine abgelehnte Stelle, sondern um einen verpassten Termin.