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Neuer Datenabgleich macht Unstimmigkeiten beim Bürgergeld jetzt schneller sichtbar

Unstimmigkeiten in den beim Jobcenter gespeicherten Daten können beim Bürgergeld jetzt deutlich schneller auffallen. Seit Ende Juli nutzt die Bundesagentur für Arbeit dafür einen neuen automatisierten Datenabgleich über die Steuer-ID. Dadurch können amtliche Angaben direkt mit den vorhandenen Jobcenter-Daten abgeglichen und aktualisiert werden.

Was Jobcenter jetzt direkt abgleichen können

Die Bundesagentur für Arbeit ist nach eigenen Angaben die erste registerführende Stelle in Deutschland, die das sogenannte IDA-Verfahren im Regelbetrieb nutzt. Dahinter steckt ein zentraler Datenabruf beim Bundesverwaltungsamt. Die Steuer-Identifikationsnummer dient dabei als eindeutiges Ordnungsmerkmal, damit Personendaten über verschiedene Behörden hinweg derselben Person zugeordnet werden können.

Für das Bürgergeld betrifft das zunächst vor allem Stammdaten. Das Identifikationsnummerngesetz nennt unter anderem die Steuer-ID, Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift sowie Ein- und Auszugsdaten. Das Jobcenter darf dabei nur Daten abrufen, die es für seine gesetzliche Aufgabe tatsächlich benötigt.

Die Bundesagentur hat intern festgelegt, dass die über das Verfahren bezogenen Daten grundsätzlich als amtliche Information gelten. Sie werden damit einem offiziellen Nachweis gleichgestellt. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass eine Angabe falsch oder veraltet ist, soll davon abgewichen werden.

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Auch ein Umzug kann beim Bürgergeld schneller auffallen

Der Datenabgleich beschränkt sich nicht auf neue Bürgergeld-Anträge. Die Bundesagentur sieht den Einzeldatenabruf auch bei Veränderungsanzeigen vor. Als Beispiele nennt ihre Weisung einen Umzug oder eine Namensänderung.

Zusätzlich werden Datensätze, bei denen die Steuer-ID bereits im System hinterlegt ist, regelmäßig automatisiert aktualisiert. Nach der Weisung erfolgt dieser Abruf zwischen dem 1. und 10. eines Monats.

Für Antragsteller kann das zwei Seiten haben. Stimmen die Angaben mit den amtlichen Daten überein, können manuelle Prüfungen entfallen und Anträge schneller bearbeitet werden. Weichen etwa die gespeicherte Anschrift oder andere Stammdaten voneinander ab, lässt sich die Unstimmigkeit durch den direkten Abgleich schneller erkennen und korrigieren.

Wer nach einem Umzug noch mit veralteten Meldedaten geführt wird, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass das Jobcenter ausschließlich die Angaben aus dem Antrag vorliegen hat.

Einkommen und Kontostand werden damit nicht abgerufen

Die Verbindung über die Steuer-ID klingt weitreichender, als sie in diesem Schritt ist. Das IDA-Verfahren öffnet dem Jobcenter keinen allgemeinen Zugriff auf Steuererklärungen, Bankkonten, Löhne oder Vermögen. Abgerufen werden die gesetzlich bestimmten Identitäts- und Basisdaten.

Einkommen, Renten oder Kapitalerträge können Jobcenter schon heute über gesetzliche Datenabgleiche prüfen. Das ist jedoch ein anderes Verfahren. Der neue Identitätsdatenabruf dient vor allem dazu, Personen eindeutig zuzuordnen und Stammdaten aktuell zu halten.

Damit entfällt auch die Mitwirkungspflicht beim Bürgergeld nicht. Änderungen, die für den Leistungsanspruch wichtig sind, müssen weiterhin gemeldet werden.

Die Bundesagentur stellt in ihrer Weisung ausdrücklich klar, dass automatisierte Abrufe Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht von ihren Mitwirkungspflichten befreien. Wer etwa umzieht, eine Beschäftigung aufnimmt oder sich die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ändert, muss das Jobcenter weiterhin informieren.

Noch gilt der neue Datenabgleich nicht überall

Der neue Datenabgleich läuft zunächst bei den rund 300 Jobcentern, die gemeinsam von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen getragen werden. Bei den 104 rein kommunalen Jobcentern ist die technische Anbindung noch nicht vollständig umgesetzt.

Für Betroffene gibt es dabei immerhin mehr Transparenz. Über das Datenschutzcockpit des Bundes lässt sich nachvollziehen, welche Behörden Daten unter Verwendung der Steuer-ID übermittelt haben. Die Abrufe werden dafür protokolliert.

Der Datenabgleich ist außerdem nur ein erster Schritt. Künftig sollen Behörden auch Nachweise untereinander austauschen können. Dann könnte es häufiger entfallen, dieselben Unterlagen mehrfach bei verschiedenen Stellen einzureichen. So weit ist das Verfahren derzeit aber noch nicht.