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Bürgergeld Krankenversicherung – Wer zahlt die Krankenkasse?

Bürgergeld Bedürftige sind grundsätzlich versicherungspflichtig, müssen also einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist bei Bürgergeld Bezug nicht möglich. Im Regelfall gehören Hilfebedürftige der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und das Jobcenter zahlt die Beiträge – inklusive individuellem Zusatzbeitrag – direkt an die Krankenkasse.

Hinweis: Hat man eine Zusatzversicherung abgeschlossen, so muss diese selbst gezahlt werden, da das Jobcenter die Beiträge hierfür nicht erbringt.

War man vor dem Leistungsbezug freiwillig gesetzlich versichert, so ändert sich dies mit dem Beginn des Bürgergeld Bezuges in eine Pflichtversicherung und das Jobcenter zahlt die Beiträge an die GKV.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Bestand vor dem Leistungsbezug in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bspw. wegen Selbständigkeit, so bleibt man dies auch beim Leistungsbezug des Bürgergeldes. In diesem Fall zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von höchstens 421,77 Euro. Dies ist der halbierte Beitrag für eine private Krankenversicherung im Basistarif, den jede Krankenkasse anbieten muss, wobei der Basistarif mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichbar ist.

Bei privat Versicherten im Basistarif wird der Beitrag von der Krankenkasse während des Leistungsbezuges halbiert und so entstehen durch die Bezuschussung durch das Jobcenter keine Extrakosten. Verbleibt man jedoch in seinem bisherigen Versicherungstarif, muss man den Beitragsteil, der die 421,77 Euro monatlich überschreitet, aus dem Regelbedarf selbst tragen. Ist der individuelle Beitrag geringer als der halbe Basistarif, so zahlt das Jobcenter nur den Zuschuss in Höhe des individuellen Beitrags.

Versicherungssystem in Deutschland

In Deutschland gibt es folgende Möglichkeiten sich für den Krankheitsfall abzusichern:

Wie werden Bürgergeld Empfänger krankenversichert?

Bürgergeld Empfänger sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In einer Bedarfsgemeinschaft ist jeder Leistungsbezieher selbständig krankenversichert. Jedoch bestehen Ausnahmen, die im weiteren Text erläutert werden.

Beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung)

Seit dem 01.01.2016 ist für alle Bezieher von Bürgergeld (Jugendliche ab 15 Jahren eingeschlossen) die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen mit der Folge, dass jeder Leistungsbezieher eigenständiges Mitglied einer Krankenversicherung wird.

Beeinflussen Bürgergeld Sanktionen meine Krankenversicherung?

Sanktionen erstrecken sich beim Bürgergeld nur auf den Regelbedarf und haben somit keine Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung. Dies gilt auch für die Totalsanktionen für sog. Arbeitsverweigerer. Die Beiträge bzw. Zuschüsse an die Krankenkassen laufen auch trotz Leistungsminderungen weiter.

Krankenversicherungsschutz mit 100-Prozent-Sanktion

Trotz Vollsanktion und ohne die Inanspruchnahme von Lebensmittelgutscheinen wird die Krankenversicherung für Bürgergeld Empfänger in Ausnahmefällen weiter vom Jobcenter übernommen (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V und Az. L 7 B 171/07 AS ER, 13.09.2007, LSG Nordrhein-Westfalen). Hinsichtlich der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen ebenso Behandlungen bezüglich Schwangerschaft und Mutterschaft besteht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz trotz des Einstellens der Leistungen. Betroffene Personen sind jedoch angehalten, sich einen Anspruchsausweis (Abrechnungsschein) bei der jeweiligen Krankenkasse zu besorgen und diese dem Arzt vorzulegen.

Titelbild: Stock-Asso / shutterstock.com