Hartz IV: Jobcenter muss Kindern Schulbücher bezahlen
Leben Kinder in einem Haushalt mit Hartz IV Bezug und sind schulpflichtig, so muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher erstatten. Nach Ansicht des Sozialgerichts...
Hat das Jobcenter einem Hartz IV Leistungsempfänger die Übernahme der angemessenen Umzugskosten zugesichert, so muss es auch die Kosten für den postalischen Nachsendeauftrag sowie Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zahlen.
Unterhaltspflichtige Eltern können ihre Unterhaltspflichten gegenüber Kindern nicht mit dem Argument verweigern, im Hartz IV Leistungsbezug zu stehen. Einen solchen Fall erlebte nun ein Vater aus Marl, dem vom Gericht ein fiktives Einkommen zur Bemessung des Kindesunterhalts hinnehmen musste.