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Peter Piekarz

Elterngeld bleibt bei Hartz IV weiterhin Nullrechnung!

alleinerziehende hartz4 2015

Obwohl das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die einzige Sozialleistung ist, auf die das Elterngeld vollständig angerechnet wird, wurde eine diesbezügliche Klage vor dem Bundessozialgericht als unzulässig abgewiesen. Da bei der Anrechnung die „gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien“, sehen Deutschlands höchste Sozialrichter keinen Handlungsbedarf.