Mehr Unterhalt ab 2019: Neue Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als allgemeine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Obwohl sie keine Gesetzeskraft hat, wird sie bundesweit von allen Oberlandesgerichten anerkannt und zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte nun mit, dass die Düsseldorfer Tabelle zum 01. Januar 2019 angepasst wird. Der monatliche Betrag für Unterhaltspflichtige steigt um bis zu 14 Euro pro Kind.





