BSG Urteil: Nachträgliche Hartz IV Rückforderung rechtswidrig
Und wieder einmal hat das Bundessozialgericht zugunsten von Hartz IV Empfängern und gegen die Methoden einiger Jobcenter geurteilt. In dem Verfahren ging es darum, ob auch nachträglich eingereichte Einkommensnachweise bei vorläufigem Hartz IV Bezug berücksichtigt werden müssen. Die Jobcenter hielten dies nicht für nötig und forderten teilweise sogar eine Erstattung der gezahlten Leistungen. Aus Sicht der Richter handelten die Behörden damit rechtswidrig.

















