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Fliegen jetzt Hunderte Hartz IV Empfänger aus ihren Wohnungen?

Hartz IV Empfänger_Wohnung

Steigt die Miete, steigt auch der Druck auf Hartz IV Empfänger. Denn klettern die Wohnkosten zu sehr nach oben, droht der Rausschmiss durch das Jobcenter. Das kann passieren, wenn die Kosten für die Miete plötzlich nicht mehr als angemessen gelten. In Hamburg kommt das inzwischen immer öfter vor. Alleine im vorigen Jahr setzte das Jobcenter dort bei 1.000 Haushalten die Daumenschraube an und legte den Betroffenen einen Umzug nahe. 

1.037 Kostensenkungsverfahren

Eine Parlamentarische Anfrage der Linksfraktion brachte es ans Licht: In der Hansestadt wurden 2017 vom Jobcenter Hamburg genau 1.037 Kostensenkungsverfahren in die Wege geleitet. Diesen Schritt geht die Behörde, sobald die Miete die Angemessenheitsgrenze übersteigt. Doch was heißt das für Hartz IV Empfänger? Entweder setzt das Jobcenter den Rotstift an und kürzt die Übernahme der Miete. Oder die Leistungsempfänger müssen bzw. sollen sich eine günstigere Wohnung suchen.

Das ist meist leichter gesagt als getan – gerade in Großstädten wie Hamburg. Das macht auch Carola Ensslen von den Linken deutlich: „Wir alle wissen, dass in Hamburg bezahlbarer Wohnraum krasse Mangelware ist.“ Viele Hartz IV Familien knapsen daher an anderer Stelle und sparen den Betrag, der über der akzeptierten Miete liegt, vom Regelsatz ab. Laut Statistik gilt das bundesweit für 20 Prozent aller Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind. „Wer aber bereits verschuldet ist, der schafft das nicht“, so Carola Ensslen.

Unmenschlicher Druck

Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Canso Özdemir, spricht daher von einem „unmenschlichen Druck“, der durch den Umzugszwang auf die Betroffenen ausgeübt werde. Menschen würden aus der vertrauten Umgebung gerissen. Zudem werde die soziale Spaltung in der Hansestadt dadurch noch weiter vorangetrieben.

Dass man sich bei der Angemessenheitsgrenze am unteren Ende des Mietspiegels orientiert, ist in Hamburg kein Geheimnis. Der Senat hat diese Praxis bestätigt. Im Klartext heißt das: Berücksichtigt werden nur die „normalen“ Wohnlagen, nicht aber die „guten“ Wohnlagen. Das wirkt sich auf die Steigerungsrate aus. Während die Mieten in Hamburg seit 2015 im Schnitt um 5,2 Prozent angehoben wurden, sind die zulässigen Kosten für eine Unterkunft nur um 3,8 Prozent erhöht worden.

Titelbild: Pexels.com – Fotograf: Alvin Decena