Nicht neu der Vorschlag, den die LINKE wieder auf den Tisch legt. Kostenlose Verhütungsmittel für Empfängerinnen von Hartz IV Leistungen lautet die aktuelle Forderung.
Aktuell beträgt der Hartz IV Regelsatz für eine Alleinstehende 399 Euro. Dabei sind 17,16 Euro monatlich für die Gesundheitsvorsorge vorgesehen. Im Vergleich dazu kostet die Pille monatlich je nach Hersteller zwischen zehn und 20 Euro. Da hierdurch schon der im Hartz IV Regelsatz vorgesehene Anteil für Gesundheitsaufwendungen verbraucht ist, befürchtet die Linke, dass an der Pille gespart wird – mit der Folge von ungewollten Schwangerschaften.
Die kostenfreie Abgabe von Empfängnis verhütender Präparate ist nur Versicherte bis 20 Jahren möglich.
Hierzu rechnet Susanne Schaper, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN vor, dass beispielsweise im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Euro für Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) von Empfängerinnen von Hartz IV Leistungen aufgewendet wurden. Die Zahlen basieren auf einer Antwort auf eine kleine Anfrage an den Präsidenten des Sächsischen Landtages. Im Vergleich dazu würde den Staat die Gratis-Pille viel günstiger kommen, so Schaper. Zudem können Abtreibungen bei Frauen zu psychischen Erkrankungen und Belastungen führen.
Es ist Doppelmoral: Einerseits wird immer wieder gerne von Deutschland aus auf „unterentwickelte“ Länder verwiesen, in denen die selbstbestimmte Familienplanung nicht funktioniere. Andererseits sind Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen hierzulande ebenfalls oft nicht frei in der Wahl des sichersten und für sie besten Verhütungsmittels. Deshalb drängen wir mit dem Antrag auf eine Bundesratsinitiative Sachsens für eine unverzügliche bundesweite Regelung zur Übernahme der Kosten ärztlich verordneter Mittel zur Empfängnisverhütung für Frauen und Männer, die nur über Sozialleistungen wie Hartz IV oder nach Asylbewerberleistungsgesetz verfügen bzw. ein vergleichbar geringes Einkommen haben.
Zitat aus der Leipziger Internet Zeitung
Antrag in Sächsischen Land – Drucksache 6/3298 vom 13.11.2015
Hartz IV Mehrbedarfe
Folgende Mehrbedarfe werden im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Kindern im Rahmen von Hartz IV gewährt:
Hartz IV Mehrbedarf Schwangerschaft
Hartz IV Mehrbedarf für Alleinerziehende