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Amt fragt Bürgergeld-Bedürftige, warum sie nicht verhütet hat

Frustrierte Frau, weil ihr Amt intime Fragen stellt

Ein peinlicher Fragenkatalog, mit dem ein Landkreis eine Bürgergeld-Bedürftige traktiert. Wie wurde verhütet? Warum wurde nicht verhütet? All das, um entscheiden zu können, ob weiterhin Unterhaltszahlungen geleistet werden oder nicht. Denn der Vater des Kindes bleibt unauffindbar. Unangenehm ist es allemal, bei einem Amt um Hilfe zu bitten. Dann auch noch nach intimen Details gefragt zu werden, geht aber entschieden zu weit.

Bitte um Auskunft zur Verhütung

Der Fall hat bei Twitter hohe Wellen geschlagen. Die Unterhaltszahlungen an die alleinerziehende Mia wurden einfach eingestellt. Jetzt muss die Frau auf die Bewilligung warten, dafür aber eine Reihe von Fragen beantworten. Dazu gehören auch Auskünfte zur Verhütung. Etwa, warum beim zweiten Kind nicht verhütet wurde oder ob sie denn tatsächlich schwanger werden wollte.

Ohne Nachweise kein Geld

Das entsprechende Schreiben des Landkreises hat der Verein Sanktionsfrei als Bild bei Twitter veröffentlicht.

Quelle: https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1621415748026466307/photo/1 | 07.02.2023

Dort ist zu lesen:

„Sollten mir die noch fehlenden Nachweise bis zum genannten Termin nicht vorliegen, beabsichtige ich ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.“

Nicht im Sinne der Mutter gestimmt

Laut der Gründerin des Vereins, Helena Steinhaus, scheinen weder das Jobcenter noch der Landkreis „im Sinne der Mutter gestimmt“ zu sein. Daher habe sich ein Anwalt des Falls angenommen und werde die Frau finanziell unterstützt.

BA hat schon reagiert

Eines hat der Tweet bereits bewirkt: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist auf den Fall aufmerksam geworden. Das Social Media Team hat auf die Nachricht reagiert und bittet um Kontaktaufnahme. Zum einen weist die BA darauf hin, dass es sich um ein Schreiben des Landkreises handelt. Zum anderen wolle man das zuständige Jobcenter kontaktieren, um helfen zu können.

Fragen rechtlich nicht haltbar

Normalerweise ist es so, darauf weist der Verein Sanktionsfrei hin, dass ein Jobcenter unter bestimmten Umständen für die Mutter den Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Landkreis stellt. Das gilt, wenn der Vater nicht oder nur unregelmäßig zahlt. Dafür ist dann nicht das Jobcenter zuständig, sondern das Jugendamt. Diese Bitte scheint im Fall von Mia in die falschen Hände geraten zu sein. Dass nach dem Kindsvater gefragt wird und man versucht hat, ihn zu kontaktieren, ist verständlich. Sich aber nach der Verhütung zu erkundigen, ist einfach nur schäbig und rechtlich nicht haltbar.

Bild: Cat Box/ shutterstock.com