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Sparpläne enthüllt: Unterhaltsvorschuss soll drastisch gekürzt werden

Über 800.000 Kinder bekommen derzeit Unterhaltsvorschuss, weil ein Elternteil – meist der Vater – keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat springt ein. Das soll sich ändern: Ein internes Arbeitspapier, das der Paritätische Wohlfahrtsverband diese Woche öffentlich gemacht hat, zeigt, dass Bund, Länder und Kommunen im Verborgenen konkrete Kürzungspläne ausgearbeitet haben.

Das 108-seitige Papier trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und diente als Arbeitsgrundlage für ein Treffen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im März 2026. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem Volumen von über 8,6 Milliarden Euro quer durch den Sozialbereich. Der Paritätische Gesamtverband hat das Dokument am 16. April 2026 zusammen mit einer eigenen Bewertung veröffentlicht und damit öffentlich gemacht.

Unterhaltsvorschuss: Milliarden-Unterhalt auf Kosten der Steuerzahler

Vor 2017 und heute: Die Zahlen im Vergleich

Die Reform von 2017 war ein sozialpolitischer Meilenstein: Erstmals konnten auch Kinder zwischen 12 und 18 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten, und die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben. Seitdem wird die Leistung so lange gezahlt, wie kein Unterhalt fließt. Die Folge war eine deutliche Ausweitung – die das Papier nun als Problem darstellt:

  • Betroffene Kinder: 2016 erhielten 427.031 Kinder Unterhaltsvorschuss. Bis 2024 stieg diese Zahl auf 855.642 – eine Verdoppelung.
  • Staatsausgaben: Die Kosten stiegen im gleichen Zeitraum von 860 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro jährlich – fast eine Vervierfachung.
  • Rückgriff auf Unterhaltspflichtige: Der Staat versucht, das ausgelegte Geld von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Dieser sogenannte Rückgriff wuchs jedoch nur von 197 Millionen auf 544 Millionen Euro – deutlich weniger als die Ausgaben selbst.

Die konkreten Kürzungspläne

Das Arbeitspapier enthält zwei Vorschläge zum Unterhaltsvorschuss, die von unterschiedlichen Seiten eingebracht wurden. Die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund) fordern eine vollständige Rückkehr zum Stand vor 2017:

  • Absenkung der Altersgrenze: Der Anspruch soll wieder auf maximal 12 Jahre begrenzt werden. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gingen damit künftig leer aus.
  • Begrenzung der Bezugsdauer: Es soll erneut eine Höchstbezugsdauer von 72 Monaten (6 Jahren) gelten.

Geschätztes Einsparpotenzial: 1 Milliarde Euro – davon 400 Millionen bei den Kommunen, jeweils 300 Millionen bei Bund und Ländern.

Die Länder Bayern, NRW und Sachsen schlagen ergänzend vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten weiter einzuschränken. Zudem fordern sie eine gesetzliche Ermächtigung für Unterhaltsvorschussstellen, damit diese automatisiert auf Einkommens- und Adressdaten von Finanzämtern, Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit zugreifen können – um „Fehlzahlungen“ aufzudecken.

Die Begründung der Politik

Die Befürworter der Kürzungen argumentieren vor allem mit Kosten. Im Papier heißt es sinngemäß: Alleinerziehende seien heute durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung überwiegend erwerbstätig. Wer trotzdem nicht auskomme, könne ergänzende Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen. Mit anderen Worten: Der Unterhaltsvorschuss soll gestrichen werden – und Bürgergeld soll als Auffangnetz dienen.

Was das für Betroffene bedeutet

Für Familien im Bürgergeld-Bezug ist der Wegfall des Unterhaltsvorschusses tatsächlich weitgehend neutral: Der UHV wird als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert den Bürgergeld-Anspruch. Fällt er weg, fällt auch die Anrechnung weg – das Bürgergeld gleicht den Unterschied aus.

Bürgergeld für Alleinerziehende: Beispiele & Berechnung

Wirklich getroffen würden jedoch Alleinerziehende, die knapp über der Bürgergeld-Grenze liegen und bislang mit dem Unterhaltsvorschuss über die Runden kommen. Für sie gibt es kein Auffangnetz – sie hätten schlicht weniger Geld. Manche würden durch den Wegfall erst in den Bürgergeld-Bezug rutschen.

Kritik: Sparen am falschen Ende

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Pläne scharf. Besonders ins Auge fällt ein Widerspruch, der sich direkt aus dem Dokument ergibt: Während die Kürzungsbefürworter beim Unterhaltsvorschuss mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung argumentieren, schlagen dieselben Seiten an anderer Stelle im Papier vor, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu verschieben. Die Argumentation setzt also eine Infrastruktur voraus, die gleichzeitig abgebaut werden soll.

Auffällig ist auch, was das Papier nicht enthält: Keinen einzigen Vorschlag, wie der Unterhalt von zahlungsunwilligen Elternteilen konsequenter eingetrieben werden könnte. Die eigentliche Ursache des Problems – dass Unterhaltspflichtige nicht zahlen – bleibt vollständig unbehandelt.

Noch kein Gesetz – aber politisch brisant

Das Papier ist kein Gesetzentwurf und noch keine beschlossene Sache. Aber dass solche Einschnitte überhaupt ausgearbeitet wurden – ohne jede öffentliche Debatte, in einer Arbeitsgruppe, die seit Dezember 2025 hinter verschlossenen Türen tagte – macht deutlich, in welche Richtung die Politik denkt.