BSG: Trotz Schulden wird Erbe voll auf Hartz IV angerechnet
Auch wenn Leistungsbezieher einen Teil der Erbschaft zum Schuldenabbau nutzen, wird das Erbe voll als Einkommen auf Hartz IV angerechnet, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Auch wenn Leistungsbezieher einen Teil der Erbschaft zum Schuldenabbau nutzen, wird das Erbe voll als Einkommen auf Hartz IV angerechnet, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Jobcenter müssen bei Hartz IV Bezug eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn die Heizkostenabrechnung auf einer Schätzung basiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die entstandenen Kosten angemessen sind, so die Entscheidung des Sozialgericht Kiel vom 15.12.2014 – Az.: S 39 AS 1609/13.