Hartz IV: Jobcenter muss auch geschätzte Heizkosten übernehmen
Jobcenter müssen bei Hartz IV Bezug eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn die Heizkostenabrechnung auf einer Schätzung basiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die entstandenen Kosten angemessen sind, so die Entscheidung des Sozialgericht Kiel vom 15.12.2014 – Az.: S 39 AS 1609/13.




Benötigen Hartz IV Empfänger einen Kabelanschluss für ihr TV Gerät und Radio, so müssen sie diesen aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Kabelgebühren nicht bereits mit der Miete entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag die Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Vermieter untersagt ist. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 24.06.2014 Az.: L 4 AS 98/11).





