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Bürgergeld für Alleinerziehende: Beispiele & Berechnung

Für Alleinerziehende berechnet das Jobcenter das Bürgergeld nach festen Regeln. Die Berechnung basiert auf dem Regelsatz des Elternteils, den Regelsätzen der Kinder, dem Mehrbedarf für Alleinerziehende und den am Wohnort angemessenen Wohnkosten.

Dabei werden Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sowie eigenes Einkommen angerechnet. Unsere Beispiele für 2026 verdeutlichen die Höhe des Bürgergeldes für Alleinerziehende auf Basis der bundeseinheitlichen Regelsätze und Mehrbedarfe.

Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, führen wir zuerst den Bedarf zum Leben auf – also den Betrag, der für den täglichen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Danach folgt die Gesamtsumme inklusive einer realistischen und angemessenen Warmmiete.

Praxisbeispiele: So wird das Bürgergeld berechnet

Hinweis: In den folgenden Beispielen sprechen wir zur besseren Lesbarkeit einheitlich von der Mutter. Die gesetzlichen Regelungen gelten natürlich gleichermaßen für alleinerziehende Väter, auch wenn diese mit einem Anteil von rund 20 % statistisch deutlich seltener vertreten sind.

Alleinerziehende bekommen im Durchschnitt 1.500 € Bürgergeld vom Jobcenter

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (6 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 60 m² in Berlin, Warmmiete 588 € – angemessen für 2-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: Vater zahlt keinen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
PostenBetrag
Regelsatz Mutter563,00 €
Regelsatz Kind (6 Jahre)390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag25,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €)202,68 €
Anrechnung Kindergeld−259,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss−299,00 €
Bedarf zum Leben622,68 €
Warmmiete (Kosten der Unterkunft)588,00 €
Bürgergeld im Monat1.210,68 €
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (6 Jahre)

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind, schwanger

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (Tochter, 5 Jahre), Mutter im 6. Monat schwanger
  • Wohnung & KdU: 58 m² in Hamburg, Warmmiete 685 € – angemessen für 2-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Zahlung von Unterhaltsvorschuss
PostenBetrag
Regelsatz Mutter563,00 €
Regelsatz Tochter (5 Jahre)357,00 €
Kinder-Sofortzuschlag25,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €)202,68 €
Mehrbedarf für Schwangere (17 % von 563 €)95,71 €
Anrechnung Kindergeld−259,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss−227,00 €
Bedarf zum Leben757,39 €
Warmmiete (Kosten der Unterkunft)685,00 €
Bürgergeld im Monat1.442,39 €
Bürgergeld für eine schwangere, alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (5 Jahre)

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (5 und 8 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 75 m² in Köln, Warmmiete 748 € – angemessen für 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
PostenBetrag
Regelsatz Mutter563,00 €
Regelsatz Kind (Tochter, 5 Jahre)357,00 €
Regelsatz Kind (Sohn, 8 Jahre)390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (2 × 25 €)50,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €)202,68 €
Anrechnung Kindergeld (2 × 259 €)−518,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (227 + 299 €)−526,00 €
Bedarf zum Leben518,68 €
Warmmiete (Kosten der Unterkunft)748,00 €
Bürgergeld im Monat1.266,68 €
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (5 und 8 Jahre)

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, Minijob

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (8 und 10 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 73 m² in Bremen, Warmmiete 623 € – angemessen für 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft
  • Einkommen: 603 € im Monat aus Minijob (Freibetrag berücksichtigt)
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
PostenBetrag
Regelsatz Mutter563,00 €
Regelsatz Tochter (8 Jahre)390,00 €
Regelsatz Sohn (10 Jahre)390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (2 × 25 €)50,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €)202,68 €
Anrechnung Kindergeld (2 × 259 €)−518,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (2 × 299 €)−598,00 €
Anrechnung Minijob−394,10 €
Bedarf zum Leben85,58 €
Warmmiete (Kosten der Unterkunft)623,00 €
Bürgergeld im Monat708,58 €
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und Minijob

Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (4, 5 und 6 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 95 m² in Essen, Warmmiete 784 € – angemessen für 4-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
PostenBetrag
Regelsatz Mutter563,00 €
Regelsatz Kind (4 Jahre)357,00 €
Regelsatz Kind (5 Jahre)357,00 €
Regelsatz Kind (6 Jahre)390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (3 × 25 €)75,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €)202,68 €
Anrechnung Kindergeld (3 × 259 €)−777,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (227 + 227 + 299 €)−753,00 €
Bedarf zum Leben414,68 €
Warmmiete (Kosten der Unterkunft)784,00 €
Bürgergeld im Monat1.198,68 €
Beispielrechnung 2026: Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (4, 5 und 6 Jahre)

Bürgergeld für Alleinerziehende direkt berechnen

Die Berechnungsbeispiele zeigen typische Konstellationen und verdeutlichen, wie sich das Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt – sie ersetzen jedoch keine individuelle Prüfung, da jede Familie anders ist.

Mit unserem Bürgergeld Rechner lässt sich der eigene Anspruch konkret ermitteln. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Regel- und Mehrbedarf, Anzahl sowie das Alter der Kinder, Unterhalt, Kindergeld und Einkommen inklusive Freibeträge. Nur wenige Klicks ergeben eine realistische, nachvollziehbare Einschätzung zur Höhe des Anspruchs beim Jobcenter.

Wohnkosten und Miete: Was das Jobcenter übernimmt

Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter auch die tatsächlichen Wohnkosten (Kosten der Unterkunft und Heizung – kurz: KdU). In der Karenzzeit, meist die ersten 12 Monate nach Leistungsbeginn, wird die Miete in voller Höhe übernommen. Nach der Karenzzeit gilt die örtliche Angemessenheitsgrenze. Diese Grenzwerte setzt jedes Jobcenter vor Ort fest. Bundeseinheitliche Pauschalen gibt es nicht, die Werte unterscheiden sich je nach Stadt.

So hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein

Zur Orientierung haben wir die durchschnittlich übernommenen KdU pro Monat nach Haushaltsgröße ausgewertet. Berücksichtigt sind Städte mit besonders vielen Alleinerziehenden im Bürgergeld-Bezug. Wichtig: Die in den Richtlinien festgelegten Mietobergrenzen liegen in der Regel über den genannten Durchschnittswerten. Maßgeblich sind immer die örtlichen Vorgaben des zuständigen Jobcenters.

Stadt2 Pers.3 Pers.4 Pers.5+ Pers.
Berlin588 €738 €882 €1.392 €
Hamburg685 €878 €1.154 €2.064 €
Köln615 €748 €882 €1.069 €
Bremen544 €623 €715 €960 €
Essen566 €676 €784 €985 €
Dortmund573 €699 €812 €1.073 €
München656 €785 €1.034 €1.462 €
Frankfurt am Main599 €683 €817 €1.131 €
Duisburg487 €580 €681 €869 €
Leipzig444 €541 €624 €1.014 €
Düsseldorf540 €678 €830 €1.052 €
Wuppertal525 €620 €717 €909 €
Nürnberg514 €608 €734 €957 €
Gelsenkirchen498 €587 €694 €866 €
Dresden508 €645 €754 €1.101 €
Durchschnittliche KdU nach Haushaltsgröße in ausgewählten Städten, Quelle: Jobcenter-Statistik

Extra-Leistungen: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Neben dem Bürgergeld gibt es für Kinder weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Gefördert werden u. a. Schulbedarf, Klassenfahrten und Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kita / Schule, Lernförderung sowie Sport-, Musik- und Vereinsangebote. Die wichtigsten Punkte und die Beantragung erklären wir hier: Bildungspaket – finanzielle Hilfe für Kinder.