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Jeder dritte Alleinerziehenden-Haushalt braucht Bürgergeld

Fast drei Viertel der Alleinerziehenden arbeiten – trotzdem braucht fast jeder dritte Haushalt Bürgergeld. Mit 31,7 Prozent liegt die Hilfequote mehr als fünfmal so hoch wie bei Paarfamilien. Neue Zahlen zeigen, wie weit Erwerbstätigkeit und finanzielle Unabhängigkeit auseinanderfallen können, wenn im Haushalt nur ein Elternteil Einkommen und Betreuung miteinander vereinbaren muss.

Der Abstand zu Paarfamilien ist gewaltig

Veröffentlicht hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Werte am 28. August 2026 in ihrem Monatsbericht zum Arbeitsmarkt. Wegen der statistischen Wartezeiten stammen jedoch nicht alle Angaben aus demselben Monat.

Die jüngsten vollständigen Bestandszahlen liegen für Juni vor. 503.956 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften erhielten Leistungen nach dem SGB II. Das waren 22.194 oder 4,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dennoch entfiel weiterhin fast jede fünfte der insgesamt 2,83 Millionen Bedarfsgemeinschaften auf einen Alleinerziehenden-Haushalt.

Noch deutlicher wird die besondere Belastung beim Vergleich mit anderen Familienformen. Im April 2026 waren 31,7 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte auf Bürgergeld vom Jobcenter angewiesen. Bei Partnerhaushalten mit Kindern lag die Hilfequote lediglich bei 5,8 Prozent, bei Paaren ohne Kinder sogar nur bei 2,5 Prozent. Alleinerziehende benötigten damit mehr als fünfmal so häufig Unterstützung wie Paarfamilien.

Bürgergeld für Alleinerziehende: Beispiele & Berechnung

Viele arbeiten – finanziell reicht es trotzdem oft nicht

Die hohe Hilfequote lässt sich nicht damit erklären, dass Alleinerziehende überwiegend keiner Beschäftigung nachgehen. Eine am 23. Juli 2026 veröffentlichte Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt vielmehr eine breite Erwerbsbeteiligung: 2025 arbeiteten 71,8 Prozent der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern. Bei den Vätern waren es 82,8 Prozent, bei den Müttern 69,8 Prozent.

Allerdings sagt die Erwerbstätigenquote noch nichts über Arbeitszeit und Einkommen aus. Von den 956.000 berufstätigen alleinerziehenden Müttern arbeiteten 38,6 Prozent in Vollzeit. Dieser Anteil lag zwar über der Vollzeitquote von Müttern in Paarfamilien. Umgekehrt ging aber deutlich mehr als die Hälfte der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter keiner Vollzeitbeschäftigung nach.

Wie angespannt die finanzielle Lage bleibt, zeigt die Armutsgefährdungsquote. Sie erreichte bei Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten 28,9 Prozent und lag damit mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen in Paarhaushalten mit Kindern. Dort waren 12 Prozent betroffen.

Armutsgefährdung und ein Anspruch auf Grundsicherung sind allerdings nicht dasselbe. Auch die Erwerbstätigenquote von Destatis lässt sich nicht unmittelbar mit der Hilfequote der BA verrechnen, weil beide Statistiken andere Personengruppen und Zeiträume erfassen. Die Zahlen belegen daher nicht, wie viele der arbeitenden Alleinerziehenden zugleich Leistungen des Jobcenters erhielten. Sie zeigen aber, dass eine hohe Erwerbsbeteiligung die finanzielle Benachteiligung dieser Haushalte nicht aufhebt.

Die durchschnittliche Rechnung zeigt die Lücke

Warum trotz vorhandenen Einkommens ein Anspruch bestehen kann, wird an der durchschnittlichen Bedarfsrechnung der BA sichtbar. Im April 2026 erkannte das Jobcenter für eine Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft im Mittel einen Gesamtbedarf von 2.002 Euro an. Allein 698 Euro davon entfielen auf Unterkunft und Heizung.

Auf diesen Bedarf wurden durchschnittlich 730 Euro Einkommen angerechnet. Damit verblieb ein Zahlungsanspruch von 1.271 Euro. Zusammen mit 815 Euro verfügbarem Einkommen verfügte der Haushalt über ein mittleres Budget von 2.087 Euro.

Grundsicherungsgeld für Alleinerziehende: Über 500 € Unterschied zwischen den Jobcentern

Dass das verfügbare Einkommen über dem angerechneten Betrag lag, ist kein Rechenfehler. Wegen gesetzlicher Absetzbeträge und Freibeträge mindert nicht jeder vorhandene Euro den Leistungsanspruch vollständig. Die Werte bleiben dennoch reine Durchschnittszahlen. Je nach Zahl und Alter der Kinder, Verdienst, Unterhalt und Wohnkosten kann die Rechnung im einzelnen Haushalt deutlich anders aussehen.

Der entscheidende Unterschied zu einer Paarfamilie bleibt bestehen: Ein Einkommen muss den Bedarf des Elternteils und der Kinder mittragen. Gleichzeitig liegen Erwerbsarbeit, Betreuung und die Organisation des Familienalltags bei nur einem Erwachsenen im Haushalt. Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss beim Bürgergeld verringern den Anspruch, schließen die Lücke aber nicht zwangsläufig. Reichen sämtliche anrechenbaren Einnahmen nicht aus, zahlt das Jobcenter die Differenz.

Ein Zuschlag ersetzt kein zweites Einkommen

Die besondere Belastung Alleinerziehender wird im SGB II durch einen Mehrbedarf für Alleinerziehende berücksichtigt. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Zahl und dem Alter der Kinder ab.

Bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Ausgehend vom Regelsatz von 563 Euro sind das 202,68 Euro im Monat. In anderen Familienkonstellationen werden zwölf Prozent je Kind berücksichtigt, insgesamt höchstens 60 Prozent. Dadurch reicht der mögliche Zuschlag von 67,56 bis 337,80 Euro.

Der Mehrbedarf erhöht den anerkannten Anspruch und verhindert, dass die besondere Situation bei der Berechnung vollständig untergeht. Ein zweites Einkommen, ausbleibenden Unterhalt oder verlässliche Betreuung kann er jedoch nicht ersetzen. Paarhaushalte können Erwerbs- und Betreuungszeiten grundsätzlich auf zwei Erwachsene verteilen. Alleinerziehenden fehlt genau dieser Spielraum häufig.

Mehr Arbeitsdruck trifft auf dieselbe Realität

Seit Juli 2026 setzt die Grundsicherung Eltern deutlich früher unter Vermittlungsdruck. Sobald ein Kind den 14. Lebensmonat vollendet hat, gilt seine Erziehung einer Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr als entgegenstehend, sofern die Betreuung tatsächlich gesichert ist. Das Jobcenter kann dann im individuell zumutbaren Umfang eine Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Weiterbildung oder Kursteilnahme verlangen.

Bürgergeld: Wann Alleinerziehende trotz neuem Partner Anspruch auf Mehrbedarf haben

Allein das Alter des Kindes löst diese Pflicht jedoch nicht aus. Entscheidend bleibt, ob eine geeignete Betreuung verfügbar ist und mit den konkreten Arbeits- oder Kurszeiten vereinbart werden kann. Ohne gesicherten Betreuungsplatz entsteht keine automatische Verpflichtung, jede angebotene Beschäftigung anzunehmen.

Mehr Vermittlungsdruck schafft allerdings weder zusätzliche Betreuungszeiten noch ein zweites Einkommen. Zwar ist die Zahl der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Hilfequote von 31,7 Prozent zeigt jedoch, wie groß der Abstand zu Paarfamilien weiterhin ist. Arbeit allein reicht bei vielen Alleinerziehenden nicht aus, wenn ein Elternteil den Lebensunterhalt einer ganzen Familie tragen und zugleich die Betreuung absichern muss.