Hartz IV: Keine vorläufige Zusicherung der KdU und Umzug
Ein Hartz IV Bezieher hat keinen Anspruch auf eine Zusicherung der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie Umzugskosten, wenn kein konkretes Wohnungsangebot vorgelegt wird.
Ein Hartz IV Bezieher hat keinen Anspruch auf eine Zusicherung der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie Umzugskosten, wenn kein konkretes Wohnungsangebot vorgelegt wird.