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KdU

Hartz IV: Höhere Mietobergrenzen ab 01.01.2020

Hartz IV setzt sich aus den deutschlandweit einheitlichen Regelsätzen zusammen und den variablen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), bestehend aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Die angemessenen KdU variieren je nach Gebiet und müssen regelmäßig den Wohnungsmärkten angepasst werden. Mit gutem Beispiel geht jetzt der Kreis Kleve voran: Für 2020 steigen dort die Mietobergrenzen bis zu Sieben Prozent.