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Rundfunkbeitrag: GEZ Befreiung mit Bürgergeld – so klappt es

Überweisungträger auf einer Rechnung für den Rundfunkbeitrag von ARD ZDF

Für Millionen deutsche Haushalte ist er ein Ärgernis, aber Pflicht – der Rundfunkbeitrag. Vierteljährlich müssen aktuell 55,08 Euro für den öffentlichen Rundfunk gezahlt werden. Das macht 18,36 Euro im Monat / 220,32 Euro im Jahr und die ständigen Forderungen nach einer Erhöhung (auf 18,94 Euro) reißen nicht ab. Einige Haushalte haben jedoch die Möglichkeit, eine GEZ Befreiung zu beantragen, auch wenn der Kreis der Berechtigten recht eng gefasst ist. Bürgergeld-Empfänger gehören aufgrund ihrer Einkommenssituation zu denjenigen, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können.​

Befreiung muss aktiv beantragt werden

Der bloße Umstand, dass Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II bezogen wird, reicht für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht aus. Bedeutet, mit dem Bürgergeld Antrag alleine sind Hilfebedürftige nicht automatisch von der Zahlungspflicht befreit – das ist vor allem für diejenigen wichtig, die das Bürgergeld neu beantragen müssen. Für die GEZ Befreiung ist ein gesonderter Antrag notwendig, der beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice (früher als GEZ bzw. Gebühreneinzugszentrale bekannt) gestellt werden muss.

Ungleichheit pur – Bürgergeld top, Rentner flop

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird online gestellt, das entsprechende Formular ist über rundfunkbeitrag.de zu erreichen. Hier muss im ersten Schritt der Antragsdaten „soziale Gründe“ ausgewählt werden, gefolgt von „Bürgergeld (früher ALG II)“. Weiter geht es mit den persönlichen Daten, wo neben der Adresse auch die Beitragsnummer eingegeben werden muss. Auf der folgenden Seite können die eingegeben Daten überprüft und bestätigt werden. Schlussendlich muss der Antrag ausgedruckt und zusammen mit dem notwendigen Nachweis an den ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice gesendet werden. Dann heisst es abwarten.

Als Nachweis fügen Sie dem Antrag eine Kopie (kein Original) von Ihrem Bürgergeld Bewilligungsbescheid an, den Sie vom Jobcenter erhalten haben.

Befreiung auch für Rentner möglich

Während das Bürgergeld für erwerbsfähige Personen gezahlt wird, erhalten erwerbsgeminderte Menschen und Rentner als Pendant dazu die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfe berechtigt ebenfalls zur GEZ Befreiung. Bei den oben genannten Schritten muss nur auf der Seite zu den Antragsdaten „Sozialhilfe“ statt „Bürgergeld“ ausgewählt werden, ansonsten ist der Ablauf identisch.

Wie lange gilt die Befreiung?

Ab wann die Befreiung vom Rundfunkbeitrag wirkt, richtet sich nach dem Leistungszeitraum aus dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Gleiches gilt für die Dauer der Befreiung. Bürgergeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Beantragen Sie Bürgergeld und aus dem Bewilligungsbescheid ergibt sich ein Leistungszeitraum vom z.B. 01.06.2025 bis 31.05.2026, so ist dieser Zeitraum auch maßgebend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Endet der Leistungszeitraum und es wird ein Folgeantrag für das Bürgergeld gestellt, muss der neue Bescheid beim Rundfunk Beitragsservice eingereicht werden, damit auch weiterhin die Befreiung vom Rundfunkbeitrag greift.

Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden

Beziehen Sie schon länger Bürgergeld oder Grundsicherung und haben es bisher versäumt, den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu stellen, können Sie dies noch für die letzten drei Jahre rückwirkend nachholen. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet. Als Nachweis müssen entsprechende Leistungsbescheide eingereicht werden.

Kennzahlen zum Rundfunkbeitrag

beitragspflichtige HaushaltePersonen mit BefreiungPersonen mit ErmäßigungBeitrags-einnahmen
202239.788.5662.432.003409.3738,57 Mrd. €
202340.698.0012.421.948404.1109,02 Mrd. €
202440.516.1732.442.097397.3718,74 Mrd. €
Quelle: Beitragsservice Jahresbericht 2024