Eigenheim: Jobcenter muss bei Hartz IV im Ausnahmefall Baufinanzierung abzahlen
In Ausnahmefällen muss das Jobcenter bei Hartz IV Bezug auch die Übernahme der Tilgung zur Baufinanzierung als Zuschuss übernehmen, so die Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts (L 6 AS 422/12 vom 29.10.2014).



Benötigen Hartz IV Empfänger einen Kabelanschluss für ihr TV Gerät und Radio, so müssen sie diesen aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Kabelgebühren nicht bereits mit der Miete entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag die Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Vermieter untersagt ist. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 24.06.2014 Az.: L 4 AS 98/11).











