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Peter Piekarz

Erstausstattung: Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Waschmaschine

Waschmaschine Hartz4

Im Rahmen der Erstausstattung haben auch alleinstehende Empfänger von Hartz IV Leistungen einen Anspruch auf eine Waschmaschine, so ein Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 10.10.2014 unter dem Az.: S 20 AS 5639/14 ER. Ursprünglich verweigerte das Jobcenter die Übernahme einer Waschmaschine und wollte den Leistungsempfänger stattdessen in einen Waschsalon schicken.

Kabelanschluss muss aus Hartz IV Regelsatz bezahlt werden

Kabelgebühren pauschal im Hartz IV Regelsatz enthaltenBenötigen Hartz IV Empfänger einen Kabelanschluss für ihr TV Gerät und Radio, so müssen sie diesen aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Kabelgebühren nicht bereits mit der Miete entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag die Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Vermieter untersagt ist. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 24.06.2014 Az.: L 4 AS 98/11).

Zahnspange: Kein Zuschuss bei Hartz IV

Junge Frau zeigt ihre Zahnspange
Benötigen Jugendliche in Hartz IV Familien eine Zahnspange, müssen sie sich bei kieferorthopädischen Behandlungen nur auf das Nötigste beschränken. Zuschüsse über die Leistungen der gesetzlichen...

Hartz IV: Trotz Aufenthalt im Pflegeheim bleibt Bedarfsgemeinschaft bestehen

heimaufenthalt

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Umzug eines Ehepartners in ein Pflegeheim zur stationären Betreuung die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft bedeutet, weshalb der in der Ehewohnung lebende Partner nicht automatisch einen Anspruch auf Hartz IV hat.

Hartz IV: Vorsicht bei Zuwendungen von Verwandten

Personen Geld geben

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) unter dem Az. B 14 AS 46/09 R ist bei Zuwendungen von Verwandten zu unterscheiden, ob es sich um eine finanzielle Hilfe als rückzahlungspflichtiges Darlehen oder eine Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht handelt. Davon ist nämlich abhängig, ob die Unterstützung im Sinne des § 11 SGB II als Einkommen angerechnet wird oder keine Auswirkungen auf die Hartz IV Leistungen hat.